Mein Keller wurde aufgebrochen, darf die Polizei ohne mich zu informieren meinen Keller durchsuchen?

5 Antworten

Natürlich dürfen sie das. Sie müssen sogar

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Was soll gemacht werden, möchtest Du einen handschriftlichen Zettel im Kasten haben? Dann steht hier als Frage "Habe einen Zettel im Kasten, angeblich von der Polizei. Ist nur so aufgekritzelt. Was soll ich tun?"

Also ehrlich, irgendwo sind Grenzen. Wenn man nicht zu Hause ist, soll die Polizei dann alle halbe Stunde vorbeikommen und klingeln? Dann heisst es hier:"Es ist 23 Uhr und da stehen zwei Männer vor der Tür, behaupten von der Polizei zu sein. Kann das sein?"

Fhainrosi 
Fragesteller
 23.04.2021, 22:52

Also wenn sogar mein DHL Bote es schafft mir einen Zettel in den Briefkasten zu werfen sollte es die Polizei auch tun. Mit einer vorgangsnummer und dem Abschnitt an den ich mich wenden kann. Wie gesagt hätte ich meine Nachbarin nicht zufällig getroffen wüsste ich nichts von meinem Glück. Mfg

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Bitterkraut  24.04.2021, 17:57
@Fhainrosi

Wie du ja weißt und mir gerade mitgeteilt hast, gibt es anscheinend nur eine Vorgangsnummer. Du bekommst keine eigene.

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mxBreak  10.09.2021, 21:25
@Fhainrosi

Das sind schon Vergleiche... :-/ Ein Boote vom DHL, der für die ordungsgemäße, schnelle und unversehrte Übergabe seiner Sendung verantwortlich ist ... mit einer polizeilichen schnellen und sachlichen Amtshandlung, die für die schnelle Aufklärung, Sicherstellung und Auflösung des Falls verantwortlich ist... ??!!! Das ist Deutschland...!!! Sowas gibt es wieder nur bei uns...!!! Ob CZ, SK, NL, SP, N, DK, Russland, USA China uund viele, viele andere Länder mehr, würden sich so eine Frage erst gar nicht getrauen...!!!

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Ja, das ist ein Offizialdelikt, da müssen sie sogar ermitteln und zwischen Spuren sichern und durchsuchen ist ein Unterschied.

Warum hat die Nachbarin nicht bei dir geklingelt, statt erst die Polizei anzurufen?

Fhainrosi 
Fragesteller
 23.04.2021, 22:33

Sie hat die Polizei nicht gerufen. Sie wurde selbst nur im Haus vom Hausmeister angesprochen. Grundsätzlich stört es mich nicht, dass sie in meinem Keller waren, aber dass ich nicht von ihnen informiert wurde. Mfg

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Bitterkraut  24.04.2021, 16:57
@Fhainrosi

Mich wundert eher, dass der Entdecker des Einbruchs dich nicht informiert hat.

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Bitterkraut  24.04.2021, 17:04
@Fhainrosi

Wie kam denn die Nachbarin an die Vorgangsnummer? Hat der Hausmeister den einfach weitergereicht? Und hätte die Nachbarin dich nicht zufällig getroffen, hätte sie den Zettel immer noch in Händen? Frag dich mal, was mit deiner Nachbarschaft nicht stimmt.

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Fhainrosi 
Fragesteller
 24.04.2021, 17:43
@Bitterkraut

Es wurden von 6 Kellern insgesamt 5 aufgebrochen. Ihr Kellet war dabei.

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Bitterkraut  24.04.2021, 17:54
@Fhainrosi

Dann gibt es wohl nur eine Vorgangsnummer und du bekommst keine Extraeinladung, bzw. Extranummer.

Warum hat der Entdecker nicht bei dir geklingelt? Warst du vielleicht gar nicht zu hause?

Wie auch immer, die Polizei darf selbstverständlich ermitteln, ganz unabhängig davon, ob du Bescheid bekommst oder nicht.

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Ich denke,das die Polizei sich an Gestze und Dienstanweidungen zu halten haben.Bevor der Einbruch untersucht wird,erhält der Eigentümer eine Information.Sie können nicht eher mit der Spurensicherung beginnen da eine Bestandsaufnahme gemacht werden muss.Sicher erfolgt eine Protokollierung.Die einziege Person die eine Aussage machen kenn was fehlt ist der Eigentümer des Keller.Ist meine persönliche Meinung zum Thema.

Fhainrosi 
Fragesteller
 23.04.2021, 23:03

Das habe ich mich auch noch gefragt. Woher weiss die Polizei wonach sie ggf. suchen müssen wenn sie mich nicht fragen was fehlt. Komisch komisch

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Bitterkraut  24.04.2021, 17:00
@Fhainrosi

Was fehlt ist erst mal nicht Ermittlungsschwerpunkt, sondern welche Spuren der Einbrecher hinterlassen hat.

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verreisterNutzer  24.04.2021, 19:34
@Bitterkraut

Bevor die Ermittlungen vor Ort beginnen können muss der Eigentümer vor Ort sein.In diesem Fall du selber..der Tatort sollte so gut es geht bis zum Eintreffen der Polizei gesichert werden.

Alle Tätikeiten die nach dem Eintreffen der Polizei ,wie Spurensicherung,Protokolierung,,Befrragung ect.beinhaltet die Arbeit der Polizei.

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Bitterkraut  24.04.2021, 16:59

Und wenn der Eigentümer verreist ist, dürfen sie dann auch nicht ermitteln? Oder wenn er nur gerade nicht da ist? Bleibt die Straftat dann "unermittelt", nur weil der Eigentümer nicht zu erreichen ist? Das glaubst du doch selber nicht.

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Nein - nur bei Gefahr im Verzug und auch dann musst du informiert werden.