Ausziehen mit Freundin und 1500 Euro?

Meine Freundin und ich möchten alleine in eine eigene Wohnung ziehen, anstatt mit meinen Eltern und drei Geschwistern zusammen. Und das, nachdem wir (meine Mutter, meine jüngste Schwester, meine Freundin und ich) die fristlose Kündigung vom Vermieter erhalten haben. Während ich (18) noch mein Abitur absolviere, ist meine Freundin (20) am Arbeiten und hat ein Einkommen von 1500 Euro (Netto).

Vorheriges gemeinsames Wohnen und ständige Meinungsverschiedenheiten haben uns schon gezeigt, dass ein gemeinsames Wohnen mit meiner gesamten Familie erneut zum Problem werden würde, sollte mein Vater eine Wohnung für uns alle suchen. (Wohnen zum jetzigen Zeitpunkt getrennt) dabei müsse meine Freundin auch einen erheblichen Teil zahlen (500 Euro), dass uns nur zusätzlich bestärkt, selbst eine Wohnung zu suchen.

Die Frage ist nun, ob man tatsächlich mit diesem Geld auskommen würde, sofern man auf einen unnötig, teuren Konsum verzichtet. Gäbe es ansonsten Hilfen, auf denen wir einen Anspruch hätten? Sei es bei der Erstaustattung oder vom Schüler-BAföG. Denn es wäre nicht zumutbar, erneut mit meinen Geschwistern und mittellosen Eltern zusammenzuziehen, die mich kaum auf meinen Weg unterstützen können und wollen. Die Tatsache, dass ich in einer finanziellen Not noch irgendwie aufgefangen werde, wäre eine große Erleichterung. (Mein Vater ist davon überzeugt, dass das nicht der Fall ist).

Habe ich etwas Wichtiges vergessen? Wenn ja, tut es mir leid. Ich versuche jede Frage so gut es geht zu beantworten. Emotionales Thema.

Danke im Voraus.

Wohnung, Miete, Geld, Anspruch, BAföG, Jobcenter
Schüler-Bafög als Schüler (18)?

Hallo,

ich besuche zur Zeit ein Gymnasium und bin 18. Aktuell wohne ich mit meiner kleinen Schwester (14) bei meiner Mutter. Die Situation spitzt sich allerdings immer weiter zu. (enormer Alkoholkonsum unserer Mutter, sowie teilweise häusliche Gewalt und mentaler Stress stehen an der Tagesordnung)

Ich habe bereits Termine bei Beratungsstellen gemacht, um mich auch für meine Schwester zu informieren, da ich sie keinesfalls alleine zurücklassen will.

Nun mache ich mein Abitur und habe dadurch bereits genug Stress. Der Stress zu Hause erschwert das Lernen für die Schule und beeinträchtigt unsere mentale Gesundheit enorm.

Ich würde selbst gerne bald ausziehen (in den nächsten 2 Monaten)

Hierbei hab ich mich gefragt, inwiefern man finanzielle Unterstützung erwarten kann, da ich momentan nicht weiß, ob ich in der Lage dazu bin einen Minijob anzufangen (werde es allerdings versuchen).

Laut meiner Recherche würde mir folgendes zustehen:

  • Kindergeld (219€)
  • Schüler-Bafög

Hier kommt mir die Frage auf, ob ich diesen bereits oder überhaupt beantragen darf.

  • eventuell Unterhalt von meinen Eltern, wobei meine Mutter meinte sie will mich nicht unterstützen

Zurück zum Grund wieso ich Ausziehen will:

Ein gutes Beispiel wäre, dass sie mich nicht aus dem Haus raus lässt und meint,dass sie mir das verbieten darf, solange ich bei ihr wohne. Das fällt unter Freiheitsberaubung und ist absolut nicht in Ordnung. Hinzu kommen die oben genannten Gründe.

Ich bin dankbar für jene Hilfe bzw Antwort.

Randfrage: Gäbe es weitere potentielle Einnahmequellen?

Mir ist dabei alles Recht, außer eben illegale Geschichten.

Ich war bereits öfters Pfandflaschen sammeln, jedoch ist das nicht sonderlich effektiv.

