Abschrift aus dem Geburtenregister?

2 Antworten

Wenn das BAföG-Amt ausdrücklich eine Abschrift wollte, dann dürfte eine Geburtsurkunde nicht ausreichen, denn da steht nicht alles drin, was in einer beglaubigten Abschrift steht (bzw. in einem beglaubigten Registerausdruck, falls dein Geburtseintrag inzwischen elektronisch erfasst wurde).

Die Namensänderung eines Elternteils nach der Beurkundung der Geburt wird allerdings im Geburtseintrag nur eingetragen, wenn sie sich auf den Namen des Kindes ausgewirkt hat.

Baytok11 
Fragesteller
 26.10.2019, 20:41

Ich habe eine Abschrift beantragt und daraufhin dieses Dokument bekommen wo Geburtsurkunde mit oben steht, allerdings auch einen Zettel wo mit oben stand: 1 Geburtsurkunde Standart für Ausbildungsförderung

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Wolle281  27.10.2019, 23:32
@Baytok11

Ja, kann sein, dass sie wissen, was du brauchst, und dass die Geburtsurkunde tatsächlich ausreicht. Dasselbe ist es aber nicht.

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Baytok11 
Fragesteller
 30.10.2019, 00:03
@Wolle281

Ich werde am Freitag einfach nochmal sicherheitshalber im zuständigen Ausbildungsamt anrufen. Ich meine beglaubigt ist der schein ja, aber nachfragen tut ja nicht weh

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Du erhälst eine Abschrift und keine Aktualisierung. Abschrift heißt 1:1 das was damals erfasst worden ist ;)

Amtsschimmel25  14.11.2019, 09:50

falsch. Ein Geburtenregister ist genau wie die daraus erstellte Urkunde nicht statisch, sondern kann sich ändern.

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