Kindergeld und Unterhalt an mich?

3 Antworten

Von Experte Kessie1 bestätigt

Mit 17 bist Du noch minderjährig, da kannst Du selbst mit dem Einverständnis der Eltern keinen Mietvertrag unterschreiben, dass müssen schon die Eltern bzw.zumindest 1 Elternteil machen und der Vermieter möchte sicher auch einen Bürgen haben, der im Ernstfall für die Miete aufkommt, wenn Du sie nicht mehr zahlen kannst oder aus anderen Gründen nicht mehr zahlst.

War denn dein Auszug wegen der Ausbildung oder einem anderen schwerwiegenden sozialen Grund notwendig, oder wolltest Du ausziehen, nur weil es dir danach war ?

Wenn deine Eltern bzw.deine Mutter mit dem Auszug einverstanden war, oder sie den Auszug sogar gewollt hat, dann müssten die Eltern bei Leistungsfähigkeit zumindest theoretisch Unterhalt an dich zahlen.

War der Auszug wegen der Ausbildung oder einem anderen schwerwiegenden sozialen Grund notwendig, müsstest Du erst einmal in einer betrieblichen Erstausbildung einen Antrag auf BAB - Berufsausbildungsbeihilfe bei der Agentur für Arbeit beantragen, dass wäre ein vorrangig zu prüfender Anspruch.

Ab der Vollendung des 18 Lebensjahres wäre der notwendige Auszug keine Voraussetzung mehr für das BAB.

Im Internet findest Du einen kostenlosen Rechner für BAB !

Was bekommst Du denn monatlich an Nettovergütung aufs Konto gezahlt ?

Solange Du noch minderjährig bist, ist das Jugendamt dein Ansprechpartner, wenn es um Unterhalt geht.

Einen Abzweigungsantrag für das Kindergeld kannst Du erst ab der Vollendung des 18 Lebensjahres bei der Familienkasse stellen, dann würdest Du dein Kindergeld nach Prüfung und Bewilligung direkt von der Familienkasse ausgezahlt bekommen, wenn Du von den Eltern nicht min. Unterhalt in Höhe des Kindergeldes von derzeit 250 Euro bekommen würdest.

Wohnst Du nicht mehr bei den Eltern, muss der Unterhalt wie ab der Vollendung des 18 Lebensjahres neu berechnet werden und zwar aus dem bereinigten Nettoeinkommen beider Elternteile und dafür kannst Du dich auch ans Jugendamt wenden.

Selbst ab der Vollendung des 18 bis min. 21 Lebensjahres ginge das noch, nur ab da kann das Jugendamt nicht mehr für dich tätig werden, sie können dir dann nur noch hilfreich zur Seite stehen.

Derzeit steht Kindern im eigenen Haushalt theoretisch ein Unterhalt von 930 Euro zu, vorausgesetzt die Eltern sind auch entsprechend leistungsfähig und es bestünden keine vorrangigen Ansprüche wie z.B.auf BAB - oder Bafög - in einer schulischen Ausbildung oder Studium.

Dem Kind stünde dann wie erklärt zumindest das Kindergeld von derzeit 250 wenn zu, wenn es nicht min. Unterhalt in dieser Höhe von den Eltern bekommt.

Das Kindergeld würde auf die min. 930 Euro voll angerechnet und eine Nettovergütung bis auf pauschale 100 Euro Freibetrag für ausbildungsbedingte Aufwendungen auch.

Würde BAB - oder Bafög - gezahlt, würde das natürlich auch mindernd auf diese 930 Euro angerechnet.

Du kannst zur Familienkasse gehen und mir Nachweis über eine andere Adresse das Kindergeld direkt überweisen lassen. Bzgl Unterhalt: bekommst du es vom Vater oder Unterhaltsvorschuss vom Amt? Auch da kannst du zum Amt gehen oder deinen Vater informieren. Ansonsten hilft nur der Anwalt. Wenn du kein Geld hast, kannst du das mit dem Anwalt absprechen, dann wird das übernommen. Der erklärt dir alles.

Fakt ist, das deine Mutter betrügt, da das geld ja FÜR DICH ist. Und wenn du nicht mehr da wohnst, kassiert sie zu Unrecht. Das würde ihr ein Anwalt auch schon in einem Schreiben klar machen, das sie Betrug begeht und das eine Straftat ist 🙃👆🏻