Kann man Wohngeld ohne ein Einkommen bekommen?

6 Antworten

Wenn du noch keine abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium hast, würde es sich bei dir um eine Erstausbildung handeln, dann würdest du als alleiniger Mieter von selber bewohntem Wohnraum vom Wohngeld ausgeschlossen sein.

Denn dann hast du zumindest dem Grunde nach einen Anspruch auf Bafög - musst also keins beziehen, hättest aber dennoch keinen Anspruch auf Wohngeld.

Würdest du schon eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium haben, dann würde dir das nötige Mindesteinkommen fehlen, du bräuchtest dann min.80 % deines Bedarfs nach dem SGB - ll, also von dem, was dir bei Bedürftigkeit ohne eigenes Einkommen ggf.vom Jobcenter an ALG - 2 ( Hartz - lV ) zustehen würde.

Als Single wären das dann derzeit min.424 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt + deine 330 € Warmmiete ( KDU - Kosten der Unterkunft ), dein Bedarf läge also bei min.um die 754 €, evtl.selber gezahlter KK - Beitrag käme dann separat noch dazu.

Könntest du diese min.80 % nicht erreichen, dann müsstest du belegen bzw.glaubhaft machen wie du nach Zahlung deiner Miete deinen sonstigen Lebensunterhalt bestreitest, denn das Wohngeld ist nur ein kleiner Zuschuss zur Miete und ist nicht zur Deckung des Lebensunterhalts gedacht.

Bekommst du dein Kindergeld selber, dann gilt dies als anrechenbares Einkommen beim Wohngeld, aber wie gesagt, wenn du noch keinen Abschluss hast und Bafög - nur wegen zu hohem Einkommen deiner Eltern nicht bekommst, dann hättest du dem Grunde nach trotzdem Anspruch auf Bafög - und hättest deshalb keinen Anspruch auf Wohngeld, selbst wenn du das benötige Mindesteinkommen erreichen würdest.


xy121 
Fragesteller
 19.08.2019, 17:21

ich wäre Zweitstudent, habe also kein Anrecht auf Bafög.

Würde es reichen, wenn man nachweist, dass man den Lebensunterhalt von seinem Vermögen finanziert? Ich habe folgendes dazu gefunden: http://wohngeldantrag.de/mindest/vermogen.htm

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isomatte  19.08.2019, 17:45
@xy121

Also hast du bereits ein Studium abgeschlossen oder hast du das erste abgebrochen ?

Du darfst also dem Grunde nach keinen Anspruch auf Bafög - haben, dann wäre Wohngeld zumindest theoretisch möglich.

Was du dann an Vermögen haben müsstest um das Mindesteinkommen zu erreichen steht ja in deinem Link und was du an Mindesteinkommen bräuchtest habe ich dir ja schon geschrieben, dass sind dann min.80 % von den min.754 € Bedarf und diesen Betrag müsstest du mal 12 Monate nehmen.

Also mal grob gerechnet von 800 € x 80 % = ca.640 € Mindesteinkommen mal 12 Monate müssten min.ca.7680 € an Vermögen vorhanden sein, solltest du gar kein Einkommen haben.

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xy121 
Fragesteller
 20.08.2019, 23:36
@isomatte

Ja ich habe ein abgeschlossenes Studium und damit kein anrecht auf bafög.

Also ist ea möglich, dass über das Vermögen zu beantragen? Oder sind die beispiele in dem link falsch?

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isomatte  21.08.2019, 05:15
@xy121

Warum sollte der denn falsch sein ?

Du musst nur nachweisen das du mit deinem Vermögen das Mindesteinkommen über den Bewilligungszeitraum von in der Regel 12 Monaten erreichst.

Ganz ohne Einkommen würdest du ja auch nicht sein, zumindest dann nicht, wenn du noch unter 25 bist und keiner Kindergeld schädlichen Nebenbeschäftigung nachgehen würdest, dann stünde deinen Eltern / dir ja auch Kindergeld zu, wenn dir deine Eltern nicht min.Unterhalt in Höhe des Kindergeldes zahlen würden.

