Bafögende bei Studienabschluss: Zählt die mündliche oder schriftliche Bekanntgabe des Ergebnisses?

1 Antwort

Es zählt das Datum auf der Exmatrikulationsbescheinigung. Somit hast du keinen Anspruch auf BAföG im Juli. Das wirst du zurück zahlen müssen. Falls du noch keinen Job hast, müsstest du dich beim Jobcenter melden und einen Antrag stellen. Dann erhältst du da Geld und bist auch krankenversichert (ansonsten musst du hier ab sofort den vollen Satz selber zahlen, falls du bereits 25 bist = 200€ pro Monat).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufserfahrung