Jemanden Anzeigen weitererzählen Datenschutz?
Hallo zusammen,
Gehen wir davon aus man zeigt jemanden an weil er mich verleumdnet hat oder irgend einen anderen Grund. Darf ich dann jeden einfach so erzählen das ich Person X angezeigt habe, also zählt es als Datenschutz ??
Und was ist wenn ich es jemanden erzähle und der angezeigte findet es heraus kann er mich anzeigen wegen Datenschutz ?
3 Antworten
Klar, warum solltest Du das nicht dürfen? Du hast jemanden angezeigt, das ist ja wohl auch richtig. Also hast Du keine falschen Dinge erzählt.
Als Privatperson bist du ja kein Presseorgan oder Ähnliches, das bei Berichten über Kriminalfälle oder Straftaten erst einmal den Namen des Beschuldigten abkürzen und das Gesicht unkenntlich machen müsste.
Derjenige, den du anzeigst und worüber du anderen berichtest, könnte sich höchstens selbst verleumdet fühlen und dich wiederum anzeigen.
Aber es gibt kein Gesetz, das verbietet, seiner Familie oder seinen Freunden davon zu erzählen, wenn man Opfer geworden ist und den Täter namentlich kennt.
Nein, erzähle es ruhig jedem, aber wenn er die Straftat garnicht begangen hat, kann er dich wiederum anzeigen. :D
Falsche Verdächtigung. Also wenn er die Straftat garnicht begangen hat und der Fragesteller das auch wüsste, kann er ihn wiederum anzeigen.
wenn er die Straftat garnicht begangen hat und der Fragesteller das auch wüsste,
Die falsche Verdächtigung nach § 164 StGB wäre dann schon mit der Anzeige gegeben.
Davon ist hier aber nicht die Rede. Er hat ihn ja gar nicht verdächtigt. Er hat ihn angezeigt. Und das hat er erzählt. Nicht mehr und nicht weniger.
Ja das stimmt. Schon mit der Anzeige wäre das gegeben.
Wollte es nur gesagt haben, weil es eben im Gegensatz zum weitererzählen tatsächlich etwas ist, womit man mit fast schon willkürlichen Anzeigen ziemlich auf die Schnauze fallen kann :D.
Wegen was?