Vollmacht trotz Ablehnung von Erbe?
Hallo, meine Mutter ist am 09.02.2022 gestorben und hat mir viele Schulden hinterlassen. Die möchte ich nicht übernehmen. Habe auch schon einen Termin zum ausschlagen gemacht. Jetzt soll die Beerdigung organisiert werden und ich wohne leider so weit weg, das ich dort noch mithelfen kann. Mein Opa hat mich jetzt gefragt ob ich eine vollmacht ausstellen kann. Laut meiner gesetzlichen Betreuung darf ich das aber nicht da ich somit das Erbe antreten würde. Kennt sich jemand damit aus und weiß wie ich das machen kann ohne das Erbe anzutreten?
5 Antworten
In der Erteilung einer Vollmacht in so einem Fall sehe ich nicht als Annahme der Erbschaft. Die Beerdigungskosten sind ohnehin nicht immer und ausschließlich vom Erben zu tragen , sondern von Angehörigen, die nicht zwingend Erbe sein müssen. Für was soll den die Vollmacht genau erteilt werden?
Wenn er die Rechnung für die Beerdigung hat, kann er zur Bank und dort wird die Rechnung unproblematisch vom Konto der Mutter überwiesen.
Wenn da kein Geld vorhanden ist, musst wahrscheinlich du bzw. dein Opa selbst dafür aufkommen. Eine Vollmacht für was auch immer ist also eigentlich überflüssig.
Für was will dein Opa denn die Vollmacht? Die Beerdigung seiner Tochter (vermute ich mal?) kann er selber organisieren
Du kannst nur als Erbe eine Vollmacht ausstellen
Wenn du eine Betreuung hast, kannst du das nicht machen, wenn die Betreuung auch für Finanzen zuständig ist.
JEDER kann die Bestattung beauftragen, dafür benötigt dein Großvater keine Vollmacht, von keinem.
Deine Betreuung irrt an einer Stelle: allein die Beauftragung der Bestattung bedeutet eben nicht, daß du das Erbe angenommen hast. Als Kind hast du die Pflicht, die Kosten der Bestattung zu tragen, wenn diese aus dem Nachlass nicht zu bestreiten sind.
Kannst du das nicht, weil du nicht genug Einkommen hats, soll dein Großvater bei der Veranlassung der Bestattung dem Bestatter direkt sagen, daß die Kosten vom Sozialamt getragen werden und dort auch direkt den Antrag stellen auf die Kostenübernahme.
Dann wird das Sozialamt zuerst bei dir prüfen, ob du die Kosten an das Sozialamt erstatten kannst, wenn nicht dann die nächsten Verwandten, also dein Großvater.
Frag deine gesetzliche Betreuung