Was heißt hier "Abstammungsurkunde beglaubigen"? "Beglaubigen" lassen könnte man ggf. eine Kopie davon, aber ich bin mir nicht sicher, dass überhaupt jemand Abschriften von Personenstandsurkunden beglaubigt. Normalerweise werden immer nur Originalurkunden verlangt. Und wenn du noch eine "Abstammungsurkunde" hast, ist die über zehn Jahre alt. Jetzt gibt es nur noch Geburtsurkunden und beglaubigte Registerausdrücke (bzw. bei Altregistern beglaubigte Abschriften aus dem Registereintrag). Die bekommst du nur beim Standesamt.

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Konfessionslos.

Auf einem anderen Blatt steht, dass Kirchen, je nachdem worum es geht, manchmal andere Unterscheidungen machen, z.B. nach getauft oder nicht. Und wenn du mal römisch-katholisch warst, dann bleibst du es aus deren Sicht auch, stehst aber nicht mehr "in der Gemeinschaft der Kirche". Wenn du dann ein RKK-Mitglied kirchlich heiraten willst, gelten im Detail andere Regeln als wenn du nie Mitglied warst. Aber praktisch betrachtet behandeln auch die dich weitgehend als Nichtmitglied.

Beim Einwohnermeldeamt bist du nach dem Austritt jedenfalls schlicht konfessionslos (und für alle anderen staatlichen Stellen genauso). Solange du nicht wieder derselben oder einer anderen Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft beitrittst, versteht sich.

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Natürlich ist das ein Widerspruch. Aber das ist egal, weil schließlich beides in demselben Grundgesetz steht. Art. 12a GG sieht eine Ausnahme von Art. 3 GG vor (und ebenso von Art. 12 GG). Damit ist die Sache gegessen.

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Du hast etwas viel Schlimmeres zu beichten, nämlich das Glauben von hanebüchenem Unfug.

Gut, gesagt hast du es hier ja schon, aber zu einer anständigen Beichte gehört auch, dass man bereut und den Vorsatz hat, es nicht wieder zu tun.

Also geh in dich und tu das nicht mehr (zu glauben, dass Selbstbefriedigung was Sündhaftes ist).

Im Übrigen solltest du einen rk. Priester als letzten damit behelligen. Der tut das ja selber regelmäßig (jedenfalls wenn er keine "Haushälterin" hat und nicht von der bösen Sorte ist, die dauernd Kinder misshandelt). Wenn dann einer kommt und sowas "beichten" will, dann dürfte er sich ziemlich unwohl fühlen. Das wäre gar nicht nett.

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Es ist vor allem dann unglaublich nervig, wenn du wegen deines Aussehens danach gefragt wirst. Egal wie nett es gemeint war, kriegt man dadurch immer die Botschaft, dass man nicht so ganz in die Landschaft passt. Und es passiert einem dann andauernd. Nach einem Akzent fragen oder wenn es schon irgendwie aufgekommen ist, dass man von woanders herkommt, okay, aber stell dir doch mal vor, du wirst wegen deiner Hautfarbe dauernd gefragt, wo du herkommst, obwohl du an dem Ort geboren und aufgewachsen bist. Wie lange hältst du das durch, ohne total genervt zu sein?

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Wo hast du denn das Wort "Bastard" her? Das habe ich ja schon lange nicht mehr gehört...

Charakterliche und körperliche Unähnlichkeit muss noch nicht viel bedeuten. Du kannst trotzdem genetisch von beiden abstammen.

Was deine Mutter angeht, müsstest du ja schon adoptiert sein, damit du nicht genetisch von ihr abstammst (Eizellspende dürfte noch viel unwahrscheinlicher sein).

Da fragt sich, wie alt du bist und ob du deswegen deinen Geburtseintrag einsehen kannst (es sei denn du fändest aussagekräftige Urkunden in den Familienunterlagen; "Abstammungsurkunde" von vor 2009 oder beglaubigte Abschrift/beglaubigter Registerausdruck aus dem Geburtseintrag; eine "Geburtsurkunde" reicht nicht).

Beim Vater kann man sowas natürlich besser verbergen, das muss nicht aktenkundig sein. Da hilft nur ein Gentest, wenn man es unbedingt wissen will.

