Polizei beschlagnahmt das Handy?

Guten Tag meine Damen und Herren,

Wir alle wurden doch schon einmal Teil einer Personenkontrolle, zumindest die meisten von uns. Meistens gehen diese Kontrollen harmlos und ohne probleme aus.

Gehen wir jedoch mal von einem ziemlich dubiosen Fall aus, Sie besitzen Btm in geringen Mengen mit sich. In diesem Fall möchte die Polizei Ihr Handy konvestieren. Da sie dort immerhin weiter Anhaltspunkte finden könnten (Jedoch wissen Sie das dort nichts zu finden ist, und es gibt tatsächlich nichts zufinden) Sie selbst kooperieren nicht, Sie sagen einfach gar nicht's zum Sachbestand. Sie bestehen drauf vorerst mit Ihrem Anwalt drüber zu sprechen.

Jetzt ist meine Frage, dürfen Polizisten die Handy's konvestieren? Ich meine wir Leben in einer Zeit in der das Handy sogut wie alle wichtigen Datein einer Person beinhalten einschließlich Passwörter für, Foren, Social Media und gehen wir mal ganz hart in die Thematik, die Kontoverbindungen sowie das Passwort für's Online Banking stehen ebenfalls drin. Das sind sehr sehr intime Daten die für niemanden zugänglich seinen sollten, und niemand hat das Recht auf diese Daten einzulesen außer Sie selbst natürlich.

Wie läuft sowas für gewöhnlich ab? Wenn die Polizei das Handy beschlagnahmt dann werden sie sicherlich diese Daten einschauen, das verstößt doch sowas von gegen unsere Privatsphäre.

Datenschutz, Recht, Privatsphäre, Polizeikontrolle, Betäubungsmittelgesetz
Wo ist der Fehler?

Ich mache den Test jetzt mehrmals und komme nicht weiter undzwar was das KDG schützt?

A) Personal Daten

B) Sensible Finanzdaten des Bistums/der Kirchengemeinde

C) Einzelangaben einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person

D) Angaben über die Anzahl der Katholiken pro Person

Ich habe erst A gesagt und danach B) gesagt aber beides ist falsch bitte kann mir jemand helfen ich komm da nicht klar. Ich verzweifle.bitte leute

Es können auch mehrere Antworten richtig sein

Ich habe mich informiert und ich finde das im Internet :

Das Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) regelt den Datenschutz in kirchlichen Angelegenheiten für den Bereich der römisch-katholischen Kirche in Deutschland. ... Dementsprechend soll das KDG den Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung für den Bereich der römisch-katholischen Kirche in Deutschland herstellen.

In § 6 KDG werden zahlreiche Rechtsgrundlagen aufgezählt, die eine Datenverarbeitung rechtfertigen können. Rechtmäßig ist die Datenverarbeitung z.B. wenn das KDG oder eine andere kirchliche oder staatliche Rechtsvorschrift die Verarbeitung erlaubt oder anordnet oder die betroffene Person in die Verarbeitung einwilligt.

Aber irgendwie weiß ich immer noch nicht was die Antwort ist, bitte wer kann mir helfen

A und C, B oder D bitte angeben 50%
Andere Antworten zusammen 50%
A 0%
B 0%
C 0%
D 0%
Datenschutz, Religion, Lernen, Schule, Jesus, Deutschland, katholisch
Wie funktioniert bei euch die interne Vereinskommunikation? Muss man sich "WhatsApp"-Gruppen fügen?

Die Antwort auf die zweite Frage wird natürlich oft "Nein" lauten. "Nein, aber" ("Nein, aber dann musst du dich auch nicht beschweren, dass du nichts mitbekommst.")

Auf solche Antworten kann ich verzichten. So welche kann ich mir selbst geben.

Es ist so, dass ich in einem Mehrsparten-Verein (Sport) bin. Und in unserer Abteilung hat sich mit der Zeit eine "WhatsApp"-Gruppe etabliert, welche vorwiegend - eigentlich ausschließlich - zu Kommunikationszwecken betreffend der Abteilung benutzt wird.

Nun kenne ich mindestens 3 Personen, die nun mal kein WhatsApp haben. Einer von denen bin ich. Ich habe alles, was mit dem blauen Riesen zu tun hat gelöscht. Also auch den grünen Riesen, der schließlich zum blauen Riesen gehört. Ich will und wollte es einfach nicht mehr. Meine Privatsphäre und der Datenschutz sind mir zu wichtig, als dass ich weiter den grünen Datensammler verwenden wollen würde.

