Erbe ausschlagen. Wer kümmert sich dann um die Beerdigung?

9 Antworten

Sag mir das Bundesland, und ich such dir das Bestattungsgesetz raus. Da steht immer die Liste derjenigen drin, die sich um die Bestattung kümmern müssen.

anniii1990a 
Fragesteller
 19.07.2020, 22:09

Super danke. NRW

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Wolle281  19.07.2020, 22:27
@anniii1990a

§ 8 BestG

Der Erbe kommt hier gar nicht vor und hat damit nichts zu tun. Wenn also kein(e) Witwe(r) da ist, sind deine Freundin und ihr Bruder dran.

Das Erbe treten sie dadurch nicht an.

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Wolle281  19.07.2020, 22:42
@anniii1990a

Wenn weder sie das Geld haben noch Geld im Nachlass ist, dann wird es eine Sozialbestattung. Morgen früh bei der Kommunalverwaltung anrufen; wenn nichts genaueres auf der Website steht, dann würde ich es bei der Friedhofsverwaltung versuchen, denn da wissen sie zumindest, wer zuständig ist.

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Wolle281  20.07.2020, 11:20
@anniii1990a

Sicherlich. In erster Linie sind ja die Kinder verpflichtet, die Beerdigung zu bezahlen. (Sie könnten sich das theoretisch aus dem Nachlass zurückholen, aber da ist ja wohl nichts mehr.)

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Es könnte eine Sozialbestattung bei der Gemeinde beantragt werden.

Ist denn Deine Freundin die einzige Erbin?

anniii1990a 
Fragesteller
 19.07.2020, 21:44

Nein, sie hat noch einen Bruder. Der das Erbe auch ausschlagen wird. Muss sie sich darum kümmern? Um eine sozialbestattung.

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beangato  19.07.2020, 21:53
@anniii1990a

Hm ... Sie soll einfach mal zur Gemeinde gehen und da nachfragen.

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Hallo anniii,

sortieren wir mal die Fakten:

Der Verstorbene hat nichts hinterlassen als zwei Kinder und einen Sack voll Schulden.

Das sind zwei voneinander unabhängige Tatsachen.

  1. Beide Kinder sollten bei ihrem Wohnsitzamtsgericht innerhalb von 6 Wochen nach Bekanntwerden des Todesfalles das Erbe ausschlagen UND DANN AUCH NICHT DIE WOHNUNG AUSRÄUMEN oder ähnliches - damit haben sie dann NICHTS MEHR ZU TUN und ihnen würden auch im Nachhinein NICHT DIE KOSTEN AUFERLEGT WERDEN KÖNNEN - DAFÜR JEDENFALLS.
  2. Um die Bestattung MÜSSEN SIE SICH KÜMMERN, sie - im Falle, daß sie selbst nicht leistungsfähig sind - aber nicht bezahlen. Sie müßten dann BEIDE einen Antrag auf Sozialbestattung an das Wohnsitz-Sozamt des Vaters stellen UND unbedingt dem Bestatter BEREITS BEI AUFTRAGSERTEILUNG erklären, daß es eine Sozialbestattung wird und SIE DIE KOSTEN NICHT TRAGEN WERDEN (damit er gar nicht erst höherpreisige Sachen vorschlägt und sie in ihrer Ahnungslosigkeit das unterschreiben - unbedingt drauf bestehen, daß "Sozialsatz" oder sowas ähnliches auf dem Auftrag steht).
  3. Also - ob sie Kontakt hatten, oder nicht, sich der Vater gekümmert hat oder nicht - die BESTATTUNG VERANLASSEN UND DIE KOSTENÜBERNAHME BEANTRAGEN (BEIDE!) müssen die Kinder - sofern sie nicht nachweisen können, daß er mal versucht hat, sie umzubringen, sie sexuell mißbraucht hat oder ähnlich schreckliche Dinge vorgefallen sind, die es unzumutbar machen, daß sie sich kümmern....
  4. Die notwendigen Papiere aus der Wohnung zu holen ist kein Problem - falls sie sich absichern möchten, sollten sie einen Zeugen mitnehmen, daß sie nichts aus der Wohnung mitgenommen haben, als Dokumente und (falls sie wollen und sowas da ist) vielleicht noch Familienfotos - dann kann ihnen keine/r was. Den Wohnungsschlüssel sollten sie unmittelbar im Anschluß an die Hausverwaltung, das Amtsgericht oder die Polizei übergeben - aber nur gegen Quittung!

