Wie ist es möglich, BAföG zu beenden?

2 Antworten

1. Wann muss ich dem BAföG-Amt melden, dass ich mein Studium abbreche?

Gleichgültig, ob Ihr Euer Studienfach wechseln oder das Thema Hochschule endgültig beenden wollt (= Studienabbruch): Ihr müsst das BAföG-Amt über Eure Entscheidung informieren - und zwar sofort, nachdem Ihr den endgültigen Entschluss gefasst habt. Wer dem Amt erst später Bescheid gibt, muss die Förderbeträge zurückzahlen, die nach dem Entschluss noch gezahlt wurden.

BAföG-FAQ: Sonstige Gründe für die Einstellung von FörderungDas Amt kann prüfen, ob es Anhaltspunkte gibt, dass Eure Entscheidung schon früher feststand. Solche Anhaltspunkte können sein, dass Ihr z. B. Pflichtunterricht nicht mehr besucht, zwischenzeitlich einen anderen Studien- bzw. Ausbildungsplatz angenommen, einen Arbeitsvertrag für eine Ausbildung bzw. Arbeit unterschrieben oder die Exmatrikulation beantragt habt.

Beim Fachrichtungswechsel ist es ratsam, den Entschluss möglichst gegen Ende eines laufenden Semesters zu fassen, bevor Ihr dann im folgenden Semester das neue Studium aufnehmt. Denn ab dem Monat, der dem offiziellen Abbruch (siehe die Anhaltspunkte oben) folgt, habt Ihr solange kein BAföG-Anspruch mehr, bis das neue Studium beginnt.

weiter unter

https://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/studienabbrecher-faq.php#meldung-studienabbruch

... diese Leistung gibt es aber doch fürs studieren und wer das nicht macht, also keine Nachweise liefern kann dafür, bekommt eben nichts mehr.

Auch ich habe lange gebraucht um zu merken, dass die Damen und Herren im Studierendenwerk nicht für die Studierenden da sind.

Wurde denn gar nicht ein Stipendium geprüft und beantragt? Die Geldgeber sind doch meist großzügiger, wenn es um die Einhaltung der Spielregeln geht.

Zudem ist die Leistung üppiger und komplett geschenkt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung