Darf Willhaben ein gelöschten bzw. inaktives Inserat weiterleiten?

Hallo Liebe Leute,

Ich habe eine Frage zu Willhaben bzw. ob jemand in dieser Hinsicht Erfahrungen hat.

Zur Vorgeschichte:

Ich habe mir über Willhaben einen Monitor gesehen und dieses dann persönlich abgeholt. Nun stellte sich heraus, das dieses Produkt erhebliche Mängel aufweist, welche bereits zum Kaufzeitpunkt vorhanden sein mussten. Da das Problem nur Auftritt wenn man einen Kaltstart macht - also der Monitor zuvor etwa 1-2 Stunden zuvor nicht in Betrieb war- und der Verkäufer den Monitor bei der Besichtigung bereits vorbereitet, also eingeschaltet, hatte, liegt hier die Vermutung nahe, dass er mich getäuscht hat. Ich will jetzt privatrechtliche oder Strafrechtlich gegen den Verkäufer vorgehen. - Jetzt zu meiner Frage:

Der Willhaben-Support weigert sich wehement mir einen Screenshot der originalen Anzeige zukommen zu lassen. Dies wird mir aufgrund von datenschutzrechtlichen Bestimmungen verwehrt. Auch nach Übermittlung aller Unterlagen um die Sache glaubhaft zu machen (Sachverhaltsdarstellung, Chat mit dem Verkäufer, Kaufvertrag, Bilder der Beschädigung) bleibt Willhaben dabei. Mir geht es lediglich um die Übermittlung des Wortlautes der Anzeige, also so wie die Anzeige vom Verkäufer veröffentlicht wurde ohne jegliche personenbezogenen Daten.

Willhaben macht sich da die Sache einfach und meint, bei einer Anzeige bei der Polizei wird sie der Polizei die Unterlagen zukommen lassen.

Habe ich da eine Chance? Ich würde das Inserat benötigen um abzuwägen, wie ich am Besten weiter vorgehe.

Danke!

Liebe Grüße

Datenschutz, Betrug, Recht, Privatkauf, willhaben.at
Handynummer weitergegeben anzeige ; Bedrohung ausland?

Juten morgen!

Ich stelle jetzt mal ein paar Fragen in quasi einer.ich möchte auch nicht zu viele infos preisgeben und versuche so oberflächlich wie möglich zu bleiben sorry!

ich habe jemanden aus privaten Gründen kontaktieren müssen (die person war einverstanden gab mir von sich aus ihre Handynummer!) nachdem ich der Person dann auf WhatsApp geschrieben habe wollte sie mit dee Thematik nichts zu tun haben, Ich entschuldigte mich und ließ diese Person in Ruhe. Das war ca. Freitag oder Samstag

gestern bekam ich dann Anrufe , WhatsApp Gruppen Video Anrufe (50x) und sprachnachrichten von einer Nummer die ich nicht kenne.

ich habe die Situation dann näher betrachtet und fand die Person die mir ihre Nummer gegeben hat zusammen mit der unbekannten Nummer in dem WhatsApp Gruppen Video Anruf.

in den sprachnachrichten wurde ich bedroht und beleidigt.

meine Frage / fragen:

KÖNNTE man aufgrund der Datenschutz Verschärfung die Person die meine Nummer weitergegeben hat Anzeigen? - ich sage nicht dass ich es tun will oder werde ich möchte es nur wissen um ggf die Person abzuschrecken und zu verhindern dass meine Handynummer weiter rumwandert

falls ja gilt dies auch für u18/ u16?

Gilt dies auch wenn betreffende Person in England wohnt?

die Person von der Nummer die ich nicht kenne die mich körperlich bedroht und beleidigt hat, kennt ggf meine Adresse und weiß wie ich aussehe. Sollten diese Vorkommnisse zunehmen oder anhalten könnte man diese Person dann anzeigen? Auch wenn sie aus England ist?

ja, ich weiß Nummer ändern, blockieren etc. geht auch und erspart Ärger und Zeit. Trzd. Würde es mich interessieren

ich bedanke mich für ernste und vernünftige Antworten und sorry nochmals dass ich nicht auf die Personen / Motive etc. eingehe

Datenschutz, Wissen, England, Recht, bedrohung, Beleidigung, Handynummer
Darf sich die Schule Zugriff auf die Daten meines Privaten IPads verschaffen?

