Jobcenter will das ich Bafög beantrage - muss das sein?

Ich bin 24 Jahre alt und besuche zurzeit das 2 Semester einer Abendschule für Erwachsene, seit Februar 2019.

Seit August 2018 beziehe ich ALG 2. jetzt nach einem Jahr möchten Sie, ALG 2 aufheben und mich unbedingt dazu überreden Bafög zu beantragen, wozu ich auch einen Brief bekommen habe in dem steht:

Es ist zu überprüfen, ob und inwieweit für Sie ein Anspruch auf Leistungen besteht beziehungsweise bestanden hat. Folgende Angaben werden benötigt.

Beantragen Sie Kindergeld bei der Familienkasse und legen einen Nachweis über die Antragstellung vor + beantragen Sie Bafög beim Stadtschulamt und legen einen Nachweis über die Antragstellung vor.

Wenn ich diese Unterlagen bis zum angegebenen Datum nicht abgegeben habe können die Geldleistungen ganz versagt werden. Und ich bin jetzt im Stress da meine Abmachung mit dem Amt so war, die Schule zu besuchen und somit auch unterstützt zu werden. Meine Schule geht jetzt nur noch bis Dezember und ich verstehe den Sinn nicht. Ich wohne alleine, habe eine Wohnung die vom Amt auch finanziert wird und wenn dies versagt, kriege ich Probleme. Mit meinen Eltern habe ich keinerlei Kontakt und möchte es auch nicht da ich damals weggelaufen bin und alles alleine auf die Beine gestellt habe inklusive es dazu Gründe gibt weshalb ich mit diesen Menschen nix zutun haben will.

Würde mich um Hilfe freuen wie ich weitergehen könnte.

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Steht mir während meiner zweiten Ausbildung Unterhalt zu?

Hallo,

derzeit beschäftigt mich die Frage, ob mir während der Zweitausbildung Unterhalt zusteht?

Kurz zu meiner Situation:

Ich habe die Ausbildung zum Sozialassistenten bereits im letzten Mai abgeschlossen und erhielt während dieser Ausbildung BAföG sowie Unterhalt. Direkt im Anschluss begann ich dann meine Ausbildung zum Erzieher und erhielt von da an BAföG, Kindergeld sowie ALG II, da ich bereits in einer eigenen Wohnung lebe und die Ausbildung nicht vergütet wird.

Nun musste ich zum Sommer hin einen neuen Antrag beim Jobcenter sowie BAföG-Amt stellen. Das BAföG-Amt genehmigte meinen Antrag, das Jobcenter allerdings nicht. Ich erhalte nun kein ALG II mehr, da mein Vermögen zu hoch ist. Dies habe ich für meinen Führerschein angespart, der äußerst wichtig ist für mein Anerkennungsjahr, das Teil der Ausbildung ist. In ihrem Ablehnungsbescheid stand außerdem, dass ich erst einen neuen Antrag stellen kann, wenn mein Vermögen wieder unter dem Höchstwert liegt (dazu stand ein errechnetes Datum, wann es wohl so weit sein wird) und dass außerdem zu prüfen sei, ob mir mein ALG II überhaupt jemals zustand. Das machte mich natürlich stutzig und ich sprach mit einigen aus der Ausbildung und erfuhr, dass sie ebenfalls erst eine Sozialassistenten-Ausbildung absolviert haben, um anschließend die Erzieher-Ausbildung zu starten. Sie erhalten alle noch Unterhalt von ihren Eltern, da die erste Ausbildung sozusagen eine Aufbauausbildung war, da sie, wie auch ich, nicht die nötigen Voraussetzungen vorerst besaßen. Zusätzlich haben sie mit ihren Eltern klar über ihren gewünschten Werdegang gesprochen, was ausschlaggebend für die weitere Zahlung des Unterhalts ist. Auch in meinem Fall habe ich klar mit meinen Eltern über meinen gewünschten Werdegang gesprochen (Sozialassistent - Erzieher - Sozialarbeiter).

Meine Frage ist nun: Steht mir eine Unterhaltszahlung zu?

Und was mich auch noch interessieren würde:

Bekommt man das sozusagen fehlende Geld beim BAföG-Amt (da das ALG II ja nur als Aufstockung dient) oder muss ich mein Gespartes aufbrauchen, bis ich wieder unter dem vom Jobcenter genannten Wert liege?

Wären meine Eltern auch noch während des Studiums zu Unterhalt verpflichtet?

Ich hoffe sehr, dass einer von euch vielleicht schon mal einen ähnlichen Fall hatte oder sich mit der Rechtslage auskennt.

Vielen Dank im Voraus!

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Mit 18 rausgeworfen, wohin dann?

Hallo,

ich bin 17 Jahre alt, werde kommendes Schuljahr mein Fachabitur (11te Klasse Gymnasium, G08) machen.

Hab derzeit heftige Ausseinandersetzungen mit meinen Eltern, es kommt leider so dass meine Eltern sehr streng religiös sind (Baptisten), ich jedoch überzeugter Atheist. Da unsere Weltansichten sich damit von Grund aus unterscheiden und sie mich als 'gescheiterten Sohn' der eh in die Hölle kommt sehen, finden sie es sei nun ihre goldene Pflicht mir mein Leben, wie es überhaupt nur geht, zu erschweren. Sie verbieten mir Kontakt zu meinem Freundeskreis, nehmen mir mit Gewalt mein Handy, PC und andere Geräte die mich mit der Außenwelt verbinden weg, verbieten es mir rauszugehen und ich zitiere: 'Du darfst uns nicht widersprechen und musst gehorchen, deine Meinung ist falsch und zählt nicht du Satansanbeter!'

Ich störte nie jemanden und ging immer meinen Pflichten nach (außer den Religiösen da ich es nicht einsehe)

Nun wird mir immer wieder gedroht vor die Tür gestellt zu werden wenn ich mich widersetze, also quasi rauswurf, mit 18 dann schon sicherlich.

Meine Frage nun, falls es soweit kommt und ich tatsächlich rausgeworfen werde, wo soll ich dann hingehen? Ich wohne nebenbei erwähnt in einem abgelegenem Kuhkaff. Zur nächsten Polizeiwache und um Unterkunft bitten oder muss ich dann tatsächlich obdachlos werden und mein Abitur abbrechen? Hartz IV wird ja nur an Arbeitslose gezahlt und nicht an Schüler da sie nicht potentiell Vollzeit arbeiten könnten oder sowas (Kenne mich mit Recht sogut wie garnicht aus, ein wenig Aufklärung wäre nett). Hab außerdem 5 jüngere Geschwister und meine Familie ist ziemlich arm und kriegt alles gezahlt vom Sozialamt also wirds nichts mit Unterhalt.

LG

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