Weniger Bafög wegen zusammenziehen mit Freund?
Hallo,
mein Freund und ich ziehen in unsere erste gemeinsame Wohnung. Er ist berufstätig und ich Studentin, beide ledig. Kann das Bafög-Amt meinen Bafög-Satz kürzen? Hat jemand Erfahrung damit? Wir können die Miete definitiv nicht zahlen wenn mein Bafög noch gekürzt wird, weil sein Gehalt angerechnet wird. Hat da jemand Erfahrung mit?
3 Antworten
Solange man nicht verheiratet ist oder in eingetragener Lebenspartnerschaft lebt, ist man sich nicht zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet, demnach darf das Einkommen vom Freund auch keinen Einfluss auf die Höhe des Bafög - Anspruchs haben.
Solange du nicht bei den Eltern wohnst, bekommst du die 360€ Wohnpauschale vom BAföG. Dabei ist egal, ob du alleine wohnst oder dir die Wohnung (und Miete) mit anderen teilst.
Laut Anwalt24 haben nichteheliche Partner keinen Einfluss aufs Bafög. Also auch nicht, wenn man zusammen lebt.
Nur bei Sozialleistungen und Wohngeld kann eine "eheähnliche Lebenspartnerschaft" zu Kürzungen führen.