Alles Gute für Deine Freundin!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
anniii1990a 
Fragesteller
 21.07.2020, 09:24

Vielen vielen Dank. Sie haben mir damit sehr weitergeholfen.

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astridSalzmann  21.07.2020, 16:27

.... darfst meine Antwort gern als "Hilfreichste Antwort" einstufen (so Du sie dafür hälst natürlich ;-) )

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Sie muss trotzdem die Beerdigung bezahlen. Vielleicht hatte ihr Vater noch was auf dem Konto oder Hausstand zu verkaufen (Vorverfügung). Davon könnte ein Teil der Kosten gedeckt werden. Möglicherweise hat der Vater das alles zu Lebzeiten schon arrangiert und bezahlt. Sie muss sich mal in seinen Akten umsehen.

anniii1990a 
Fragesteller
 20.07.2020, 00:16

Schön wäre es. Er hat sich leider um nichts gekümmert. 🙄 Und hat ein Haufen Schulden

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Josselchen  20.07.2020, 07:11
@anniii1990a

tut mir so leid. Mir ging es ähnlich - meine Mutter hatte nichts für ihre Kinder hinterlassen als 2000 Euro die wir benutzt haben um die Beerdigung zu bezahlen. Das Erbe haben wir aus Sicherheit ausgeschlagen. In der Vorverfügung jedoch hat sie jedem Kind irgend ein Gegenstand hinterlassen. Ich bekam ihren Ehering. Mein Bruder den Fernseher und meine Schwester ein paar Bilder an der Wand.

Ihr lasst euch am besten bei einem Fachmann beraten wie ihr euch verhalten sollt - sonst kann das richtig unangenehm werden.

Viel Glück 🍀

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anniii1990a 
Fragesteller
 20.07.2020, 08:26
@Josselchen

Vielen lieben Dank für die Antwort. Leider hat er ihr garnichts hinterlassen 😔 sie muss wohl die Beerdigung selbst zahlen. Komisch finde ich nur das der Bestatter gestern am Telefon gesagt hat dass sie morgen also heute den schüssel bekommt um bestimmte Papiere rauszusuchen. 🤔 Sie hat jetzt Angst dass sie das garnicht darf, da sie ja das Erbe ausschlagen wird. Dr Bestatter meinte das dies aber völlig normal sei, und damit nichts zutun hätte

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Josselchen  20.07.2020, 12:12
@anniii1990a

Ja doch sie darf rein und normal sogar ausräumen. Das war bei uns auch so. Irgendjemand muss das ja machen und lieber sie als später ne fette Rechnung vom Entrümpler zu kriegen.

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anniii1990a 
Fragesteller
 21.07.2020, 19:47
@Josselchen

Ihr wurde gesagt sie hätte damit nichts zutun, wenn sie das Erbe abschlagen wird.

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Josselchen  21.07.2020, 19:54
@anniii1990a

Seltsam - meine Geschwister und ich haben alle das Erbe ausgeschlagen und mussten trotzdem die Wohnung räumen. Am besten ihr klärt das mit einem Anwalt für Nachlassangelegenheiten.

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Erbe ausschlagen geht innerhalb von 6 Wochen beim Amtsgericht.

Unabhängig davon ist die Beerdigung. Dazu ist man als näher Verwandter trotzdem verpflichtet.

anniii1990a 
Fragesteller
 19.07.2020, 21:45

Was ist wenn man aber überhaupt nichts mit dem Papa zutun hatte?

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Dickerchen123  19.07.2020, 21:48
@anniii1990a

auch dann sind die Kinder verpflichtet die Beerdigung zu zahlen, sofern sie über genügend Einkommen verfügen.

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