Wieso muss ich den vollen Bafög-Betrag zurückzahlen?
Servus,
ich habe ein Semester lang Bafög bezogen und habe nun einen Rückförderschein erhalten. Normalerweise muss man die Hälfte zurückzahlen, aber irgendwie steht auf dem Schein der volle Betrag. Ich habe mich auch zuständigen Amt gemeldet und die meinten, man zahle den vollen Betrag und danach werden die wieder die Hälfte zurückgeben. Ich vertraue denen aber nicht, weil die obwohl die nix zu tun haben, alles hektisch und lustlos machen. Kann das einer für mich bestätigen, ob das stimmt.
Vielen Dank!
mit freundlichen Grüßen
4 Antworten
Ich habe zwar noch nie Bafög - bezogen und werde dies in Zukunft auch nicht, aber mir ergibt diese Rückforderung des vollen Betrags keinen Sinn, wenn doch max.50 % ( Darlehnsanteil ) zurückgezahlt werden muss und das erfolgt bzw.kann in der Regel ja auch in monatlichen Raten von derzeit z.B. 105 € und ab 2020 denke ich von 130 € gemacht werden.
Warum also solltest du selbst bei einem Abbruch des Studiums zunächst das volle Bafög - zurückzahlen, wenn du doch dann eh 50 % wieder bekommst ?
Ich würde da vorsorglich einen fristgerechten schriftlichen Widerspruch einlegen und um die rechtliche Begründung dieser Rückforderung bitten, also warum du zunächst das gesamte Bafög - zurückzahlen sollst, wenn doch max.der Darlehnsanteil von 50 % bzw.max.10.000 € von der gesamten Bafög - Summe zurückgezahlt werden müssen.
Das lässt sich doch bei ein paar Monaten Bafög - Bezug ganz leicht berechnen, welcher Betrag dann zurückgezahlt werden muss.
Hallo,
es sind zwar wenig Infos (Bescheid wäre nicht schlecht), aber nach dem Satz:
Ich habe das Studium nach einem Semester abgebrochen. aber selbst bei einem Abbruch muss man nur die Hälfte zurückzahlen (sagt zumindest Dr.Google)
würde ich mal unterstellen, dass du in dem einen Semester keine Leistungen erbracht hast, keine Klausuren mitgeschrieben hast?
Dann unterstellt man dir ein "Alibi-Studium" und dann stand dir Bafög nicht rechtmäßig zu und dann wird auch alles (zu 100%) und sofort zurückgefordert. Ansonsten wären es 50% und das auch erst in einigen Jahren...
Dann wäre die Frage was genau im Rückzahlungsbescheid steht. Dann kann man dir kein Schein Studium unterstellen.
Da stimmt etwas nicht.
Aus eigener Erfahrung kann ich dir versichern, du kriegst eine genaue Aufstellung des Geldes, das du erhalten hast und dann wird sofort genau ausgerechnet, was du zurückzahlen musst - inklusive der verschiedenen Varianten und dem Rabatt, wenn du die Summe auf einmal zahlst.
Hast du das Studium denn normal abgeschlossen?
Ich habe das Studium nach einem Semester abgebrochen. aber selbst bei einem Abbruch muss man nur die Hälfte zurückzahlen (sagt zumindest Dr.Google)
Was anderes finde ich auch nicht. Leg Widerspruch ein, wie Isomatte gesagt hat.
Ja das sind voll die gemeine Leute. Eine Bekannte muss jedes Semester erneut die Todesbescheinigung ihres Vaters vorlegen. Als ob er wieder auferstehen könnte.
😳
Mein Vater war auch verstorben. Aber jedesmal eine solche Bescheinigung beibringen musste ich nicht.
Oh man. Am besten wäre es unabhängig von denen zu sein
Ich habe zwei Prüfungen geschrieben, davon eine bestanden die andere nicht.