Vermieter betritt eigenmächtig meine Wohnung, was kann ich tun?
Hallo! Ich habe schon seit Jahren Probleme mit meinem Vermieter, der regelmäßig eigenmächtig und ohne meine Erlaubnis meine Wohnung betritt - sowohl in meiner Anwesenheit als auch in meiner Abwesenheit. Er klingelt vorher kurz und innerhalb von ca. 10 Sekunden benutzt er dann den Generalschlüssel, um sich selbst "reinzubitten" wenn ihm keiner aufmacht, um "nach dem Rechten zu sehen". Ich wollte schon lange dagegen angehen, hatte aber nie Beweise. Das hat sich gestern allerdings geändert: Da ich mittlerweile meistens bei meinem Partner in der Wohnung bin, habe ich einen Bekannten gebeten, ab und zu nach meiner Wohnung zu schauen und als mein Vermieter gestern wieder in meine Wohnung eindrang, traf er auf ihn. Da ich nun einen Zeugen habe, hatte ich gehofft, dass ich nun endlich gerichtlich gegen ihn vorgehen kann. Reicht das dafür aus? Und wenn ja, welche Maßnahmen kann ich überhaupt ergreifen? Mit welchen Konsequenzen hätte er zu rechnen? Kann ich eine einstweilige Verfügung erwirken? Gibt es vielleicht jemanden, der sich da auskennt? Und für die Zwischenzeit: Darf ich einfach das Schloss austauschen, damit er nicht mehr mit seinem Schlüssel reinkommt? Ich hatte mir auch überlegt, eine Videokamera zu installieren, sodass er beim nächsten Mal direkt ertappt wird. Darf ich das einfach machen? Wäre wirklich toll, wenn sich jemand meldet, der sich auskennt!
15 Antworten
Der VM darf eine Mietwohnung ohne Zustimmung des Mieters nicht betreten.
Geschieht dies trotzdem und mehrfach kann sich daraus auch eine fristlose Kündigung ergeben.
Der VM hat auch keinen Anspruch auf einen Schlüssel einer Mietwohnung.
Hier sollte der Mieter Strafanzeige wegen Verdachtes des Hausfriedensbruches erstatten.
1.In den vermieteten Räumen hat nicht der Vermieter das Hausrecht, sondern der Mieter!
2.Der Vermieter darf die Wohnung ohne Anmeldung und Einverständnis des Mieters nicht betreten. Hier gilt die Unverletzbarkeit der Wohnung (siehe Grundgesetz).
3.Der Vermieter hat bei Wohnungsübergabe alle Wohnungsschlüssel zu übergeben. Abweichende Klauseln sind unwirksam. Sollte ein Vermieter die Wohnung mit einem Schlüssel öffnen und betreten, kann der Mieter ihn wegen Hausfriedensbruch anzeigen und die Wohnung fristlos kündigen.
4.Der Vermieter kann einem Mieter nicht beliebig kündigen. Ordentliche Kündigung ist nur bei Eigenbedarf und fristlose Kündigung nur wegen Bedrohung/Lebensgefahr möglich.
Habe ich gerade in einem anderen Forum gefunden! :)
Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs erstatten, ihn schriftlich auffordern, alle Schlüssel zu Deiner Wohnung herauszugeben. Er darf keinen "Notschlüssel" einbehalten. Schließlich hast Du auch keinen Schlüssel zu seiner Wohung.
Natürlich ist hier die Anzeige wg. Hausfriedensbruch möglich. Warum haben Sie als erste Hilfe nicht ein anderes Schloss eingebaut, auch das ist Ihr gutes Recht. Man darf aber nicht vergessen, dass alte Schloss bei Auszug wieder einzubauen. Ich denke aber, wenn sich der VM schon solche Schritte anmaßt, dann wird ein künftiges Zusammenleben schwerlich möglich sein. Sie haben einen denkbar schlechten Vermieter ausgesucht. Wenn Sie beabsichtigen, die Anzeige durchzuziehen, rate ich Ihnen suchen Sie sich vorher eine neue Wohnung. Sie haben die Möglichkeit zur außerordentlichen (fristlosen) Kündigung. MfG
Wenn man resistent gegen den dann aufkommenden Ärger ist, dann nicht. MfG
Darf ich einfach das Schloss austauschen, damit er nicht mehr mit seinem Schlüssel reinkommt?
Ja, und genau das hättest du am ersten Miettag oder beim ersten Anhaltspunkt unerlaubten Betretens längst tun sollen :-O
Ein Herausgabeverlangen des Schlüssels scheitert und jahrelange Duldung schließt eine Strafanzeige aus.
Ein einzelschließender Zylinder mit Picking- und Aufbohrschutz, Notfunktion (öffnet auch mit innensteckendem Schlüssel von außen die Tür) und mit kopiergeschützen Schlüsseln (Sicherungskarte) bekommst du für 25,50 EUR zzgl. Versand die volle Kontrolle über deine Wohnung zurück :-)
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Für Aus- und Einbau gibt es zahlreiche Video-Anleitungen im Netz.
G imager761
Man muß wegen der Anzeige sich vorher keine neue Wohnung suchen!