Kirchenaustritt in Österreich ohne Taufschein!

2 Antworten

Man braucht keinen Taufschein, um aus der Kirche auszutreten.

Der Austritt muss bei der Bezirkshauptmannschaft bzw. beim Magistrat (in Statutarstädten ) erklärt werden.

Die Vorlage des Taufscheines ist nicht erforderlich.

Austreten kann man ab 14 auch ohne Zustimmung der Eltern oder Erziehungsberechtigten.

Das kommt darauf an. Wenn sie in Österreich als Katholikin registriert wurde, muss sie sich in der Kirchengemeinde, in der sie getauft wurde, einen Taufschein besorgen. Ist sie nicht registriert, ist sie auch nicht Mitglied der römisch-katholischen Kirche in Österreich.

Hat sie allerdings in Österreich bereits einen Kirchensteuerbescheid erhalten, dann kann man mit den Beamten am Standesamt reden. Manchmal wird das anerkannt, da eine Bringschuld in Österreich einen gültigen Vertrag voraussetzt.