Ausziehen mit 18 als Schülerin ohne Job?

11 Antworten

Ich bin momentan dabei ein Bafög zu beantragen( wie lange wird das wohl dauern?)

Die Beantragung dauert so lange, wie du benötigst, um die Unterlagen auszufüllen und vollständig abzugeben.
Die Bewilligung (oder die Nicht-Bewilligung) kann mehrere Wochen, ggf. auch Monate dauern.

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Welche Schule/Schulart besuchst du und welche "Vorbildung" hast du (Ausbildung beendet?)? Du bekommst nicht einfach so Bafög, nur weil du ausziehst. Deine Schule ist locker vom Elternhaus erreichbar und das

ich wohne momentan in einer anderen Stadt als der Standort der Schule

und das:

möchte aber näher dran wohnen da es auch näher an meiner Uni wäre, wenn ich studiere in 2 Jahren.

sind keine triftigen Gründe.

https://www.bafög.de/588.php

Unterhalt und Kindergeld bekommst du auf jeden Fall weiter, ob dir Bafög bewilligt wird ist aber nicht sicher. Gerade Schülerbafög gibt es nur dann, wenn du einen guten Grund hast, warum du nicht bei deinen Eltern leben kannst, ich fürchte wenn du zehn Minuten mit dem Zug fährst wird die Entfernung nicht reichen. Einen Bescheid solltest du so in ein bis zwei Monaten bekommen.

Trotzdem kommst du mit Unterhalt und Kindergeld ja dann auf fast 600€, davon solltest du leben können. Kommt natürlich darauf an, wie die Kosten in deiner Stadt so sind, aber wenn du dir ein günstiges WG Zimmer suchst solltest du eigentlich keine Probleme haben, ich habe mein ganzes Studium über mit weniger Geld alleine gelebt. Du kannst auch mal versuchen Wohngeld zu beantragen, ich kenne mich nicht genau damit aus, welche Bedingungen du dafür erfüllen musst, ich als Studentin habe so aber damals noch etwas Geld dazu bekommen.

Ein Termin beim Jugendamt ist auf jeden Fall eine gute Idee, wenn es noch weitere Unterstützungsmöglichkeiten gibt, die für dich in Frage kommen, dann können die Leute dort dir das auch am Besten sagen.

Alles Gute!

sweetdevil999 
Fragesteller
 13.10.2019, 13:05

Vielen lieben Dank 🙏🏼

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Kessie1  14.10.2019, 08:34
Unterhalt und Kindergeld bekommst du auf jeden Fall weiter

Unter Umständen nicht, da sie dann von Rang 1 auf Rang 4 im Unterhaltsrecht rutscht. Müssten also Vater und Mutter vorrangige Unterhaltsberechtigte bedienen, dann muss man schauen ob noch Geld "übrig" ist. Und ist die Mutter nicht leistungsfähig, dann muss der Vater nach Stufe 2 auch nur noch 350 Euro zahlen...

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welche Gelder stehen mit zu wenn ich ausziehe?
bekomm ich dann noch Kindergeld bzw. Unterhalt?

Kindergeld ja, Unterhalt ggf. nein!

Deine Eltern sind nicht verpflichtet dir eine eigene Wohnung zu finanzieren. BAföG bekommst du nur, wenn du entsprechende Vorgaben erfüllst.

https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/schuelerbafoeg.php

Wenn deine Schule lediglich das Fachabi / Abi zum Ziel hat und keinen beruflichen Abschluss zur Folge hat, dann ist die Schule ohnehin nicht bafögberechtigt und der "kurze" Schulweg tut sein übrigens um den Antrag nicht zu statt zugeben.

Da deine Eltern ab 18 Beide unterhaltsverpflichtet sind, kann es durchaus sein, dass dein Vater zukünftig weniger zahlen muss, deine Mutter ihren Anteil aber als Naturalunterhalt in Form von Kost und Logis anbietet. Diese Möglichkeit hat sie und das würde dazu führen, dass du mit dem Unterhalt deines Vaters und dem Kindergeld dir eh keine eigene Wohnung leisten kannst.

Das Jobcenter würde den Auszug nur bei extremen familiären Problemen befürworten.

