Bafög beantragen mit sozialhilfe?

2 Antworten

Du bist sogar dazu verpflichtet vorrangige Leistungen und darunter würde dann auch Bafög - gehören zu beantragen.

Sicher bekommt dein Vater dann weniger Leistungen für dich gezahlt, dafür bekommst du dann ja aber dein Bafög - und das ist kein Taschengeld, damit musst du deinen gestrichenen Bedarf dann selber decken, also deinen Vater dann selber Geld geben.

Solange du z.B. kein zusätzliches Erwerbseinkommen erzielst, bleiben von deinem Bafög - pauschal monatlich 100 € Freibetrag ohne Anrechnung auf deinen Bedarf, damit sollen Aufwendungen für die Ausbildung bestritten werden.

Sollten diese 100 € für deine tatsächlichen notwendigen monatlichen Aufwendungen wie z.B. Fahrkosten nicht ausreichen, dann muss das dem Jobcenter nachgewiesen werden, dementsprechend weniger von deinem Bafög - würde dann als Einkommen auf deinen Bedarf ( Leistungsanspruch ) angerechnet.

Hallo,

ja, er bekommt so oder so weniger Geld vom Jobcenter, da du beim Beginn der Ausbildung rausfällst. Dieses Loch solltest du kompensieren, indem du Bafög beantragst.

er will nicht das er weniger bekommt weil wir grade so noch über die runden kommen und wenn ich bafög bekomme kann er ja nicht das Geld von mir nehmen.

Doch klar. Solange du daheim wohnst, gibst du ihm natürlich dieses Geld von Bafög, da das ja dafür da ist Miete zu zahlen, Nebenkosten, Lebensmittel, Hygieneartikel etc. Das Geld steht ihm dann ja trotzdem zu, es kommt nur aus einem anderen Geldtopf.


isomatte  23.08.2019, 08:53

Das ist nicht ganz korrekt !

Nur weil dann Bafög - bezogen würde, würde ein Kind unter 25 Jahren wohnhaft bei den bedürftigen Eltern nicht automatisch aus dem Bezug fallen.

Es wäre erst dann aus der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) der Eltern bzw.wie hier des Vaters raus, wenn es seinen Bedarf mit eigenem anrechenbaren Einkommen decken könnte.

Der Vater würde also weiterhin fürs Kind eine Aufstockung bekommen, wenn es seinen Bedarf nicht decken könnte, vom Bafög - blieben monatlich pauschal min.100 € als Freibetrag für berufsbedingte Aufwendungen, es sei denn es würde z.B. noch Erwerbseinkommen erzielt.

Dann würden diese pauschalen 100 € entfallen und es gelten dann vorrangig die Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll.

Dass das Kind dann von seinem Bafög - bzw.Einkommen selber zuzahlen musst sollte in diesem Fall ja klar sein.

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