Bafög + selbstständige Arbeit und Minijob?
Wie hoch ist mein Freibetrag, wenn ich Einnahmen durch meine selbstständige Tätigkeit (Promoter) und Minijob (Servicefachkraft - 200€/Monat) verdiene?
Kann man beide Freigrenzen kombinieren?
Beziehe nun eine eigene Wohnung und erhalte im Monat nur 271€ Bafög, weil mein Bruder eine Ausbildung begonnen hat und er zu viel im ersten Lehrjahr verdient. (1050€) Der Freibetrag durch andere Unterhaltsberechtigte meiner Eltern für meinen Bruder verfällt somit.
Wie soll man einen eigenen Haushalt führen und parallel einen Masterabschluss anstreben, wenn man pro Monat nur 271€ Bafög hat und durch selbstständige Tätigkeiten nur maximal 300€ dazu verdienen darf?
Kann man noch Wohngeld beantragen?
3 Antworten
als BaföG bereechtigter Student hast du keinen Anspruch auf Wohngeld, siehe §20 Abs. 2 WoGG
Wenn du nicht mehr bei deinen Eltern wohnst, hast du ja Anspruch auf Barunterhalt, der ist dem Bafög gegenüber vorrangig.
Und Bafög wird neu berechnet, wenn du eine eigene Wohnung hast.
wenn man pro Monat nur 271€ Bafög hat
ganz einfach, indem man sich an die Eltern wendet und den einem zustehenden Unterhalt incl. des Kindergeldes einfordert.
Außerdem - als Studierende/r in einer eigenen Wohnung steigt auch der Baföganspruch.
Der Baföganspruch liegt bei 650€ (inklusver Wohnpauschale). Möchte aber kein Geld/Unterhalt von meinen Eltern einfordern. Ich bin nun 25 Jahre alt und meine Eltern erhalten kein Kindergeld mehr.