Rausschmiss 18?
Hallo, ich und meine Mutter hatten schon seit ich 12 bin andauernd Streitigkeiten die komplett ausgeartet sind, vor meinem 18 Geburtstag (vor 6 Monaten) hat sie immerwieder erwähnt ab 18 müsse sie mich nicht mehr ertragen und wenn die Uhr 00 schlägt steh ich vor der Türe, nun ja das ist zum Glück nicht passiert, nun hat sie mir aber im Februar klar gemacht das ich bis 1.mai (da zieht sie selbst um) raus sein soll. Ich bin 18, mache mein Abitur und arbeite auf Mini-Job Basis (mehr geht wegen Schule nicht), sie kann mich finanziell absolut nicht unterstützen und der Vater ist im Gefängnis. Was kann ich tun? Hab ich irgendwo Anspruch auf wenigstens finanzielle Unterstützung? Ich habe mich nach WG umgesehen aber keiner möchte das Risiko eingehen das ich am Ende vllt nicht zahlen kann. Sie hilft mir absolut nicht und ich bin echt verzweifelt. Ich habe aufgrund des Stress in der Schule nachgelassen und lieg nächtelang wach auf der Suche nach einer bezahlbaren wohn Möglichkeit. Bitte bitte jegliche Tipps oder Anlaufstellen ich greife nach jedem Strohhalm.
5 Antworten
du solltest dich ans jugendamt wenden und dort deine situation vortragen. wenn deine mutter die siutation bestätigt, dass du bis mai raus musst bekommst du einen darfschein und kansnt dich ans jobcenter wenden. dort beantragst du:
- bürgergeld
- kosten der unterkunft (kdu)
- erstausstattung ener wohnung (listen findest du im netz)
- kautionsdarlehen
- renovierungskosten
- eventuell umzugskosten, wenn du möbel etc von zu hause mitnehmen darfst
du wirst dann im nächsten schritt schülerbafög beantragen müssen und wirst dann von bafög, kindergeld und aufstockenden leistungen leben. einkommen aus arbeit und kindergeld als auch bafög senken deinen bedarf.
Einen möglichen Anspruch auf Bafög - prüfen lassen, oder einen Antrag auf Bürgergeld beim Jobcenter stellen.
Wohnst Du nicht mehr bei deiner Mutter, bekommst von ihr nicht min. Unterhalt in Höhe des Kindergeldes von derzeit 250 Euro, dann steht dir zumindest das Kindergeld zu.
Wende dich ans Jugendamt. Du kannst Bürgergeld beziehen, wenn deine Mutter ihren Verpflichtungen nicht nachkommen kann.
Per Gesetz sind Eltern verpflichtet, ihre Kinder bis zum Schulabschluss durchzubringen.
Du könntest Bafög beantragen.
So einfach ist es für deine Mutter nun auch wieder nicht. Sie ist dir gegenüber unterhaltspflichtig.
Unterhalt für volljährige Kinder
Aus § 1601 BGB ergibt sich, dass Eltern dazu verpflichtet sind, den Lebensbedarf ihrer Kinder sicherzustellen. Diese Pflicht endet nicht - was viele Menschen denken - mit dem 18. Geburtstag, die Pflicht endet auch nicht mit 25. Die Pflicht endet erst, wenn das Kind in der Lage ist, selbst finanziell auf den eigenen Beinen zu stehen. Für Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres besteht also eine Pflicht zum Barunterhalt gemäß § 1610 Abs. 2 BGB für beide Elternteile dann, wenn das Kind auswärtig wegen eines Studiums oder einer Ausbildung (Erstausbildung) wohnt. Sollte das Kind in der Lage sein, seinen Lebensunterhalt aus eigenem Vermögen gemäß § 1603 Abs. 2 BGB zu bestreiten, so entfällt die Unterhaltspflicht für beide Elternteile. Der Kindesunterhalt wird unter Berücksichtigung des Eigenbedarfs geleistet. Hierzu ergibt sich aus § 1603 BGB ein Selbstbehalt, der als notwendig und angemessen angesehen werden kann und der zum eigenen Lebensunterhalt herangezogen wird.
Quelle https://www.juraforum.de/lexikon/unterhaltspflicht
Das heißt, sie kann dich zwar rausschmeißen, aber sie muss für deinen Lebensunterhalt aufkommen.
wenn sie nicht leistungsfähig ist, kann sie nicht für den lebensunterhalt aufkommen. also ist es völlig easy - sie zieht um und nimmt kind nicht mit in die neue wohnung.