Feuerwehrübung - was ist rechtens und was nicht?

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Nicht schlecht staunte ich dann aber, als ein oder zwei Jahre danach mit einem Flyer an der Haustüre angekündigt wurde, dass anlässlich dieser Uebungen auch private Balkone bestiegen würden,

In Deutschland, würde ich der Feuerwehr eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch rein brezeln.

https://dejure.org/gesetze/StGB/123.html

Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass dies in der Schweiz ohne Einverständnis der Eigentümer bzw. Mieter erlaubt ist.

Rufe doch einfach mal bei der zuständigen Polizei an, die wird dir sicherlich weiterhelfen können.


odinwalhall 
Fragesteller
 13.11.2019, 00:07

Hausfriedensbruch ist ein gutes Stichwort. Ich hatte bis jetzt noch nie gehört, dass dies andernorts auch so gehandhabt wird.

Vermutlich werde ich den Kommandanten wieder mal an das seinerzeit abgegebene Versprechen erinnern müssen, dies zukünftig zu unterlassen.

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26Sammy112  13.11.2019, 10:04
In Deutschland, würde ich der Feuerwehr eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch rein brezeln.

Nein, das ist so nicht korrekt. Das Feuerwehrwesen ist in Deutschland in den Brandschutzgesetzen der Bundesländer geregelt. Und auch wenn es unterschiedliche Formulierungen zwischen den Gesetzen gibt, so sehen doch alle vor, dass Besitzer von Grundstücken und baulichen Anlagen der Feuerwehr auch für Übungen Zutritt gewähren müssen. Dies sollte aber zuvor angekündigt werden.

Vgl. bspw. §28 Abs. 3 und 4 BrSchG Schleswig-Holstein

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Barbarosse  14.11.2019, 00:14
@26Sammy112
Und auch wenn es unterschiedliche Formulierungen zwischen den Gesetzen gibt, so sehen doch alle vor, dass Besitzer von Grundstücken und baulichen Anlagen der Feuerwehr auch für Übungen Zutritt gewähren müssen.

Du scheinst wohl mit den Begriffen deine Probleme zu haben.

Ein Besitzer muss nicht der Eigentümer sein, kann also auch ein Mieter oder ein Gast sein, der sich gerade alleine in der Wohnung aufhält.

Ich empfehle außerdem den von dir genannten § zu lesen, denn dort findest du nur den Hinweis auf bauliche Anlagen und Grundstücken.

Vom Zugang zu bewohnten Räumen (Wohnungen) findest du in dem § keinen Hinweis. Und mein Balkon gehört zu meiner Wohnung und dort hat keine Feuerwehr bei Übungen etwas zu suchen. Es sei denn, der Wohnungseigentümer erlaubt dies.

Kann es sein, dass du mit dem Begriff bauliche Anlagen nichts anfangen kannst?

Dann lies hier mal nach:

http://www.rechtslexikon.net/d/bauliche-anlagen/bauliche-anlagen.htm

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26Sammy112  14.11.2019, 12:28
@Barbarosse
Du scheinst wohl mit den Begriffen deine Probleme zu haben.
Kann es sein, dass du mit dem Begriff bauliche Anlagen nichts anfangen kannst?

Keine Angst, der Unterschied zwischen "Eigentümer" und "Besitzer" ist mir genauso bekannt wie der Begriff "bauliche Anlagen".

Wenn Du aber richtig liest, dann ist in den entsprechenden Paragraphen nicht nur von "baulichen Anlagen", sondern auch von "Zutritt zu allen Räumen" die Rede.

Aus der praktischen Erfahrung heraus (und ich bin seit mehr als 20 Jahren bei der Feuerwehr) kann ich sagen, dass man selten Räume von Privathaushalten betreten muss, sondern in der Regel Industriegebäude oder öffentliche Gebäude bzw. bei größeren Wohnobjekten maximal Grundstück und Treppenhaus/Keller/Dachboden/Technikräume. Balkone können aber auch dazu gehören wenn es darum geht festzustellen, wie man im Einsatzfall schnellstmöglich eine große Anzahl an Menschen aus dem Gebäude retten kann.

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Barbarosse  14.11.2019, 13:28
@26Sammy112

Du solltest schon unterscheiden, ob es sich um einen aktiven Brandeinsatz oder um eine Übung geht.

Bei Brandeinsätzen, darf die Feuerwehr jeden Raum, Gebäude, Grundstück usw. ohne Genehmigung betreten.

Aber hier geht es nur um eine Übung!

Wenn Du aber richtig liest, dann ist in den entsprechenden Paragraphen nicht nur von "baulichen Anlagen", sondern auch von "Zutritt zu allen Räumen" die Rede.

Und jetzt beziehst du dich auf aktive Brandeinsätze!

Also hast du wohl die oben gestellte Frage überhaupt nicht verstanden!

Bei Übungen trifft § 28 Abs. 3 zu:

(3) Verfügungsberechtigte von Grundstücken und baulichen Anlagen sind verpflichtet, den Zutritt der Feuerwehren zur Überprüfung von Einsatzplänen und bei Übungen, soweit dies zur Erlangung der Objektkunde und des Übungszieles geboten ist, zu dulden.

