Anträge nach der Geburt ohne Anerkennung?

3 Antworten

Solange er offiziell als Vater nicht feststeht, er kein Sorgerecht hat, benötigst du seine Unterschrift auch für nichts.

Glückwunsch zum Neuen Leben! Es möge Dein Sonnenschein werden.

Bitte wende Dich ans Jugendamt bzw. frage Deine Betreuer nach den Anträgen.

Ob er die Vaterschaft anerkennt, dass wird man ja noch sehen.

Und: Seine Unterschrift brauchst Du für diese Anträge nicht.

Die letzte Frage ist, ob DU willst, dass es der Vater sei. Denn Du kannst auch sagen "Vater unbekannt", wenn Du von ihm kein Geld erwartest und ihn nicht mehr sehen will.

"kein Geld erwarten" bedeutet, dass er auch zur Zahlungen nicht gezwungen werden kann. Etwa, weil er im Ausland lebt oder völlig mittellos wäre.

Hase456699 
Fragesteller
 25.10.2021, 14:54

Ich glaube du hast meine Frage falsch verstanden.

mit geht es nur um die Anträge von Kindergeld Elterngeld etc . , ob ich eine Vaterschaftsanerkennung brauche und somit die Unterschrift von dem Vater bräuchte .

es lag bei der Geburt keine Vaterschaftsanerkennung vor, deshalb ist er nicht in der Geburtsurkunde eingetragen. Er zweifelt die Vaterschaft an und möchte aber keinen Test machen . Aber das ist sein Problem .
Mir geht es nur um die Anträge mit Kindergeld etc , ob ich diesen Anspruch nur habe wenn die Vaterschaft geklärt ist und er Unterschrieben. Bis die Vaterschaft geklärt ist vergehen ja wochen …

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Hase456699 
Fragesteller
 25.10.2021, 14:55

Und danke für die Glückwünsche 😊

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Hase456699 
Fragesteller
 25.10.2021, 14:56

Jugendamt bringt leider nicht viel weiter und helfen mir bezüglich der Vaterschaftsklärunf nicht viel weiter …

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Mauritan  25.10.2021, 14:58
@Hase456699

Diese Anerkennung von ihm brauchst Du nicht.

Und was die Vaterschaft betrifft, ruhe Dich mal aus. Da ist das letzte Wort sicher noch nicht gesprochen. Frage, bis man Dir hilft. Doch das hat sicherlich noch einige Tage Zeit.

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Hase456699 
Fragesteller
 25.10.2021, 15:02
@Mauritan

Danke für deine Antwort 😊

naja er möchte rechte wie Umgangsrecht , aber nicht die Vaterschaft anerkennen und möchte nicht den Unterhalt zahlen ….

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Mauritan  25.10.2021, 15:06
@Hase456699

Gerne. Lasse einmal einige Tage vergehen. Doch nicht zuviel. Denn es laufen Fristen. Wenn Du den Unterhalt nicht einforderst, geht das nach einer Zeit nicht mehr (ganz salopp formuliert).

Man wird ihm schon noch klar machen, dass seine Vorstellungen ins Reich der Träume gehören. Ich bin aus Österreich. Da würde das Jugendamt das wohl tun. In Deutschland sollte es hier auch Ansprechpartner geben. Wenn Väter mit solchen Vorstellungen durchkämen, da stünde ja die Hälfte der Mütter mittellos da. Man wird ihn zu einem Vaterschaftstest zwingen und sein Gehalt pfänden bis unters Existenzminimum. Für Alimente geht das.

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Hase456699 
Fragesteller
 25.10.2021, 15:14
@Mauritan

ich habe beim Jugendamt eine „Beistandschaft“ schon beantragt und bekomme „Unterhaltsvorschuss“ vom Jugendamt und hab ihn auch als Vater angegeben … ich weiß nur dass er sehr viel von den Stunden reduziert hatte und er persönlich keinen Unterhalt zahlen möchte. Privaten Test stimmt er nicht zu. Und bei dem Jugendamt redet er ganz anders und stellt mich hin wie die böse …😅Jugendamt meinte ich solle es privat klären mit ihm . Aber ist unmöglich. Und es war unmoralisch von mir , ihn nicht gleich über die Geburt des Kind zu informieren, wenn ich ja schon denke , dass er der Vater ist .

