Garten - Wohnrecht

4 Antworten

Ich kenne zwar nicht das Recht in Niedersachsen aber in Schleswig-Holstein muss ein Grundstück erschlossen sein und dazu gehört mehr, als nur Strom- und Wasseranschlüsse. Es muss z. B. an einer gewidmeten Straße liegen. Das Wohnen in Kleingartenanlagen (unabhängig von einer Vereinszugehörigkeit) ist nicht erlaubt. Das ist auch im Bundeskleingartengesetz so geregelt. Im übrigen gibt es ja für Gartengebäude eine gesetzlich vorgeschriebene Maximalgröße von 24 qm. Das dürfte zum Wohnen sehr eng werden. Guck mal hier: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/kleingarten.htm

warum sollte nicht eine Wohnerlaubnis bereits jetzt schon vorliegen.

Was sagt denn der Verpächter zu deiem Vorhaben?

Meiner Meinung nach, ist der Anschluss an die Kanalisation nicht zwingend erforderlich

Dea2010  25.10.2013, 07:11

Doch, das ist im Baurecht der Gemeinden geregelt!

Indivduell verschieden, bei den einen reicht ne private Senkgrube, bei anderen muss es der Anschluss an die städtische Kanalisation sein...deswegen lieber einmal zu viel fragen.

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Harke111 
Fragesteller
 25.10.2013, 12:51

Ich habe mit dem Verpächter die Option besprochen das ich mir einen 8 Monatigen Aufenthalt dort vorstellen kann. Ich habe erstmal die Wintermonate rausgeklammert weil ich die Anlage auf Wärmedämmung noch nicht einschätzen kann. Der Eigentümer hat mit der Idee keine Probleme. Der hat dort aber auch nie gewohnt, sondern die Anlage nach dem Tod des ursprünglichen Eigentümers nur verwaltet. Also konnte dieser noch keine gesicherten Angaben machen, aber er macht zumindest keine Schwierigkeiten.

Ich habe die Räume noch nicht ausgemessen. Aber da es mehrere kleine Gebäude sind (wo ich den Wohnraum aufteilen würde) werden die 24qm ganz sicher insgesamt gesprengt. "Eng werden" > Aktuell lebe ich in einer 30 qm Wohnung, Das wäre daher eine deutliche Verbesserung^^

Wenn das alles nicht in Ordnung geht, nutze ich den Garten halt als "Urlaubsort" und da ich Selbstständig bin, kann ich in meiner Branche auch von dort aus arbeiten (PC ist dank Strom und Sateliten Internet möglich).

Ich gehe dann mal demnächstzur Gemeinde und mache mich schlau. Es ist wie gesagt schwierig einzuschätzen, da es im Umkreis von mind 20 km keine mir bekannten Kleingärten gibt und auch die Bezeichnung "Kleingarten" nirgends fällt. Daher stellte sich für mich die Frage "Wann ist es eine Gartenanlage und wann ist es ein bewohnbares Grundstück?" - und "wie kann man dies erreichen?"

Falls jemand noch etwas dazu sagen würde ich mich freuen. Danke für die schnellen Antworten.

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Geh aus Rathaus und frage dich da durch.

Die verweisen dich an die zuständAbteilung und dort erhältst du die erforderlichen Auskünfte.

Ob du überhaupt dort wohnen darfst und wenn ja, welche Auflagen zu erfüllen wären.

Bedenke dabei: Pacht ist kündbar, wenn der VERpächter nicht einverstanden ist mit den baulichen Veränderungen, kannst du dir den ganzen Aufwand sparen! Zumal du das nicht rückbauen kannst, es also bei Pachtkündigung dann verlorenes Geld ist.

Frag am besten bei der Gemeindeverwaltung nach, das ist die beste Adresse