Allerdings ändert das dann alles nichts daran, dass die beiden deine Eltern sind, die Menschen, die dich erzogen haben (ob jetzt gut oder schlecht). Insofern musst du dir eh überlegen, was die Frage dir überhaupt bringt.

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Erstmal würde ich beim Standesamt die Nachbeurkundung der Geburt beantragen. Dafür wollen die zwar im Prinzip auch die Geburtsurkunde aus dem Geburtsland, aber dann muss man eben nachweisen, dass man sich um eine neue Urkunde erfolglos bemüht hat. Zum Glück hat ja das Heiratsstandesamt eine Geburtsurkunde in seiner Sammelakte. Darauf kann das Wohnortstandesamt ja zur Not zurückgreifen, das müsste reichen.

Nicht dass das einfach wird, aber man sollte sich nicht abwimmeln lassen, zur Not mit einem Anwalt. Sobald die Geburt dann in Deutschland nachbeurkundet ist, kann man bei dem Standesamt, wo es gemacht wurde, jederzeit eine Geburtsurkunde beantragen.

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Stiefbruder bedeutet Stiefsohn eines Elternteils. Also sind deine Frau und er verschwägert und nicht verwandt. Durch die Ehe mit deiner Frau wäre das also in Bezug auf dich "doppelte Schwägerschaft"; das ist rechtlich gar nichts.

Aber du kannst ihn ja vielleicht Stiefschwager nennen. Oder auch Schwippstiefbruder. Lass dir was einfallen.

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Finanziertes Auto verkaufen / verschrotten wie geht das?

Hallo, eine Freundin von mir hat ein großes Problem und hat mich um rat gebeten, nur leider konnte ich ihr auch nicht wirklich helfen, deswegen frage ich hier.

Sie hat Sich einen 2008er Opel Zafira Diesel den sie vor ca. 2 Jahren via Finanzierung über 4 Jahre gekauft hat.

Problem ist, die Karre hat jetzt einen Motorschaden und das lohnt sich auch nicht das zu reparieren, weil auch stoßdämpfer, bremsen carosse etc. sind komplett Fertig, das ding ist jetzt nur noch ein Fahruntaugliches wrack, was nur noch zum verschrotten taugt.

Sie hat sich auch schon ein günstiges neues Auto für 500,- Euro gekauft da sie eh kein Geld hat, jetzt ist das Problem der Zafira steht bei ihr Angemeldet und kostet Geld und das nicht zu wenig da es ja ein diesel ist. Sie kann den Wagen nicht verkaufen oder verschrotten da der Brief ja auf der Bank liegt, Einfach abmelden geht auch nicht da die Karre nicht auf Privatem Grund steht sondern auf öffentlichen Parkplätzen, außerdem läuft auch nächsten Monat der Tüv ab.

Der Kredeit läuft ja noch 2 Jahre bei der Bank, den will sie ja auch weiterhin abbezahlen, nur würde sie den Zafira gerne abmelden und verschrotten lassen, nur wir wissen nicht wie, da die Bank den Brief nicht raus rückt solange der Kredit nicht abbezahlt ist.

Außerdem wenn die Karre hier jetzt noch 2 Jahre Angemeldet an der straße steht sind das beträchtliche kosten die dann noch auf sie zukommen zusätzlich zu eventuellen strafen wenn er mit dann ja abgelaufenem Tüv noch 1,5 Jahre an der straße steht.

Daher die Frage was können wir tun um dieser Kostenfalle zu entkommen ?

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Beratungshilfeschein besorgen und damit zu einem Anwalt gehen, der der Bank mal ordentlich einheizt.

Denn das Verhalten der Bank halte ich für rechtsmissbräuchlich. Klar muss der Schrotterlös direkt an die Bank gehen, aber alles andere ist nur noch Schikane, davon hat sie nichts.

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Jein. Es gilt immer die Grenze der nach den Umständen angemessenen Geschwindigkeit nach § 3 StVO. Und außerdem muss der Sicherheitsabstand nach § 4 StVO eingehalten werden. Bei dem Tempo könnte das gut und gerne ein halber Kilometer sein (mal ganz grob pi mal Daumen; ist mir noch nie eingefallen, so schnell zu fahren).

