Dürfen Personen auf Eisenbahnfotos drauf sein?
Servus,
ich betreibe einen kleinen Trainspotting-Kanal auf Instagramm.
Ich habe Heute einen Zug an einem Bahnübergang fotografiert. Im Vordergrund sind jedoch auch Erntehelfer zu sehen. Darf ich dieses Foto ohne es zu bearbeiten posten bzw. muss ich da etwas beachten?
2 Antworten
Das Recht am eigenen Bild hat die Person selbst, also Du darfst es nicht veröffentlichen und im Grunde auch nicht besitzen.
Triebfahrzeugführer mögen das übrigens auch nicht, wenn sie einfach fotografiert werden. Spreche aus Erfahrung, mein Mann ist Triebfahrzeugführer.
Die Gesetze für Deutschland kenne ich nicht, aber ich weiß das mittlerweile rechtlich dagegen vorgegangen wird und das ist auch richtig so. Triebfahrzeugführer sind ja kein Freiwild
Absoluter Schwachsinn. Man darf ganz normal Züge aufnehmen und diese Aufnahmen auch im Internet veröffentlichen. Wenn auf den Aufnahmen Personen zu sehen sind, dann sind diese nur unwesentliches Beiwerk. Somit müssen diese nicht zensiert werden und sie können auch nicht rechtlich dagegen vorgehen. Nennt sich auch Kunstfreiheit. Die Welt dreht sich nicht um dich oder dein Mann. Wenn jemand ein Video von einem Zug macht, und du als Fahrgast zufällig irgendwo am Rand der Aufnahme zu sehen bist, dann kannst du einen scheiß dagegen machen, da es eben nicht um dich geht, sondern um den Zug. Und das ist auch richtig so. Wenn dein Mann als Fahrer im Video zu sehen ist, dann ist dieser auch nicht mehr als Beiwerk. Er als Fahrer ist beliebig austauschbar und hat keinen Mehrwert im Bild, und ist auch nicht ausschlaggebend. Es geht einzig und allein um das Fahrzeug. Personen sind Beiwerk. Ende der Geschichte. So einen Unsinn zu verbreiten, und dann auch noch so hochnäsig dabei zu wirken.... Wahnsinn.
Du solltest aufpassen dass Gesichter der Personen auf dem Bild nicht erkennbar sind
Das mit dem Recht am eigenen Bild am besten noch mal googlen oder einen Anwalt fragen bevor du Fotos mit Personen von denen du keinen schriftlichen Erlaubnis hast veröffentlicht
Bei Sehenswürdigkeiten kann man ja nicht verhindern dass da dauernd jemand vor die Linse läuft
Deshalb gab es mal die Regelung Personen dürfen nur beiwerk sein nicht auf den ersten Blick identifizierbar und es durfte nicht nur eine sein
Bin mir aber nicht mehr sicher wie viele Personen es mindestens sein sollten und auch nicht ob da mit der datenschutzverordnung extreme Verschärfung gekommen ist
Aber fussballfans müssen im Stadion glaube ich keine Einverständnis Erklärung abgeben dass man sie in der sportschau sehen könnte
Um es mal schwarz auf weiß zu haben. Man darf Züge maximal von hinten oder aus der Ferne ablichten. Liege ich mit dieser Definition richtig?