Schule, Geld, Schüler, Gewalt, Alkoholkonsum, Ausziehen mit 18, BAföG, Gymnasium, stress mit eltern, Ausbildung und Studium
BAfög-Rückzahlung; weitere Befreiung möglich oder Stundung?

Sehr geehrte Forrum-Mitglieder,

ich benötige dringende Hilfe.

im Jahr 0988-0889

sowie 0998-0890

erhielt ich BAföG in Form eines Darlehens (Fachhochschulausbildung). Der Rückzahlungsbeginn wurde zum 31.03.1997 festgesetzt. Durch eine schwere Erkrankung war es mir nicht möglich das Darlehen bis heute vollständig abzulösen.

Durch mein geringes Einkommen konnte ich mich regelmäßig von der Rück-zahlungsverpflichtung freistellen lassen, sodass eine Restschuld von ca. 60% aussteht.

In einem aktuellen Änderungsbescheid vom Oktober 2019 wurde mir mitgeteilt, dass nach § 18 Abs. 3 Satz 1 (BAfög) die monatliche Mindestrückzahlungsrate von 105,00 auf 130,00 Euro angehoben wird.

Gleichzeitig wurde mitgeteilt, dass unter der Berücksichtigung der Höhe des Darlehens und des gesetzlich begrenzten Rückzahlungszeitraums die Rate ab dem 01.04.2020 auf monatlich 130,00 EUR festgesetzt wird.

Restrate zahlbar bis zum 30.09.2022

Da ich eine unbefristete Erwerbsminderungsrente beziehe, die vom Grundsicherungsamt aufgestockt wird ist es mir nicht möglich diese Raten zu zahlen.

Kann ich mich weiterhin vor dem Hintergrund (langer Rückzahlungszeitraum) befreien lassen?

Der Änderungsbescheid lässt einen Widerspruch zu. Wie kann der ausformuliert werden?

Oder gibt es eine andere Möglichkeit, z.B Stundung?

Vielen Dank für etwaige Auskünfte

Nestbauer

Recht, Erwerbsminderungsrente, BAföG, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen
BAFöG-Was tun wenn Vater Unterlagen nicht einreicht?

Hi Leute,

im September habe ich all meine Unterlagen (bis auf die meines Vaters) an das BAföG-Amt eingereicht.

Meinen Vater habe ich zuvor, da absolut kein Kontakt besteht, per Brief aufgefordert mir die Unterlagen, die benötigt werden, auszufüllen und zuzuschicken. Dieser hat mir dann ebenfalls per Brief mitgeteilt, dass ihn das BAFöG Amt kontaktieren solle.

Also waren in den Unterlagen, die im September von mir eingereicht wurden, auch die Kopien der Briefe sowie BAFöG Antrag 8 (Antrag auf Vorausleistungen) enthalten.

Da wir schon Ende Oktober haben und ich immer noch keine BAFöG Zahlungen enthalten habe (was auch normal ist), dachte ich mir, dass ich meine Sachbearbeiterin nach dem Stand der Dinge frage.

Diese hat mir dann mitgeteilt, dass mein Vater noch immer keine Unterlagen eingereicht hat. Und dass ich dann, nachdem er das ( wann auch immer das sein soll ) einreicht, mit einer Bearbeitungsdauer von 6-8 Wochen rechnen muss.

Ich will nicht so lange warten. Ich bin auch total aufgewühlt, weil ich nicht weiß was ich machen soll. Kann mir jemand weiter helfen? Wie läuft das ab mit dem Antrag auf Vorausleistungen? Darf sich das mein Vater einfach erlauben? Was gibt es für Konsequenzen für ihn?

Ich danke euch für eure Hilfe!

LG

Studium, Schule, Familie, Geld, Recht, Unterhalt, Vater, BAföG, Hilflosigkeit, Kindesunterhalt, Student, Studentenleben, BaföG-Amt, BAföG-Antrag, Ausbildung und Studium
Warum will das Jobcenter, dass ich Bafög beantrage?

Ich laufe jetzt seit Wochen rum, um Dokumente zu besorgen oder anzufordern, weil ich Bafög anfordern muss und dem Jobcenter eine Bestätigung schicken muss, dass ich dies getan habe. Nun ist morgen der letztmögliche Tag zum Bafög-Antrag.