Und es ändert sich noch etwas ganz entscheidend wenn du ausziehst: als Schüler, unter 21, unverheiratet und Zuhause wohnend giltst du als privilegiertes Kind. Das ändert sich, sobald du ausziehst! Denn dann wären vor dir minderjährige und privilegierte Kinder dran und auch neue Ehepartner. Das kann u.U. bedeuten, dass selbst wenn dein Vater jetzt noch zahlen muss, er es beim Auszug nicht mehr muss.

Also dies solltest du genauso bedenken! Aber was du unabhängig davon machen solltest: setze dich mit deinen Eltern an einen Tisch und besprich dein Vorhaben. Denn spätestens bei der Wohnungssuche dürftest du auf Probleme stoßen. Denn es gibt kaum Vermieter, die Schüler als Mieter nehmen ohne Bürgschaft der Eltern. Und mit der Wohnung ist es ja auch nicht getan. Möbel, Kaution, Versicherungen... auch das will alles bezahlt werden.

Kindergeld kannst du erst dann abzweigen, wenn du alleine wohnst und auch nur dann, wenn deine Eltern (bzw. die kindergeldberechtigte Person - also wohl deine Mutter) dem zustimmt bzw. nachweislich nicht Unterhalt in entsprechender Höhe von mindestens dem Kindergeld zahlt.

Also bei den dargestellten Angaben von dir:

  • Schülerbafög wirst du nicht bekommen
  • dein Vater wird zukünftig weniger Unterhalt zahlen müssen
  • deine Mutter kann ihren Anteil als Kost und Logis anbieten
  • Kindergeld geht weiterhin an deine Mutter und wird für dich in Form von Miete etc. aufgewendet
  • ziehst du aus, dann muss dein Vater ggf. noch weniger bis nichts zahlen. Erfolg der Abzweigung ungewiss.
  • deine Mutter muss deinen Auszug finanziell nicht unterstützen
  • ziehst du dennoch aus, dann gibt es trotzdem kein BAföG für diese Schulform und ggf. hast du nur noch das an Geld, was dein Vater max. zahlen muss

Denkst du an eine eigene Wohnung?

Das wird extrem schwer, eine Wohnung zu finden - bei deiner finanziellen Situation.
Vermieter legen normalerweise viel Wert darauf, nur an Mieter zu vermieten, die genug Geld verdienen und ein ausreichendes Einkommen haben.

Unterhalt deines Vaters, Kindergeld wird möglich sein, wieviel Bafög du bekommen wirst, ist ungewiss. Und ob das ausreicht, ist fraglich.

Das größte Problem wird aber sein, eine Wohnung zu finden, bevor du sichere Zusagen hast, ob die Finanzierung funktionieren wird.

Da mir deine genaue Situation nicht bekannt ist weswegen du ausziehen musst, gehe ich im Moment davon aus dass es primär eben dein eigener Wunsch ist und du in Theorie noch daheim wohnen könntest.

-Bafög Beantragung kann durchaus mal 3-4 Monate dauern, sofern du Bafögberechtigt bist

-Wenn du eine eigene Meldeadresse hast, kannst du per Abzweigantrag an die Familienkasse das Kindergeld für dich beanspruchen

-Andere Gelder stehen dir nicht zu, den Unterhalt deines Vaters erhälst du aber weiterhin.

-Bedenke, dass du Schwierigkeiten haben wirst eine Wohnung zu finden. Da du kein eigenes Einkommen hast werden die 95% der Vermieter von vornherein nein sagen. die anderen 5 % werden nein sagen weil du nicht genug Geld hast, sofern nicht einer deiner Elternteile für dich und deine Miete bürgt

sweetdevil999 
Fragesteller
 13.10.2019, 12:55

Also sobald ich ausgezogen bin, kann ich den Unterhalt das Kindergeld und ( eventuell Bafög) beantragen?

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LePetitGateau  13.10.2019, 13:00
@sweetdevil999

Bafög kannst du auch vorher beantragen, die anderen erst dann wenn du eine eigene Meldeadresse hast (Was die Sache mit dem Vermieter noch schwieriger macht, denn initial hast du nicht einmal das Kindergeld zur Verfügung weil du es erst nach Umzug auf dich umschreiben lassen kannst)

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Kessie1  14.10.2019, 08:29
@sweetdevil999

Nein. Denn ob dein Vater dann weiterhin Unterhalt zahlen müsste ist ja noch unklar, da du im Unterhaltsrang auf Platz 4 fällst mit eigener Wohnung. Und deine Mutter muss dir nicht zahlen, wenn sie dir Zuhause Kost und Logis bietet.

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