Eingetragen im Grundbuch, und jetzt?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Naja, zwischen Erbteil einfordern und deinen Teil an Mutter und Schwester verkaufen, besteht nicht wirklich ein Unterschied.

Alternativ wäre halt zu überlegen, ob Mama oder Schwester dir ein zinsloses Darlehen zur Verfügung stellen können, oder ob das Vertrauen in dich groß genug ist, dass sie für dich bürgen.

Wenn du kein Einkommen hast, solltest du dafür sorgen, dass sich hier etwas ändert. Ohne Einkommen nutzt dir auch ein Darlehen nichts, um auf Dauer Miete und Lebenshaltung zu stemmen.

ohne Einkommen gibt es keinen Kredit.

Du kannst das Haus ja deiner Mutter und Schwester verkaufen.

Du könntest deinen Viertel Anteil deiner Schwester oder Mutter verkaufen. Aber ob die beiden flüssig sind weißt nur du.

Einhornglanz 
Fragesteller
 21.12.2017, 20:11

hatte ich auch schon überlegt

Die Grundbucheintragung hat nichts mit einem Kredit zu tun.

Es bedeutet nur das du ein viertel Haus "hast"

Wenn du Gemein wärest könntest du diesen Erbteil einfordern

Einhornglanz 
Fragesteller
 21.12.2017, 20:11

ich bin nicht gemein....😉