Und in Abs. 4, steht lediglich, dass der Zugang zu allen Räumen der baulichen Anlage gestattet werden muss.

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Stossgebet  13.11.2019, 15:09

In NRW würdest du relativ schnell an § 44 BHKG scheitern.
Bestimmte Eingriffe in Grundrechte sind hinzunehmen, so wird auch - je nach Land - die Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschränkt. Die anderen Länder dürften n ihrer Gesetzgebung nicht sonderlich davon abweichen.
Wie es nun in der Schweiz aussieht, ist mir unbekannt.

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Stossgebet  14.11.2019, 06:21
@Barbarosse

§ 44 Abs. 4 BHKG gestattet Zutritt zu Grundstück, Gebäude und Schiff zu Übungszwecken.

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26Sammy112  14.11.2019, 12:11
@Barbarosse
wow.... noch einer der Gesetzestexten nicht lesen kann!

Und damit meinst Du Dich selbst?

Denn in dem von Dir verlinkten §44 findet sich nämlich das:

(4) Das Betretungsrecht nach Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 gilt auch zur Erkundung und für Übungszwecke, soweit dies wegen der Ausdehnung, des Gefährdungspotentials oder der Besonderheit des Objektes zur Vorbereitung auf einen Einsatzfall erforderlich ist.

Ein Mehrfamilienhaus (je nach Größe, Lage, Gebäudeart, ...) dürfte in den meisten Fällen schon ein "besonderes Objekt" darstellen, für das aufgrund seines Gefährdungspotentials eine Vorbereitung auf den Einsatzfall (z.B. auch Testen der Rettungswege und Anleitermöglichkeit z.B. über den Balkon) erforderlich ist.

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Barbarosse  14.11.2019, 13:16
@26Sammy112

Nein - damit meine ich dich, denn dir fehlt das entsprechende Fachwissen, Gesetzestexte zu verstehen.

Wohnungen sind für Feuerwehren bei Übungen, tabu.

Bei Brandeinsätzen ist es was anderes, denn dann müssen die Feuerwehrleute rein.

Mir kommt es vor, dass hier im Forum bei Rechtsfragen überwiegend Laien antworten, die Texte von Gesetzen interpretieren und die keine Ahnung davon haben.

Und dein Hinweis des Absatzes 4 bezieht sich auf den Absatz 2 Satz 1 in dem steht:

Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Besitzerinnen und Besitzer der von Schadenfeuern, Unglücksfällen oder öffentlichen Notständen betroffenen Grundstücke, Gebäude oder Schiffe sind verpflichtet, den beim Einsatz tätigen Kräften Zutritt zu gestatten und Arbeiten zur Abwendung der Gefahr zu dulden.

und Absatz 3:

(3) Die Verpflichtung nach Absatz 2 haben auch die Eigentümerinnen und Eigentümer sowie die Besitzerinnen und Besitzer der umliegenden Grundstücke, Gebäude und Schiffe.

Nirgends ein Hinweis, dass hier bewohnte Räumen, ohne Genehmigung der Eigentümer/Mieter betreten werden dürfen.

Lesen und Verstehen scheint hier meist nur ein Glücksfall zu sein.

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Ich kann zur rechtlichen Lage in der Schweiz leider nichts sagen... denke aber, dass die sich in diesem Punkt nicht großartig von der der in Deutschland unterscheiden wird.

Tatsächlich ist es in Deutschland so, dass die Feuerwehr Privatgrundstücke und Gebäude auch zu Übungszwecken betreten darf, wenn dies zur Erlangung der Objektkunde oder Überprüfung von Einsatzplänen notwendig ist. Allerdings ist das Feuerwehrwesen in Deutschland Ländersache und so gibt es dann auch ggfs. von Bundesland zu Bundesland abweichend formulierte Gesetze.

Es sollte jedoch auch in Deinem Interesse sein, dass die Feuerwehr sich im Ernstfall gut in und an Eurem Wohngebäude auskennt. Dafür ist es notwendig, dass die Feuerwehr überprüft und übt, wie sie am besten und schnellsten Menschen von Balkonen retten kann (über Steck- oder Schiebleitern, über Drehleiterfahrzeuge). Immerhin hat die Feuerwehr dies vorher angekündigt, so dass ihr als Bewohner euch auf die Situation einstellen (und ggfs. die Vorhänge zuziehen) könnt.

Ungewöhnlich ist aus meiner Sicht nur, dass die Übung offensichtlich jedes Jahr (?) an genau eurem Wohngebäude stattfindet... bei uns ist es eher so, dass wir reihum gehen und möglichst viele verschiedene Gebäude beüben.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Stv. Wehrführer und Zugführer bei der Freiwilligen Feuerwehr

odinwalhall 
Fragesteller
 13.11.2019, 10:37

Der letzte Absatz ist genau der springende Punkt. Ich frage mich wirklich auch, warum dies jedes Jahr sein muss, und immer an den gleichen Objekten.

