Meine Mutter hat mich rausgeschmissen?

7 Antworten

Dein Vater hat bisher Unterhalt für beide Kinder bezahlt, weil beide bei der Mutter lebten. Hat jedes der geschiedenen Eltern ein Kind in seinem Haushalt, entfällt die Unterhaltspflicht, weil die Belastung geteilt ist. Ab dem Zeitraum, in dem Du bei Deinem Vater lebst, hat er Anspruch auf Kindergeld für Dich - und zwar so lange, als Du noch in Ausbildung bist und von ihm unterstützt werden musst. Dafür musst Du Deinen Wohnsitz bei ihm anmelden und er muss beantragen, dass er das Kindergeld für Dich bekommt.

Wenn Du selber genug verdienst, um Dich zu erhalten, Dein Vater also nicht mehr für Dich sorgen muss, muss er Deiner Mutter Unterhalt für den kleinen Bruder bezahlen.

dein vater wird den unterhalt für dich einstellen ab deinem umzug. sobald du 18 bist, wirst du deine forderungen an unterhalt an beide eltern richten müssen. du kannst beim jugendamt dafür hilfe anfordern u. die helfen dir dabei.

unterhaltsanspruch hast du nur, wenn du mit 18 noch in vollzeit schule oder ausbildung bist. bist du in ausbildung wird das kindergled un dein einkommen gegengerechnet und von deinem bedarf abgezogen.

Erstmal beim Einwohnermeldeamt anmelden. Dann Kindergeld von deiner Mutter einfordern und ebenso Unterhalt. Dein Vater gewährt dir Unterkunft und muss dir keinen Unterhalt zahlen. Unterhaltsanspruch hast du wenn du noch zur Schule gehst. Machst du eine Ausbildung wird die Vergütung auf den Unterhalt angerechnet und dann bekommst du evtl. nichts. Grundsätzlich besteht dein Unterhaltsanspruch bis zur ersten abgeschlossenen Berufsausbildung, längstens bis 26.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Hab viel erlebt mit geschädigten Menschen

Du musst zunächst überhaupt nichts machen, ausser Dich beim Einwohnermeldeamt umzumelden. Danach musst Du aber das Kindergeld für dich beantragen und von Deiner Mutter entsprechenden Unterhalt einfordern und notfalls einklagen, voraussgesetzt sie kann zahlen.

Aleakls 
Fragesteller
 01.05.2023, 21:00

mein vater zahlt ja zurzeit unterhalt für meinen bruder und mich, würde es dann nicht so sein dass er dann einfach nur für meinen bruder zahlt und nicht mehr für mich?

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Artus01  02.05.2023, 08:35
@Aleakls
würde es dann nicht so sein dass er dann einfach nur für meinen bruder zahlt und nicht mehr für mich?

Natüerlich ist das so.

Das ändert aber nichts daran dass auch Deine Mutter Dir gegenüber Unterhaltspflichtig ist.

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Ja, ich denke das es nicht verkehrt sein kann. Erkundige dich erst mal beim Jugendamt und dein Vater sollte parallel dazu, mit deiner Mutter sprechen und wenn es geht, schriftlich festhalten. Er muss ja dann den Unterhalt nur für deinen Bruder bezahlen