Hallo,

ich bin Schülerin eines Gymnasiums, das seit einem Jahr aktiv die Nutzung von iPads um Unterricht fördert. Seit kurzem wird für jeden Schüler entweder ein Schul-Ipad zur Miete oder einen Discount für ein eigenes IPad angeboten.

Ich habe mich für ein eigenes iPad entschieden, da ich auch privat eins benötige. Uns wurde zudem gesagt, dass zur Nutzung der Geräte, sie ins System einbinden müssten. Das wurde am Anfang von sehr vielen kritisiert, weil sie um ihre Privatsphäre fürchteten, obwohl die Schule alle Vorwürfe in dieser Richtung abstreite.

Stellte sich aber heraus, dass eingebundene iPads, egal ob privat oder geliehen, sehr wohl unter der Kontrolle der Schule standen. Die Suchverläufe im Safari konnten nicht mehr gelöscht werden und auch die Apple ID wechseln wurde unmöglich. Das wäre halb so schlimm, wenn es sich dabei nicht um ein Phänomen handelte, das sich nicht nur auf das eine iPad sondern auf ALLE Geräte auf denen man mit der im iPad genutzten Apple ID angemeldet war, abspielte, da die Daten sich synchronisieren.

Also auf meinem Handy, meinem Laptop und meinem mac zu Hause. Sobald ich das bemerkte, ging ich zum Administrator und ließ meine Verläufe löschen, sowie meine Lesezeichen. Mir war sofort klar, dass er alles sehen konnte.

Und nun frage ich mich ob ein derartiger Eingriff in meine Privatsphäre überhaupt erlaubt ist. Danke im Voraus!

Datenschutz, Schule, iPad, Rechte
Datenschutzbehörde möchte, dass ich meine Kamera entferne?

Hey liebe Genossen,

Wir haben an unserem Haus eine Kamera neben dem Hauseingang installiert und penibel darauf geachtet, dass nur Teile unseres Grundstücks erfasst werden.

Vor ca. 3 Monaten bekamen wir ein Schreiben der Datenschutzbehörde in Brandenburg, welche ihre bedenken geäußert hat, zwecks vermuteter Videoüberwachung des öffentlichen Straßenlandes.

Wir haben stets auf die Schreiben geantwortet und auch Bilder zugesandt, auf denen man erkennen konnte, dass 95% des Erfassungsbereichs der Kamera unser Grundstück erfasst. Die restlichen 5% (sehr kleiner Teil der Straße, welcher höchstens die Schuhfarbe der vorbeigehenden erkennen lässt) wurde geschwärzt. Weiter haben wir bereits geschildert, dass unser Kfz in Vergangenheit gestohlen wurde, sowie dass des Nachbarn Gegenüber und die Kamera dem Zwecke der Abschreckung dienen soll. Auch wurden Fahrräder in direkter Umgebung von den Grundstücken entwendet. Dies wurde auch mit den Anzeigen / Schreiben der Staatsanwaltschaft belegt.

Heute erhielt ich allerdings ein Schreiben mit der Aufforderung die Kamera zu entfernen oder es wird ein Verwaltungsverfahren eingeleitet.

Wie ist eure Meinung dazu? Soll ich es einfach darauf ankommen lassen? Es geht vermutlich nur um die 5% öffentlicher Raum die "gefilmt" werden. Überwiegt da nicht sogar mein Interesse, aufgrund der Diebstähle etc.?

Erfassungsbereich der Kamera lässt sich nicht weiter verstellen, da ich sonst meinen Parkplatz nicht mehr im Aufnahmebereich habe.

Dann müsste rein theoretisch auch jeder hier im Wohngebiet mit einer Ring Doorbell etc. Ja darauf hingewiesen werden, dass er die Öffentlichkeit filmt?

Datenschutz, Kamera, Technik, Recht, Datenschutz-Grundverordnung, DSVGO

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