Recht auf Aufstiegs Bafög (AFGB)?

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Hi,

ich habe die Erzieherausbildung vor ein paar Jahren beendet und kann dich zumindest aus bayerischer Sicht informieren:

Wenn du die Ausbildung and der FAKS (Fachschule für Sozialpädagogik) beginnen möchtest, brauchst du (meines Wissens nach) eine Sozialpädagogische Erstausbildung (Kinderpfleger, Sozialpädagogischer Assistent) oder eine andere gleichwertige pädagogische Ausbildung z.B. den Ergotherpeuthen.

Damit hättest du bereits eine Ausbildung absolviert und würdest mit der Weiterbildung zum Erzieher sozusagen deinen "Meister" machen und hättest Anrecht auf Aufstiegsbafög (Meisterbafög).

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Falls du keine Ausbildung hast und trotzdem an der Fachschule für Sozialpädagogik studierst (vermutlich durch das Abitur), hast du (zumindest von meinem Kenntnissstand) keinen Anspruch auf Aufstiegsbafög, weil du defacto keine Weiterbildung machst.

Dann müsstest du Schüler-Bafög beantragen.

Aber informier dich am besten nochmal bei den Behörden oder im Sekretariat der Schule, die können dich nochmal ausgiebiger beraten. 😉

Falls ich mich irren sollte, würde ich mich über eine Rückmeldung von dir freuen.

LG 🙂

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung