meine frau stammt aus dem Ausland. hat keine Geburtsurkunde und Konsulat weigert sich neue auszustellen. was tun?

4 Antworten

Sie kann sich auch direkt an die Gemeinde oder Kirche ihrer Stadt wenden. Dort sollte die Geburt registriert worden sein

Erstmal würde ich beim Standesamt die Nachbeurkundung der Geburt beantragen. Dafür wollen die zwar im Prinzip auch die Geburtsurkunde aus dem Geburtsland, aber dann muss man eben nachweisen, dass man sich um eine neue Urkunde erfolglos bemüht hat. Zum Glück hat ja das Heiratsstandesamt eine Geburtsurkunde in seiner Sammelakte. Darauf kann das Wohnortstandesamt ja zur Not zurückgreifen, das müsste reichen.

Nicht dass das einfach wird, aber man sollte sich nicht abwimmeln lassen, zur Not mit einem Anwalt. Sobald die Geburt dann in Deutschland nachbeurkundet ist, kann man bei dem Standesamt, wo es gemacht wurde, jederzeit eine Geburtsurkunde beantragen.

In Deutschland benötigt man stets eine "beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister" für amtliche Vorgänge. Sozusagen euer "Lebenslauf".

Die bekommt man beim ERSTEN Standesamt das je für euch zuständig war. BeI hier geborenen das in der Geburtsstadt, in eurem Fall das wo ihr getraut wurdet.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
sie hatte Geburtsurkunde (sonst hätte sie nicht heiraten können und deutsche Staatsangehörige werden können). Diese ist jedoch verschwunden. Durch dumme Unachtsamkeit von ihr.

Eben die musste deine Frau beim Standesamt vorlegen, also sind die Mitarbeiter eure Ansprechpartner.