Das wird nur an den seltensten Stellen mit 340 überhaupt möglich sein. Aber wenn, dann darf man natürlich auch ein Polizeiauto überholen.

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Die Frage ist: Kannst du dahin wo du hin willst, ohne durch die Anliegerstraße zu fahren? Wenn nicht, bist du Anlieger.

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Also, ich kann persönlich auch keine synchronisierten Filme leiden, aber wenn man eine solche Frage stellt, dann sollte man das in anständigem Deutsch machen. Sonst fällt manchen Leuten ganz schnell ein, warum die Kinder erstmal Deutsch lernen sollen...

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Sag's deinen Eltern. Es kann dir keiner garantieren, dass sie es am Ende akzeptieren (wahrscheinlich tun sie es wohl).

Aber ich garantiere dir, dass du dein Leben versaust, wenn du drauf wartest, bis sie sterben, und dich solange versteckst.

Raus damit. Das ist alternativlos.

Wie du es machst, kannst du natürlich nur selbst beurteilen, wir kennen deine Eltern ja nicht. Im Zweifelsfall würde ich die Bombe aber möglichst beiläufig platzen lassen. "Mein Mann möchte euch kennen lernen. Hättet ihr nächsten Mittwoch Zeit?" Damit machst du klar, wie selbstverständlich das eigentlich zu sein hat, und dass es da nichts zu diskutieren gibt.

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Sag mir das Bundesland, und ich such dir das Bestattungsgesetz raus. Da steht immer die Liste derjenigen drin, die sich um die Bestattung kümmern müssen.

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Wie Fortuna schon schrieb: Wohnungsgeberbestätigung. Da muss der Vermieter bescheinigen, wer einzieht, nicht wer Mieter ist. Außerdem würde ich beim Amt fragen, die Bescheinigung oder eine beglaubigte Kopie zurückzubekommen. Das könnte nützlich werden, falls es mal Ärger mit dem Vermieter gibt und du nicht anders nachweisen kannst, dass er einverstanden war.

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https://www.gesetze-im-internet.de/gvg/__167.html

Übrigens bei einem anderen EU-Land nicht viel anders. Für die Schweiz weiß ich's nicht.

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Eltern haben nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, ihre Kinder zu pflegen und zu erziehen.

Andererseits wird das Jugendamt kaum was anderes machen können als das Kind in Pflege zu nehmen, wenn man hingeht und sagt: "Hören Sie, ich schaff das nicht mehr. Ich merke, wenn das noch 24 Stunden weitergeht, dann schmeiß ich das Blag aus dem Fenster."

Man kann es dann natürlich auch zur Adoption freigeben, aber solange es nicht adoptiert ist, bleibt man selbstverständlich weiter unterhaltspflichtig.

Wie verantwortungsvoll das ist, hängt dann davon ab, ob das wahr oder gelogen war, dass man es nicht mehr schafft. Wenn es wirklich die am wenigsten schlechte Lösung ist, dann sollte man es schon machen, aber ein Schaden entsteht immer dadurch.

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Na ja. Du hast dich ja inzwischen wieder beruhigt. Kein Grund für Stress. Allerdings würde ich ihm schon vorsichtig stecken, dass er damit seine Freundin theoretisch vor den Jugendrichter bringen kann (auch wenn es nicht sehr wahrscheinlich ist). Sie hat im Gegensatz zu ihm nämlich wohl eine Straftat begangen.

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Für Manipulationen bei der Wahlkreiseinteilung reichen die Ergebnisse der vorherigen Wahl völlig. Dafür brauchen die die Angaben über die Registrierung für die Vorwahlen nicht.

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Also, wenn ich § 27 StVO so lese, dann scheint mir klar, dass ein Verband ein Verband ist, sobald er als solcher erkennbar ist. D.h. du musst den ganzen Verband durchfahren lassen, obwohl du längst grün hast, und zwar unabhängig davon, ob die dafür eine Genehmigung brauchten oder nicht (ob sie eine haben, kannst du ja eh nicht erkennen).

Allerdings muss bei einem Kfz-Verband jedes Fahrzeug als Teil des Verbandes gekennzeichnet sein. Und das dürfte beim durchschnittlichen Hochzeitskorso äußerst fraglich sein.

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