Was müssen meine Eltern zahlen?

5 Antworten

Liebe Fragestellerin.

Da ich selbst Unterhaltsleistender bin, lass mich dir bitte mal das Unterhaltsrecht erklären.

Da du nicht 18 bist steht dir automatisch Unterhalt zu. Wenn einer der Elternteile nicht mit in der Familie wohnt also sprich nicht betreuender Elternteil, so ist er dem Kind barunterhaltspflichtig. Der betreuende Elternteil leistet seine Unterhaltspflicht durch die Betreuung des Kindes.

Somit ergibt sich die Konstellation das die Mutter meist das volle Kindergeld bezieht und dem Vater vom errechneten Unterhaltssatz nach der Düsseldorfer Tabelle die Hälfte vom Kindergeld abgezogen bekommt.

Ab 18 sind beide Elternteile zum Barunterhalt verpflichtet ungeachtet ob das Kind bei einem Elternteil wohnt oder nicht. Der Unterhaltsanspruch ist dann aber auch nicht mehr automatisch da. Das volljärige Kind muss ihn vielmehr selbst Fordern. Die Mutter hat dazu nicht mehr das Recht.

Bei einer nicht schulischen Ausbildung wo eine Ausbildungsvergütung gezahlt wird, ist dieses als eigenes Einkommen des Kindes zu werten und wird abzüglich (Düsseldorfer Tabelle 2023) 150 Euro für Aufwendungen komplett dem Unterhalt angerechnet. Sprich wenn du 500 Euro netto verdienst muss dein Vater 350 Euro weniger Unterhalt zahlen.

Unterhalt steht dem Kind bis zum Abschluß der ersten Berufsausbildung oder des Studiums zu. Dabei ist das Kind verpflichtet diese zügig ohne unnötige Verzögerung zu absolvieren. Dabei ist eine Orientierungsphase von ca einem halben Jahr allgemein zulässig. Sollte das Kind aber offensichtlich dies nicht tun somit erlischt der Anspruch auf Unterhalt.

Dies entscheidet dann der Familienrichter in dem Unterhaltsverfahren was dann der / die Unterhaltspflichtigen beantragen müssen. Einfach Zahlung einstellen geht nicht.

Sollten beide Eltern einer Ausbildung vertraglich zugestimmt haben und es im Zuge dieser dazu führen dass der Unterhaltsberechtigte nicht im Haushalt des betreuenden Elternteil leben kann, dieses aber nicht volljährig ist, so kann dies dazu führen das der betreuende Elternteil schon vor erreichen des 18ten Lebensjahres Barunterhaltspflichtig wird.

Wenn beide Eltern Unterhalt zahlen müssen wird das bereinigte Nettoeinkommen beider Eltern zusammen gerechnet und daraus der Bedarf aus der entsprechenden Altersstufe in der Düsseldorfer Tabelle errechnet und dann prozentual auf die zum Unterhalt verpflichteten Elternteile aufgeteilt. Also wer mehr verdient muss mehr zahlen. Verdient einer nix muss der andere allein zahlen.

Dabei ist zu beachten wieviele Unterhaltsberechtigte vorliegen. Die Düsseldorfer Tabelle geht von zwei Unterhaltsberechtigten Kindern aus. Bist du Einzelkind wird eine Stufe höher gerechnet. Sind 3 Kinder mit Anspruch vorhanden wird normalerweise 1 Stufe herunter gerechnet.

Aber: die Düsseldorfer Tabelle ist nur eine Richttabelle und kein Gesetz oder Verordnung. Richter müssen sich nicht an diese halten. Es gibt Richter die auch niedriger rechnen sowie auch jene die weitaus höhere Sätze festlegen. Der selbsteinbehalt liegt bei Beschäftigten aktuell bei 1320 Euro bei Unbeschäftigten bei ca 1100 EUR.

Diene Mutter kann dir das Elterngeld abtreten, muss sie aber nicht. Aber dann müssen sie dir auch den vollen Satz UH zahlen. Gibt sie dir das KG dann reduziert sich auch der UH um diese Höhe.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Ich habe Angst das Kindergeld anzufordern, da sie sonst bestimmen kann das ich nicht mehr bei meinem Freund wohne (weil 17) aber dann kann ich auch meine Ausbildung nicht fortsetzen.

