Vaterschaftanerkennung bei ausländischen Vater, Geburtsurkunde
Hallo, ich habe mit meinen damaligen indischen Partner in der Deutschen Botschaft in Dehli die Vaterschaft für unseren Sohn anerkennen lassen. Nach der Geburt hieß es, da die Dokumente, mit denen sich mein Partner ausgewiesen hat, nicht überprüft wurden, wird er nicht als Vater in die Geburtsurkunde eingetragen. Nun, fast 3 Jahre später, wurde mir vom Standesamt sogar mitgeteilt, dass die Geburtsurkunde ungültig sei und wir nur noch einen Auszug aus dem Geburtsregister bekommen können, denn dort würde der Name des Vaters drin stehen und dazu in Klammern: Identität nicht nachgewiesen/ nicht überprüft. Meine Frage: 1. Kann man da irgendetwas machen, außer im Nachhinein die Papiere vom Vater überprüfen zu lassen? Dieses ist nicht machbar, da die Papiere nicht echt sind. Wo der Vater herkommt, wird heute noch keine Geburt registriert, dementsprechend sind seine Papiere halt auch nicht "echt", denn es gibt keine "echten" Papiere. 2. Wird es irgendwelche Angelegenheiten geben, bei denen der Auszg aus dem Geburtsregister nicht ausreicht, z. Bsp. Ausweis-, Passantrag?
2 Antworten
Wir wollen doch hoffen, dass die Bürokratie nicht so weit geht, dass das Kind keinen Pass bekommen kann...
Wohnst Du jetzt in Deutschland? - Dann würde ich mich mal beim Einwohnermeldeamt erkundigen. Eventuell würde ich jetzt mal einen Kinderausweis beantragen. Dann siehst Du ziemlich schnell, welche bürokratischen Hürden sonst noch so zu nehmen sind...
Wenn das nicht funktioniert, würde ich einen Fachanwalt für Ausländerrecht einschalten. Die haben Erfahrung mit "unechten" Ausweisen!
Anwalt nehmen, einen spezialisierten zu solchen Fragen!