Trotz Unterhalt, Kindergeld bekommen?

5 Antworten

Du hast Anspruch auf das Kindergeld. Das müssen Deine Eltern Dir in irgendeiner Form weiterleiten. Entweder muss dann die Höhe des Unterhalts entsprechend sein oder das Kindergeld wird Dir direkt überwiesen und dann ist der Unterhalt etwas niedriger.

Falls Deine Eltern sich weigern, kannst Du einen Abzweigungsantrag stellen.

In Deiner Situation geht das Kindergeld aber vermutlich an Deine Mutter und ist beim Unterhalt Deines Vaters mit eingerechnet.

Wenn Du ausziehst, werden die Unterhaltsansprüche neu berechnet, weil Deine Mutter dann auch Unterhalt zahlen muss.

Da spielt dann auch das Kindergeld mit rein.

Ich würde dir also empfehlen, dies über das Jugendamt neu ausrechnen zu lassen, das kostet dann nichts. Anwälte lassen sich das nämlich gut bezahlen.

Du kannst aber auch erstmal versuchen, Dich mit Deinen Eltern einfach so zu einigen. Vielleicht findet ihr ja auch so eine gute Lösung, wer wieviel bezahlt.

butzbutz1 
Fragesteller
 26.01.2022, 13:29

Vielen Dank

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Ab 18 sind BEIDE Elternteile barunterhaltsverpflichtet. Also nicht nur dein Vater.

Das Kindergeld wird auf den Bedarf voll angerechnet. Und es wäre nicht so, dass du mal eben so ausziehen kannst und die Eltern finanzieren dann den Spaß.

In der Theorie stehen dir mit eigener Wohnung 860 Euro inkl. Kindergeld zu. In der Praxis ist dann entscheidend was du machst, was du selbst verdienst, ob dir deine Mutter um die Kosten gering zu halten Zuhause Kost und Logis anbietet, ob du wegen der Ausbildung ausziehen musst, ob es vorrangige Leistungen zu beantragen gibt (wie BAföG und BAB), ob deine Eltern überhaupt leistungsfähig sind...

Da du ab 18 dich um deinen Bedarf selbst kümmern musst, kannst du beim Jugendamt errechnen lassen was dir zustehen würde und du solltest mit den Eltern sprechen, ob sie den Auszug auch bezahlen würden, auch wenn sie dadurch mehr Unterhalt zahlen müssten.

Denn auch wenn du kostenlos bei der Oma wohnst, bleibt es bei den 860 Euro.

Das Kindergeld kann der Kindergeldberechtigte dir entweder weiterleiten oder du stellst einen Abzweigungsantrag.

Also gehe mal nicht pauschal davon aus, dass dein Vater weiter die 500 Euro zahlen muss... Zudem bist du mit einer eigenen Wohnung auch erst auf Platz 4 der Unterhaltsberechtigten. Als Schüler, Zuhause wohnend, unverheiratet und unter 21 wärst du minderjährigen Kindern noch gleichgestellt. Kommt also nun auch darauf an, was du machst: Schule, Studium (vorrangig BAföG zu beantragen), Ausbildung (was verdienst du netto).

...das sind super Pläne..aber wovon willst Du Deine Miete und Lebenshaltungskosten finanzieren..wenn Du noch in die Schule gehst?

Da reicht Kindergeld und Zuschuss bei weitem nicht..selbst für eine WG könnte es sehr knapp werden..

Hast Du den Plan durchdacht..bzw.durchgerechnet?

butzbutz1 
Fragesteller
 26.01.2022, 13:27

Ich wohne erstmal bei meiner Oma, weshalb ich bei ihr keine Miete zahlen muss. Zudem mache ich nebenbei noch einen Minijob wo ich zusätzlich 450 € habe

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Neugierig1971  26.01.2022, 13:34
@butzbutz1

Dann hast Du möglicherweise gar keinen Anspruch mehr auf Unterhalt.

Es geht ja um Deinen Bedarf und wenn Du schon 450€+200 € Kindergeld bekommst und mietfrei wohnst, ist damit Dein Bedarf schon gedeckt und Dein Vater muss Dir gar nichts oder vielleicht noch 100 € bezahlen.

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Das Kindergeld steht den Eltern zu - auch wenn du volljährig bist und ausziehst.
Allerdings sind deine Eltern dir unterhaltspflichtig, der Unterhaltspflicht können sie aber auch nachkommen, indem du bei den Eltern wohnst und sie dich in ihrem Haushalt versorgen.

Wenn du "einfach so" ausziehen willst, dann viel Spaß. Kannst ja mal durchrechnen, wie weit du mit 500,00 € für Miete und Lebensunterhalt kommst

Kindergeld & eigene Wohnung: Ansprüche nach dem Auszug (umziehen.de)

Vor ein paar Fragen warst du noch 15...nunja....

Prinzipiell steht dir beides zu, wie du das auf Dauer aber finanzieren willst ist eine gute Frage.

butzbutz1 
Fragesteller
 26.01.2022, 13:25

Ich teile diesen acc mit meiner Schwester und meinem Bruder...

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