Eigene Wohnung und Unterhalt von Eltern mit 19?

4 Antworten

Ich hab mit meiner Klassenlehrerin gesprochen und sie meinte, dass die Eltern verpflichtet sind, ihre Kinder bis zu einer gewissen Zeit finanziell zu versorgen. Ich hätte die Möglichkeit via Sozial-/Jugendamt in eine eigene Wohnung mit Kindergeld und Unterhalt zu bekommen. Was wisst ihr alles darüber und was würdet ihr mir in solch einer Situation raten?

Jein...

Deine Eltern sind verpflichtet dich bis zum Ende der Erstausbildung zu finanzieren.

Und nun kommt das große ABER:

Deine Ausbildung musst du fleißig und zielgerichtet absolvieren. Würdest du ihnen also jetzt einen Ausbildungsplatz präsentieren, den du in den nächsten Monaten hast, dann müssten sie auch die (annehmbare) Übergangszeit finanzieren. Das tun sie ja derzeit auch ohnehin durch Kost und Logis.

Wenn die Ausbildung aufgenommen wird, dann kommt es wieder darauf an, wie hoch die Ausbildungsvergütung ist, ob es vorrangige Leistungen zu beantragen gilt (wie BAföG), ob sie überhaupt leistungsfähig sind usw.

Dieser Unterhalt muss aber nicht zwingend in Bar erfolgen. Deine Eltern haben das Bestimmungsrecht. Bedeutet: sie können dir Zuhause auch Kost und Logis anbieten, wenn sie gebotene Rücksicht auf deine Belange nehmen. Es muss also nicht zwingend Bargeld fließen. Musst du allerdings wegen der Ausbildung Zuhause ausziehen, dann gibt es Barunterhalt. Vorausgesetzt sie sind überhaupt leistungsfähig. eigene Ausbildungsvergütung wird angerechnet, Kindergeld usw.

In deiner Situation bedeutet das Ganze nun:

Du machst weder eine schulische noch eine berufliche Ausbildung, du hast offensichtlich keinen Ausbildungsplatz parat, aber den Wunsch auszuziehen.

Deine Eltern müssen den Auszug nicht finanzieren und es muss ohnehin erstmal errechnet werden, ob sie überhaupt leistungsfähig wären um überhaupt was zahlen zu können.

Ich hätte die Möglichkeit via Sozial-/Jugendamt in eine eigene Wohnung mit Kindergeld und Unterhalt zu bekommen

Ob du diese Möglichkeit wirklich hast ist halt die große Frage. Denn nach dem Gesetz sind deine Eltern für dich zuständig und nicht das Sozialamt. Unter sehr engen Voraussetzungen würde das Jobcenter dir eine Finanzierungszusage für eine Wohnung geben. Nämlich dann, wenn es dir wirklich unmöglich ist mit deinen Eltern zusammen zu leben. Dabei spielen dann psychische oder physische Gewalt eine Rolle oder wenn sie dich rauswerfen.

Würde das Jobcenter also den Auszug zahlen, dann würden mögliche Unterhaltsansprüche an deine Eltern vom Amt geprüft. Die würden allerdings derzeit sagen: macht keine Ausbildung, wir müssen nicht zahlen.

Kann dir aber egal sein, weil das Amt zahlt.

Das Kindergeld ist auch an Voraussetzungen geknüpft. Um eine Abzweigung vorzunehmen, benötigst du u.a. eine eigene Meldeadresse. Du musst dich Arbeit suchend melden oder Ausbildung suchend, einen Ausbildungsplatz haben, studieren, zur Schule gehen etc.). Und deine Eltern dürfen nicht Unterhalt mindestens in Höhe des Kindergeldes zahlen.

Du solltest also nun zum Jobcenter und deine Geschichte dort vortragen. Dann wirst du sehen, ob die Chance besteht, dass man dich finanziert. Alles Weitere findet sich dann...

Es gibt im übrigen keine Altersgrenze beim Unterhalt! Aber Eltern müssen eben ihre Kinder nicht finanzieren, wenn sie keine Ausbildung machen, bzw. nur eine gewisse Übergangszeit zwischen den Ausbildungsabschnitten finanzieren. Es kann also sein, dass der Anspruch ruht, aber wieder aufleben kann. Aber Ansprüche können auch verwirkt sein...


Rotfuchs716  17.06.2023, 19:27

ich vermute das Jobcenter wird nur zuständig wenn der Fragesteller sich dort für die Suche eines Arbeitsplatzes oder Ausbildungsplatzes registriert!

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du bist volljährig und darfst jederzeit gerne ausziehen. allerdings musst du dich dann selbst finanzieren.

deine eltern wären nur unterhaltspflichtig wenn du in vollzeitschule oder ausbildung bist. da du beides nicht bist, fließt von deinen eltern kein cent. zudem können sie dich ans kinderzimmer verweisen u. sind raus aus der sache.

es wird also zeit, dass du dir vollzeitarbeit suchst damit du deinen eltern nicht noch länger auf der tasche liegst und zügig eine ausbildung suchst.

Möglich ist das.

Allerdings brauchst du eine finanzielle Grundlage um dir eine Wohnung leisten zu können und auch überhaupt eine zu finden.

Wie genau ist denn dein Plan ? Abi nochmal versuchen ? Oder Ausbildung ?

Kindergeld steht dir noch zu Ja


Teemodoe 
Fragesteller
 09.06.2023, 22:15

Ich würde mein Abi schon nochmal machen, zumal ich in den Qualifikationsphasen 1 & 2 gute Noten habe und durch das Wiederholen eine gute Chance habe, ein sehr gutes Abitur zu bekommen.

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atoparty  10.06.2023, 05:27
@Teemodoe

du hast bereits wiederholt, somit ist die chance abi zu wiederholen vorbei.

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  1. Die Lehrerin hat recht, allerdings müssen dir deine Eltern nur UNterhalt zahlen wenn sie dich vor die Tür setzen. Ausziehen und sagen "ihr müsst zahlen" ist nicht.
  2. Was man schnell an deinen Text erkennt : Du solltest dringend aufhören dir Dinge schönzureden und Ausreden zu suchen. Wenn du faul bist, ist das allein DEIN Ding.

Teemodoe 
Fragesteller
 09.06.2023, 22:11

Was man schnell an deinem Text erkennt: du kannst einfach nicht lesen und interpretieren.

Mhh ist die Definition von Faul für dich, dass man von um 8 bis 23 Schule sowie Arbeit irgendwie managen muss und dann noch mit Stress zu Hause irgendwie noch zu lernen?

Wenn ja, tust du mir leid..

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atoparty  10.06.2023, 05:26
@Teemodoe

nein du tust mir leid. du hast falsche prios gesetzt und bist damit jämmerlich gescheitert. niemand hat dich gezwungen zu arbeiten.

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Halbammi  10.06.2023, 08:50
@Teemodoe

Das hast du selbst geschrieben du Held. Ich muss dir nichtleid tun, kümmer dich Mal um dich selbst, damit hast du wohl genug zu tun. Wenn.du (angeblich) so viel arbeitest dann wird ja genug Geld für eine Wohnung da sein und niemand muss sie dir zahlen

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