Die eigentliche Schwierigkeit sind meine Eltern, Dokumente, die wir eigentlich zu Hause haben müssten, sind nicht da, und sie haben immense Schwierigkeiten mit dem Bafög-Formblatt 3, da sie aus dem Ausland stammen und leider deutsch nicht gut genug beherrschen. Mein Vater, der hauptsächlich für das Ausfüllen des Formblattes zuständig ist, scheint sich aber noch nicht mal Mühe gemacht zu haben, den Inhalt zu verstehen, da noch nicht einmal die schulischen Daten meiner kleinen Schwester, das Datum seiner Hochzeit oder die Art seiner Rente angegeben sind. Dabei habe ich ihm das Blatt vor etwa einem Monat gegeben.

Ich bin wirklich am Verzweifeln hier, ich werde morgen noch versuchen, mit ihm das Finanzamt zu besuchen, damit die mir meine letzten Fragen hoffentlich beantworten können und um die Einkommensteuerbescheide von 2017 und 2019 zu bestellen, und danach direkt zum Bafög-Amt zu gehen um alles abzugeben, aber ich gehe nicht davon aus, das Bafög noch rechtzeitig beantragen zu können.

Warum will das Jobcenter, dass ich Bafög beantrage? Warum muss ich das tun? Kann ich es irgendwie nicht tun, mit der Akzeptanz des Jobcenters? Würde das Jobcenter Verständnis zeigen, wenn ich denen erkläre, warum ich das Bafög nicht rechtzeitig beantragen konnte, und von jeglichen möglichen Konsequenzen absehen?

Studium, Vater, Eltern, BAföG, Finanzamt, Jobcenter, Zeit, zeitlimit, Ausbildung und Studium
Dringend Hilfe Begründung Studiengangwechsel ab dem 3 Sem.?

Hallo Leute,

ich würde mich so mega freuen, wenn ihr mir helfen könntet. Ich bitte um Verbesserung meines Textes. Kommt das gut an? Für jede Antwort bin ich dankbar

Sehr geehrte Damen und Herren,

Für den Studiengang „Management im Gesundheitswesen“ entschied ich mich dafür, weil ich in der Schulzeit, aber auch privat großes Interesse in dem Bereich Wirtschaft zeigte. Ebenso bin ich sehr Teamfähig und spielte die Rolle als Teamleiterin sehr gerne. Ich konnte mir vorstellen, in der Führungsposition zu arbeiten. Außerdem habe ich im Gesundheitsbereich eine Ausbildung abgeschlossen, worauf ich dann in den Bereich Gesundheitswesen gestoßen bin. Durch das ausführliche Informieren habe ich mich für den Studiengang „Management im Gesundheitswesen entschieden.  

Leider stellte ich fest, dass mir die erforderliche Eignung für den Studiengang „Management im Gesundheitswesen“ fehlte. Dies stellte ich am Ende des dritten Semesters fest, als ich mit dem großen Anteil der Problemfächern in Betriebswirtschaftslehre, Personalmanagement und Privatrecht überfordert war. Dennoch wollte ich nicht gleich Aufgeben, sondern mich durch verstärkte Lernanstrengungen und andere Lernmethoden bessern). Durch das Angstgefühl und dem Stress kam es dann zu einer dauerhaften psychischen Belastung. Daher stellte ich endgültig fest, dass es Aussichtslos ist und ließ mich dann im März exmatrikulieren.

Ich orientierte mich anhand meiner weiteren persönlichen Interessen und Neigungen neu. Bis zum Wintersemester hatte ich die Möglichkeit mich zu informieren. Schon in meiner Jugendzeit konnte ich Einblicke in die Pädagogik sammeln, da ich oft auf meinem kleinen Bruder aufgepasst habe. Auch habe ich in der Schulzeit ein vier monatiges Praktikum im Kindergarten abgeschlossen, worauf ich einige Erfahrungen sammeln konnte. Die Erzieherinnen waren fasziniert, da ich mit Kindern gut umgehen konnte. Ich bin fest entschlossen mein Ziel zu erreichen und hoffe deshalb weiterhin auf ihre Unterstützung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Studium, Schule, BAföG, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro

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