Bafög + selbstständige Arbeit und Minijob?

3 Antworten

als BaföG bereechtigter Student hast du keinen Anspruch auf Wohngeld, siehe §20 Abs. 2 WoGG

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Wenn du nicht mehr bei deinen Eltern wohnst, hast du ja Anspruch auf Barunterhalt, der ist dem Bafög gegenüber vorrangig.

Und Bafög wird neu berechnet, wenn du eine eigene Wohnung hast.

wenn man pro Monat nur 271€ Bafög hat

ganz einfach, indem man sich an die Eltern wendet und den einem zustehenden Unterhalt incl. des Kindergeldes einfordert.

Außerdem - als Studierende/r in einer eigenen Wohnung steigt auch der Baföganspruch.

Essensexperte93 
Fragesteller
 09.08.2019, 12:50

Der Baföganspruch liegt bei 650€ (inklusver Wohnpauschale). Möchte aber kein Geld/Unterhalt von meinen Eltern einfordern. Ich bin nun 25 Jahre alt und meine Eltern erhalten kein Kindergeld mehr.

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