Wieso kannst du dann deine Ausbildung nicht fortsetzen? Ist dein Ausbildungsplatz zu weit vom Elternhaus entfernt?

Wenn dem so wäre, dann sind BEIDE Elternteile zum Barunterhalt verpflichtet. Also nicht nur dein Vater. Dann würde dir eine Pauschale in Höhe von 930 Euro inkl. Kindergeld zustellen. Deine Ausbildungsvergütung wird bis auf 100 Euro angerechnet.

Um genau zu berechnen welcher Elternteil was dazu zahlen kann und müsste, kannst du dich an das Jugendamt wenden. Allerdings auch nur wenn du vor Ort angemeldet bist! Nur dafür bedarf es, da minderjährig, die Zustimmung der Eltern.

Ansonsten:

Hast du dieses Einverständnis, kannst du auch mit 16 ausziehen – zum Beispiel, wenn du eine Ausbildung an einem anderen Ort als deinem bisherigen Wohnort beginnst.
Sollten deine Eltern dem Auszug nicht zustimmen, kann das Jugendamt zurate gezogen werden, da dann ein Beschluss des Familiengerichts notwendig ist.

https://www.ausbildung-me.de/blog/blog-detail/von-zu-hause-ausziehen-als-minderjaehriger-was-muss-ich-beachten

Hier ist der Sachverhalt also etwas unklar. Deine Eltern haben der Ausbildung zugestimmt. Müssen sie ja mit Unterschrift als Erziehungsberechtigte. Damit war klar, dass du nicht mehr Zuhause wohnen kannst, wenn die Ausbildungsstätte nicht vom Elternhaus erreichbar ist oder zumindest nur mit einem erheblichen Zeitaufwand.

Oder wie war dein Satz gemeint mit "aber dann kann ich auch meine Ausbildung nicht fortsetzen"?

Einen Abzweigungsantrag auf das Kindergeld kannst du erst ab 18 stellen mit eigener Meldeadresse, wenn die Eltern keinen Unterhalt in mindestens der Höhe des Kindergeldes zahlen.

Also wie genau stellt sich die Sache nun dar?

Davon sehe ich keinen Cent. Ich verdiene zwar in meiner Ausbildung mein eigenes Geld, aber beide Sache stehen doch eigentlich mir zu oder nicht?

Solange du zuhause wohnst, steht das Kindergeld erstmal deiner Mutter zu. Wenn du jedoch ausgezogen bist, steht es dir zu.

Jedoch ist die Situation etwas schwieriger, da du erst 17 bist und nicht mehr daheim wohnst. Grundsätzlich müsste deine Mutter dir das Geld geben.

Ab dem 18. Lebensjahr kannst du einen Abzweigungsantrag stellen, sodass das Kindergeld zumindest zu dir kommt.

Wg. dem Unterhalt könntest du mit deinen Vater sprechen, dass er dir den Unterhalt direkt überweißt. Auch dann hättest du zumindest hier das Geld für dich.

Ich habe Angst das Kindergeld anzufordern, da sie sonst bestimmen kann das ich nicht mehr bei meinem Freund wohne (weil 17) aber dann kann ich auch meine Ausbildung nicht fortsetzen.

Das Risiko besteht natürlich. Es könnte sein, dass sie dann darauf besteht, dass du wieder "heim" ziehst.

Ab dem 18 Lebensjahr sieht es wie gesagt viel einfacher aus. Also abwarten bis du 18 wirst oder jetzt in Konfrontation gehen?!

Tand0r  01.08.2023, 21:06

So lange sie noch nicht 18 ist und vor allem bei Ihrer Mutter gemeldet ist kann der Vater den Unterhalt nicht einfach Ihr bezahlen.

Zumindest nicht ohne das Ihre Mutter damit einverstanden ist.

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GutenTag2003  01.08.2023, 21:52
@Tand0r
 kann der Vater den Unterhalt nicht einfach Ihr bezahlen.