Aber wie bereits erwähnt ist es mir so ziemlich egal, wenn am Balkon zum Elternschlafzimmer geübt wird. Da halte ich mich so gut wie gar nie auf.

Es war einfach eine grundsätzliche Frage, ob dieses Betreten von privaten Grundstücken legitim sei oder nicht.

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Es geht auch anders.

Vor einigen Jahren wohnten wir in einem Wohnblock in der oberten Etage (Schweiz).

Da es eines der höchsten Gebäude im Dorf war, kam die Feuerwehr jedes Jahr (angemeldet) zur Übung zu uns. Wenn sie dann im Wohnzimmer standen, gab's für jeden einen Kaffee. Wir waren froh, zu wissen, dass die Feuerwehr imstande war, die Höhe des Gebäudes zu erreichen - und die Feuerwehrleute freuen sich über den Kaffee...

Warum ist es so problematisch, wenn mal ein Feuerwehrmann in deine Küche sieht?


odinwalhall 
Fragesteller
 13.11.2019, 11:00

Ich mag es einfach nicht, wildfremde Menschen auf meinem Balkon, mit Einsicht in Stube und Küche, zu haben. Ein Grund mag auch sein, dass ich - nicht nur einmal - von Mitmenschen bitter enttäuscht wurde. Aber dies ist dann wieder ein anderes Thema ...

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guru61  13.11.2019, 12:04
@odinwalhall

Hast du angst, dass sich dich bei was erwischen? Wenn sie sich angemeldet haben, kannst du da schön ausweichen.
Als Alternative kannst dich bei der Feuerwehr melden, dann bist du eh zu der Zeit unterwegs! Feuerwehren haben immer zu wenig Leute!

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odinwalhall 
Fragesteller
 13.11.2019, 16:50
@guru61

Nein, wovor sollte ich denn Angst haben? Ich habe weder etwas angestellt noch irgend etwas zu verbergen, also ...

Ich habe also ein vollkommen reines Gewissen. Aber dies heisst ja noch lange nicht, dass man einen solchen Eingriff in die Privatsphäre gutheissen muss.

Ja, und ich habe mir in der Tat heute einen schönen Nachmittag gemacht und hab es echt genossen, und ich werde auch die nächsten zwei Tage grösstenteils nicht zu Hause anzutreffen sein.

Die Feuerwehr ist und war nie ein Thema für mich. Dies ist ein zu harter Job für mich. Meine Fähigkeiten liegen eher auf geistigem Gebiet und weniger bei handwerklichen Tätigkeiten. Und ich denke, dass es da auch eine obere Altersgrenze gibt wie bei "normalen" Berufen auch. Da wäre ich vermutlich eh zu alt dazu.

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Also ich kenne mich zugegebenermaßen mit den Gepflogenheiten in der Schweiz nicht aus, aber daß anläßlich Übungen der Feuerwehr private Grundstücke / Gebäude ohne vorherige Absprache mit den Eigentümern / Bewohnern betreten oder bestiegen werden halte ich doch allein schon aus Gründen des Respekts vor fremdem Eigentum für dreist.

Von sowas hab ich ja noch nie gehört und auch wenn manches in der Schweiz Ausländern manchmal seltsam vorkommt... daß sowas tatsächlich gängige Praxis ist bezweifle ich.

Zumal das auch dem Ansehen der Feuerwehr wohl alles andere als zuträglich wäre.


guru61  13.11.2019, 12:06

Ja und wenn es brennt, kommen die auch wenn sie erst die Zustimmung haben! Pech halt, wenn du dann in den Ferien bist. Dann lassens sie eben brennen!

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Es ist in Ihrem Interesse, dass die Feuerwehr übers Jahr ihre Einsätze an möglichst vielen Gebäuden der Gemeinde übt, also auch einmal an Ihrem Haus.

Wenn vorgesehen ist, Ihr Haus zu betreten, bringt der Übungsleiter an Ihrem Haus vor der Übung eine Ankündigung an.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

odinwalhall 
Fragesteller
 13.11.2019, 11:16

Naja, dass Feuerwehrübungen sinnvoll sind, bestreite ich ja nicht. Aber warum diese im Frühling und Herbst stattfindenden Uebungen immer an den gleichen Objekten stattfinden und nicht verteilt in der ganzen Gemeinde, erschliesst sich mir nicht wirklich.

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Aischylos  13.11.2019, 16:11
@odinwalhall

Dass die Feuerwehr möglichst ALLE Gebäude beübt nehmen Sie nicht zur Kenntnis?

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odinwalhall 
Fragesteller
 13.11.2019, 17:17
@Aischylos

Mein Eindruck ist der, dass diese Uebungen immer etwa in den gleichen Quartieren stattfinden, hauptsächlich bei uns und einigen andern Wohngebieten. Aber unten im Städtchen mit den vielen Läden, Restaurants, Hotels und Gewerbebetrieben habe ich noch nie gesehen, dass dort Feuerwehrübungen stattfanden, obwohl es dort meiner Ansicht nach mindestens ebenso wichtig wäre.

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