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xy121 
Fragesteller
 21.08.2019, 16:23
@isomatte

danke für deine Hilfe! kannst du ca. abschätzen wie viel das sein wird? in den online-rechnern kommen immer sehr hohe beträge bei raus (vermutlich weil ich beim einkommen nicht 0 eintragen darf).

Müsste ich denn vorher noch einen bafög antrag stellen? Es muss ja zwingend ausgeschlossen werden.

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isomatte  21.08.2019, 16:42
@xy121

Ja, solltest du machen.

Wenn du 330 € Warmmiete zahlen musst, kämen bei einem Single derzeit noch min.424 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt dazu, dass wären dann schon min.754 € und dazu käme dann der evtl.noch zu zahlende KK - Beitrag von angenommen um die 180 € pro Monat, sollte keine Familienversicherung möglich sein.

Dann läge dein Bedarf bei angenommen um die 950 € pro Monat, bei 80 % Mindesteinkommen bräuchtest du dann pro Monat um die 760 € und da Wohngeld in der Regel für 12 Monate bewilligt wird, müsstest du diese ca.760 € x 12 Monate nehmen.

Du würdest dann min. um die 9120 € an Vermögen nachweisen können, wenn nicht andere Einkommen wie z.B. Kindergeld dazu kommen würden.

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xy121 
Fragesteller
 21.08.2019, 16:48
@isomatte

ich bin familienversichert, also fällt das weg.

180€ -> sind das nicht eher um die 100€? Aber ist ja eh egal.

Diese knapp 10000€ müsste ich ja jährlich nachweisen, oder?

Wie geht man denn am besten vor, dass ich eine bescheinigung bekomme, wo drin steht, dass ich kein anrecht auf bafög habe? Klar bin ich zweitstudent, aber ich lese ganz oft von ausnahmen, wenn man sie gut begründet...

Ich will ja eigentlich nur eine Ablehnung

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xy121 
Fragesteller
 21.08.2019, 16:54
@isomatte

des Weiteren kann ich das Kindergeld ja als Einkommen angeben und die fehlende Differenz zum Mindesteinkommen mit der Option: aus Vermögen angeben?

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isomatte  21.08.2019, 16:54
@xy121

Als Student ist der KK - Beitrag ja geringer, aber wenn eine Familienversicherung möglich ist, dann fällt er ja eh ganz aus der Berechnung des Mindesteinkommens raus.

Wenn du einen Ablehnungsbescheid als Nachweis möchtest bzw. brauchst, dann muss natürlich vorher auch ein Antrag gestellt werden, sollte aus welchem Grund auch immer Bafög - dem Grunde nach nicht ausgeschlossen sein, dann hättest du auch keinen Anspruch auf Wohngeld.

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Besteht die Möglichkeit, im Wohngeldantrag das Vermögen zur Bezahlung der Miete anzugeben? 

Wozu dann WOHNgeld? Das ist genau dafür gedacht.

Und du musst einen Ablehnungsbescheid vom BaföG haben, für alle möglichen Anträge solcher Form.


xy121 
Fragesteller
 18.08.2019, 16:12

okay also wäre es ohne jegliche Kontobewegung möglich?

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Marelou  18.08.2019, 16:15
@xy121

Wer was will der muss was dafür tun. Also stelle alle Anträge die du stellen willst und warte die Entscheidungen ab. Danach bist du 1.schlauer und 2. bekommst vllt mehr Geld.

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Hallo,

du brauchst ein Mindesteinkommen. Vermögen gibt es zwar einen hohen Freibetrag, aber du musst nachweisen, dass du ein Mindesteinkommen hast, um dich zu finanzieren (das geht nicht übers Vermögen).

Es gibt noch einen KfW-Kredit (einkommens- und vermögensunabhängig). Oder eben vom Vermögen leben.


xy121 
Fragesteller
 18.08.2019, 21:59

wie hoch muss das mindesteinkommen denn sein? Würde Kindergeld, eine monatliche Überweisung von den Eltern oder ein KfW-Kredit dafür ausreichen?