Selbstverständlich kann/muss er das. Ab 18 ist das Kind selbst Empfangsberechtigt. Die "Obhut, Fürsorge usw." der Mutter entfällt mit der Volljährigkeit. Sie hat grundsätzlich keinerlei Berechtigung mehr Unterhalt zu fordern.

Zumindest nicht ohne das Ihre Mutter damit einverstanden ist.

Darüber hat die Mutter eines Volljährigen nicht mehr zu bestimmen.

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Tand0r  01.08.2023, 22:17
@GutenTag2003

Sie ist aber nicht 18.

Und so lange hat er den Unterhalt an die Mutter zu zahlen. Zumindest solange sie dort auch wohnt. Und das tut sie nun mal offiziell, den sie ist da gemeldet.

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Wenn du dich da nicht gütlich einigen kannst, Vater fragen, Mutter fragen, dann sieht das mit 17 schlecht aus. Die Mutter könnte ja behaupten, dass du nur vorübergehend beim Freund bist und jederzeit wieder zu Hause bist.

Ich habe Angst das Kindergeld anzufordern, da sie sonst bestimmen kann das ich nicht mehr bei meinem Freund wohne (weil 17)

Das könnte sie auch so

aber dann kann ich auch meine Ausbildung nicht fortsetzen.

Wieso?

Tand0r  01.08.2023, 21:10

Nein, das könnte sie nicht so einfach, zumindest dann nicht wenn die Ausbildungsstelle vom Elternhaus nicht mit einem zumutbaren Aufwand erreichbar ist.

Die Eltern haben den Ausbildungsvertrag unterschrieben, und damit auch Ihr Einverständnis gegeben das sie zu Hause auszieht.

Das können Sie nicht so einfach wiederrufen.

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GutenTag2003  01.08.2023, 21:43
@Tand0r
nicht wenn die Ausbildungsstelle vom Elternhaus nicht mit einem zumutbaren Aufwand erreichbar ist.

Davon ist nichts zu lesen

Die Eltern haben den Ausbildungsvertrag unterschrieben, und damit auch Ihr Einverständnis gegeben das sie zu Hause auszieht.

Wie kommst Du darauf ?

Vermutung / Unterstellung / Annahme oder weißt Du genaueres ?

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Tand0r  01.08.2023, 22:20
@GutenTag2003

Aufgrund der Aussage der Fragestellerin

dann kann ich auch meine Ausbildung nicht fortsetzen.

Ob das neutral betrachtet so stimmt kann ich nicht beurteilen. Nehme die Aussage erst mal so hin, stelle aber klar dass das ggf. noch zu prüfen wäre, das können wir hier aber nicht.

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Liverpool1  02.08.2023, 11:53
@Tand0r

nö haben die eltern nicht. die eltern haben den ausbildungsvertrag unterschrieben aber nicht das kind auszieht damit zugestimmt. das ist falsch

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Tand0r  02.08.2023, 12:14
@Liverpool1

Das kommt drauf an wie weit die Ausbildungstelle vom Elternhaus entfernt ist.

Fragestellerin behauptet das die Ausbildungstelle vom Elternhaus nicht mit vertretbarem Aufwand erreichbar ist.

Wenn das so stimmt bleibt es bei meiner Aussage.

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Liverpool1  02.08.2023, 12:53
@Tand0r

das behauptet fragesteller nicht und ändert auch nichts daran, dass deine aussage falsch ist

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Wulfgardodin  12.09.2023, 11:12
@GutenTag2003

Die Erziehungsberechtigten müssen immer den Vertrag mit unterscheiben wenn der Auszubildende noch keine 18 ist.

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Liverpool1  12.09.2023, 20:27
@Wulfgardodin

das ist korrekt, ändert nix daran, dass das nicht heißt das kind ausziehen darf

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GutenTag2003  12.09.2023, 20:33
@Wulfgardodin
Die Erziehungsberechtigten müssen immer den Vertrag 

Wer hat das denn bestritten oder anderes behauptet? Das war auch nicht die Frage um die es geht.

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