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Mauritan  25.10.2021, 15:19
@Hase456699

Dann wird es hoffentlich gut gehen. Die holen sich ihren "Unterhaltsvorschuss" vermutlich von ihm zurück. Die sind ja nicht von gestern und kennen wohl verantwortungslose junge Väter zur Genüge. Und deren dümmliche Sprüche.

Sie werden ihn auch für die Geburt zur Kassa bitten, die bezahlt auch der Vater.

Bitte ruhe Dich aus und freue Dich auf die Zeit mit Deinem Kleinen. Deine Situation ist recht alltäglich und aller Voraussicht nach haben die Ämter viele Jahre Erfahrung mit Unsinn-schwatzenden-Vätern.

Kommst Du privat gar nicht zurecht mit ihm, dann wird hier mitttelfristig ein Gericht das letzte Wort sprechen und ihm Blut abnehmen. Wäre es anders, wären sehr, sehr viele Kinder "vaterlos".

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Hase456699 
Fragesteller
 26.10.2021, 21:38
@Mauritan

muss ich mit seiner Familie Kontakt halten ? Diese haben sich nicht einmal in der Schwangerschaft nach ihrem Enkelkind erkundigt. Da kam nur die Ausrede „ sie haben gedacht ich wollte das nicht“ . Das Jugendamt macht mir einen Vorwurf dass ich den ganzen keine Chance gebe und egoistisch handele gegenüber meinem Kind und mit dem Vater im guten sein und ihm trotzdem Umgangsrecht gewähren . Zum Wohle meines Kindes … Obwohl ich nur den Kontakt mit dieser Familie meiden möchte. Es wurde schlecht geredet, und erkundigt wurde sich auch nicht um das Kind. Und er zweifelt die Vaterschaft an und will keinen Test und will dass ich mich um alles kümmere

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Mauritan  27.10.2021, 09:45
@Hase456699

das sind einige Themen:

1) Du hast gerade entbunden und damit die Menschheit verändert. Für Vorwürfe ist kein Raum. Gönne Dir Ruhe und gönne Dir Zeit. Wenn die anderen denken, was Du alles tun sollst, - es ist ihr Problem.

2) Ihm Umgangsrecht zu geben, wenn er sich nicht als Vater fühlt? Lasse Dir das von ihm erklären. Das klingt ja widersinnig.

3) Ob er einen Test will oder nicht, ist nicht die Frage. Mittelfristig wird er vom Gericht vorgeführt werden und man wird ihm zwangsweise bzw. nach Verhängung von Beugestrafen Blut abnehmen und ihn testen. Ob er das "will" oder nicht, ist nicht seine Entscheidung. Es geht um das Kind.

4) Nach einer Entbindung und zur Stillzeit spielen die Hormone verrückt. Gerade die Hormone, die für Beziehungen und Stimmungen zuständig sind. Lasse also einfach Zeit vergehen und die Dinge sollten sich schon wieder einrenken. Zur Zeit brauchst Du keine Entscheidungen zu treffen, die mehr als Dein Kind und Dich bzw. seinen Vater betreffen.

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Du hast das alleinige Sorgerecht. Vom Vater brauchst du keine Unterschrift.

Da er die Vaterschaft nicht anerkannt hat, hat er auch keinerlei Rechte zur Mitbestimmung des Kindes.

Nur solltest du dir Gedanken machen, du hast das Recht auf Unterhalt für Dein Kind. Es wird größer und kostet auch mehr.

Wenn er sich weigert kannst du das Jugendamt einschalten.

Auch wenn er dann als Vater anerkannt ist, hat er lediglich ein Besuchsrecht und ist zum Unterhalt verpflichtet.

Das alleinige Sorgerecht bleibt bei Dir.

Hase456699 
Fragesteller
 25.10.2021, 15:04

Danke für deine Antwort!!

Jugendamt ist schon eingeschaltet. Am Anfang hieß es vom Jugendamt . Ich solle mich privat mit ihm besprechen und einen Test machen. Privat kommt nichts auf die Reihe und er macht was er will.

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