Welche Konfession nach Kirchenaustritt?
Hallo!
Zwar kommt Kirchenaustritt für uns nicht in Frage, doch haben wir heute mal drüber gerätselt, wie das eigentlich ist, wenn man austritt.
Gehört man dann einer Konfession an oder hat man dann einfach keine mehr bzw. ist konfessionslos? Getauft und vielleicht sogar gefirmt ist man dann ja immer noch - das war der Knackpunkt unserer Überlegungen.
Danke für sachlichen Rat - und bitte keine langen Diskussionen über "Christlichkeit"; wir treten nicht aus der Kirche aus und wollen das nur wissen.
11 Antworten
Konfessionslos.
Auf einem anderen Blatt steht, dass Kirchen, je nachdem worum es geht, manchmal andere Unterscheidungen machen, z.B. nach getauft oder nicht. Und wenn du mal römisch-katholisch warst, dann bleibst du es aus deren Sicht auch, stehst aber nicht mehr "in der Gemeinschaft der Kirche". Wenn du dann ein RKK-Mitglied kirchlich heiraten willst, gelten im Detail andere Regeln als wenn du nie Mitglied warst. Aber praktisch betrachtet behandeln auch die dich weitgehend als Nichtmitglied.
Beim Einwohnermeldeamt bist du nach dem Austritt jedenfalls schlicht konfessionslos (und für alle anderen staatlichen Stellen genauso). Solange du nicht wieder derselben oder einer anderen Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft beitrittst, versteht sich.
Man kann "nicht-konfessionsgebunden" sein, quasi überkonfessionell.
Man betet zu Hause und bleibt allein, ohne Kontakt zu christlichen Gemeinschaften.
Es ist egal, was andere über einen denken. Es ist egal was zur Konfession in der Steuerkarte steht, oder beim Einwohnermeldeamt eingetragen ist.
Von Amts wegen bist du ohne Konfession mit Eintrag "o.K."
Da interessiert es nicht, ob du mal einer Kirche angehört hast und getauft bist.
Die Kirche respektiert die Entscheidung derer, die austreten. Das hat zur Folge, dass man nicht kirchlich beerdigt wird, nicht mehr zu den Sakramenten gehen darf und auch keine Ämter innerhalb der Kirche mehr ausüben darf. Für die kath. Kirche ist Christus von seiner Kirche nicht zu trennen, "Christus ja - Kirche nein" ist deshalb aus Sicht der Kirche nicht miteinander vereinbar.
Die Frage, ob die empfangenen Sakramente durch einen Kirchenaustritt aufgehoben sind, muss verneint werden.
Gott nimmt seine Geschenke nicht zurück, Taufe und Firmung sowie andere Sakramente behalten ihre Gültigkeit. Deshalb muss nach einem erneuten Kircheneintritt die Taufe auch nicht wiederholt werden. Es kommt nur darauf an, wie der Mensch mit diesen Geschenken umgeht und ob sie für ihn noch für Bedeutung sind, wenn er austritt.
Rückgängig machen kann man sie nicht, sie bleiben als Siegel Gottes bestehen. Aber sie können nicht wirksam werden, solange der Mensch es nicht will.
konfessionslos.
LG Im
Rechtlich gesehen ist man dann konfessionslos.
Man kann dann auch Mitglied einer Freikirche sein. Das ist jedoch für die Steuer nicht relevant, weil dann keine Kirchensteuer eingezogen wird.