Jetzt machen sich logischerweise immer mehr und mehr Nachteile bemerkbar. Denn ich bekomme Informationen einfach gar nicht mehr bzw. nur verspätet über das Hören-sagen.

Die Mitbeteiligten so wie auch der Abteilungsvorstand setzen also stillschweigend voraus, dass jeder ein Smartphone und "WhatsApp" haben muss. Und jeder, der "WhatsApp" nicht hat/nicht will hat einfach "Pech gehabt".

Ich persönlich finde das nicht in Ordnung. Und ich möchte an dieser Stelle betonen, dass es nicht bloß um meinen eigenen Willen geht oder dass gar Andere "nach meiner Pfeife tanzen sollen". Sondern ich meine das wirklich ernst und weise bloß auf die Gefahren hin, denen alle Nutzer so bereitwillig und gedankenlos ausgesetzt sind.

Und daher lautet meine Fragestellung:

Wie läuft es bei euch?

Was würdet ihr in so einer Lage empfehlen?

Wie sollte ich mich verhalten?

Lässt sich an der Kommunikation überhaupt realistisch etwas ändern? Oder muss ich davon ausgehen, dass die Leute so extrem an den grünen Riesen gewöhnt und gebunden sind, dass die jeden anderen Vorschlag sofort im Keim ersticken und abwehren, weil sie einfach nichts verändern wollen?

(Und das Heftigste dabei ist ja, wie ich finde, dass die Leute nur aus Bequemlichkeitsgründen nichts ändern wollen, wenngleich auch diese Diagnose genau genommen völlig wahnsinnig ist. Denn worin bestünde die Schwierigkeit sich 5 Minuten Zeit für die Installation einer App zu nehmen und die andere App vielleicht sogar zu löschen? Man müsste weder seine Muskeln noch das eigene Gehirn großartig anstrengen. Und wenn das einfach mal ein paar Millionen Menschen machen würden, dann könnten sie alle Funktionen, die sie bei dem grünen Datensammler hatten, beispielsweise bei Signal genau so wieder und weiterverwenden. Nur mit dem wesentlichen und substanziellen Unterschied, dass die Daten wirklich verdammt gut geschützt sind und Jeder Einzelne selbst mehr Entscheidungsfreiheit betreffend seiner Daten hat.)

Liebe, Handy, Datenschutz, Smartphone, Technik, Kommunikation, Psychologie, Konflikt, Konfliktlösung, Liebe und Beziehung, Linguistik, Sprachwissenschaften, Vereinsrecht, DSGVO
Discord Mindestalter in Deutschland?

Guten Tag,

ich bin Besitzer eines mehr oder weniger großen Discord Servers und musste mich im Zuge dessen mit des Nutzungsbedingungen von Discord beschäftigen. Hier ein Auszug:

"Wenn Sie die Discord-Anwendung [...] benutzen oder sich dort anmelden, bestätigen Sie, dass Sie (I) mindestens 13 Jahre alt sind und die digitale Volljährigkeit in Ihrem Land erreicht haben, [...] (III) Im Falle des Alters zwischen 13 Jahren (oder der digitalen Volljährigkeit, falls zutreffend) und der Volljährigkeit muss ein/e Erziehungsberechtigte/r diesen Nutzungsbedingungen zugestimmt haben."

Daraus ergibt sich für mich folgende Frage: Ist Discord in Deutschland nun mit der Zustimmung der Eltern ab 13 oder erst ab 16 nutzbar? Die "digitale Volljährigkeit" gibt Discord selbst nämlich für Deutschland mit 16+ an https://support.discord.com/hc/en-us/articles/360040724612

Laut Nutzungsbedingungen muss mindestens ein Alter von 13 Jahren UND die digitale Volljährigkeit (in DE 16+) erreicht werden. Sollte sich ein Nutzer zwischen dem Alter von 13 Jahren (ODER der digitalen Volljährigkeit, falls zutreffend [in DE 16+]) und der allgemeinen Volljährigkeit (in DE 18+) befinden, muss ein Erziehungsberechtigter zustimmen.

Für mich ergibt sich daraus, dass Discord in Deutschland, auch mit der Zustimmung der Eltern, erst ab 16 Jahren genutzt werden kann. Sehe ich das falsch?

Vielen Dank

Datenschutz, Recht, AGB, Jugendschutz, nutzungsbedingungen, Discord, DSGVO

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