Gilt ein im Grundbuch als Landwirtschaftsfläche eingetragenes Grundstück als erschlossenes Grundstück?
Auch diese Frage noch zur Klärung der Anliegergebühr von 75%. In der Satzung steht nämlich, dass der "umlagefähige Aufwand" einer Strassenerneuerung auf die "erschlossenen Grundstücke" nach deren Flächen verteilt wird. Ist also eine Landwirtschaftsfläche auch wenn sie mitten in der Stadt liegt ein erschlossenes Grundstück???
1 Antwort
Hallo,
landwirtchaftlich genutzte Grundstücke sind meist nicht erschlossen, weil sie erst gar nich als Baugebiet deklariert worden sind! Das muß die Behörde machen/genehmigen!
Die Erschließung eines Grundstück muß von der Behörde vorgenommen werden. Der Bauherr muß Gebühren hierfür entrichten wegen Straßenbau, Wasserversorgung, Kanalbau, Strom- und Internetverlegung, usw...
Emmy
Wenn dein Grundstück erschlossen wird, dann erhöht das seinen Wert!
Erkundige dich beim Bauamt!
Emmy