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Fortuna1234  18.08.2019, 23:10
@xy121

Alles getrennt nicht, kombiniert bestimmt. Es gibt einen Wohngeldrechner im Internet. Einfach für deine Region schauen. Ich hatte damals 700€ bei 245€ Miete und war gerade so noch an der Grenze vom Mindesteinkommen.

Insgesamt ist das aber nur ein kleiner Zuschuss zur Miete. Das ist eher ein Tropfen auf den heißen Stein, nichts mit dem man sein Leben oder seine Miete finanziert.

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isomatte  21.08.2019, 05:21
@Fortuna1234

Bei 245 € Miete und 700 € Einkommen hast du selbst derzeit locker das benötigte Mindesteinkommen erreicht und nicht gerade so.

Das liegt nämlich bei 80 % des Bedarfs nach dem SGB - ll, bei einem Single z.B. wären das derzeit dann min.424 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt + deine 245 € Miete, dein Bedarf hätte danach bei min.um die 669 € gelegen.

Selbst wenn man großzügig aufrundet und 700 € an Bedarf annehmen würde, läge das benötigte Mindesteinkommen bei 80 % um die 560 €.

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Wohngeld gibt's nur, wenn der Student " dem Grunde nach" kein Bafög bekommt.

Wenn deine Eltern oder du zu reich sind, gibt's keine Sozialleistungen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Hilfestellung im ökonomischen Fragen

xy121 
Fragesteller
 18.08.2019, 14:45

ich bekomme kein bafög, da zweitstudent

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Rheinflip  18.08.2019, 14:49
@xy121

Dann stelle den Bafög-Antrag, der wird dann dem Grunde nach abgelehnt. Erst mit dieser Ablehnung hast du Anspruch auf Wohngeld, musst aber ein eigenes Einkommen nachweisen.

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xy121 
Fragesteller
 18.08.2019, 15:09
@Rheinflip

ok! Muss ich den Bafög-Antrag denn stellen? Offiziell haben Zweitstudenten sowieso kein Anrecht auf Bafög. Diese Aussage würde ja theoretisch reichen.

Wie ist das mit dem Einkommen geregelt? Würde es reichen, wenn ich angebe, dass ich von meinem Ersparten lebe? Oder wenn mir monatlich ein gewisser Betrag von meinen Eltern überwiesen wird? Oder ein Studienkredit?

Vielen Dank für die Hilfe!

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Rheinflip  18.08.2019, 15:42
@xy121

Du musst 80 % des arbeitslosengeld II Satzes irgendwo nachweisen. Das kann wohltätige Spende von Eltern oder Tante sein, eigenes Einkommen etc. Wie es mit Vermögen aussieht weiß ich nicht.

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xy121 
Fragesteller
 18.08.2019, 16:10
@Rheinflip

danke für deine hilfe - also angenommen meine elern überweisen mir 80% des arbeitslosengeldes 2 satzes monatlich, dann würde es sehr wahrscheinlich klappen?

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Wenn du keine Einkünfte (Unterhalt der Eltern, eigenes Arbeitseinkommen, Kindergeld, Bafög) kannst du auch deine Miete nicht zahlen.

Dann ist es auch unsinnig, Wohngeld zu beantragen!


xy121 
Fragesteller
 18.08.2019, 16:11

Meine Eltern würden mich unterstützen + eigenes Vermögen. Da war meine Frage nur, wie man geschickterweise das mit dem Wohngeld regelt?

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xy121 
Fragesteller
 19.08.2019, 19:50
@Unterfranke61

ja 60000€ ist die grenze - aber bei einem kontostand von beispielsweise der hälfte müsste es doch so durch gehen, oder?

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Unterfranke61  20.08.2019, 00:45
@xy121

Rücklagen von unter 60.000 beim Antragsteller, werden nicht angerechnet.

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