Hallo alle zusammen, mein Nachbar ist seit 3 Jahren Asylant mit AufenthaltsRECHT (so ein grünes kleines heftchen). Er hat auch gearbeitet und fängt im August seine Ausbildung an. Wann hat er das Recht einen normalen Aufenthaltstitel zu beantragen? Kann er das aufgrund der Ausbildung die er beginnt?

Vielen Dank!