Namensänderung des Kindes, wenn die Mutter heiratet. Was steht in der Geburtsurkunde dann?

5 Antworten

hat aber keinen Kontakt zu uns.

Warum? Was tust du, um den Kontakt zu fördern?

Wird er automatisch als "Vater" gelten?

Nein, warum auch? Das Kind hat einen Vater. Ich hoffe sehr, dass du den Jungen nicht in der Lüge großziehst, dein Verlobter wäre der leibliche Vater.

Durch deine Heirat wird sich nichts in der Geburtsurkunde ändern. Trägt das Kind deinen Nachnamen? Dann wäre nach deiner Hochzeit ohne Zustimmung des Kindsvaters eine Namensänderung möglich (Einbenennung). Hat der Junge seinen Nachnamen, muss er hier auch zustimmen. Eine Einbenennung ist niemals rückgängig zu machen, soll heißen: nach einer Scheidung kannst DU wieder deinen Mädchennamen annehmen, dein Sohn aber nicht!

Für eine Adoption ist die Zustimmung des Kindsvaters zwingend erforderlich, Ausnahme: er ist nicht auffindbar. Ohne Zustimmung des Kindsvaters ist die Adoption in Deutschland SEHR schwer (zum Glück!).

Der Vater wird trotzdem in die Geburtsurkunde als Vater eingetragen sein, auch wenn das Kind dann den Namen des Stiefvaters trägt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Mutter von 4 Kindern und Erzieherin
HeleneBarbara 
Fragesteller
 23.03.2018, 22:03

Und kann mein Verlobter dann den Kleinen adoptieren, ohne dass wir zuerst den leiblichen Vater suchen müssen?

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Bitterkraut  23.03.2018, 22:15
@HeleneBarbara

Nein. Der leibliche Vater muß zustimmen. Mit einer Adoption würde das Kind auch alle Rechte gegenüber dem leiblichen Vater verlieren, es könnte ihnn z.B. nicht mehr beerben. Den Namen deines Ehemannes kann es ohne Zustimmung des nicht sorgeberechtigten Vaters annehmen. Dazu ist eine Adoption nicht nötig.

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TygerLylly  24.03.2018, 09:26
@markusher

Falsch, es geht auch gegen den Willen. Natürlich nicht einfach so ohne Grund, aber es geht.

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Bitterkraut  24.03.2018, 09:47
@TygerLylly

Aber nur über das Gericht und nur wenn massive Gründe vorliegen. Eine Adoption gegen den Willen eines Elternteils gibts nicht eben mal so. Allein shon, um das Kind, das ja auch Erbansprüche hat, nicht zu benachteiligen.

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markusher  24.03.2018, 09:54
@TygerLylly

falsch es geht überhaupt nicht ohne den willen des vaters. es geht nur mit dem willen des vaters.

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TygerLylly  24.03.2018, 09:54
@Bitterkraut

Natürlich nur über das Gericht und ob das Kind finanzielle Nachteile aus der Adoption hat, wird eh geprüft.

Dass es einfach ist, habe ich nicht behauptet, aber möglich ist es ;)

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TygerLylly  24.03.2018, 09:56
@markusher

Da bist du falsch informiert. Es ist möglich! Das weiß ich von einem Anwalt und der soll es wohl wissen. Wie gesagt ist es nicht einfach und es müssen gute Gründe vorliegen. Aber möglich ist es.

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markusher  24.03.2018, 09:57
@TygerLylly

es gibt auch anwälte die siemens-lufthaken sind. es geht nie ohne einwilligung des vaters. oder glaubst du morgen wenn ihm einfällt das er ein kind hat wird er es durch seine neue adoptieren lassen, egal ob du das willst oder nicht. sprich als km bist du dann außen vor und es fragt dich keiner. selbst wenn der vater zustimmen würde, hängt immer noch die endgültige entscheidung ab sehr jugnen jahren beim kind und wenn dies ebenfalls nein sagt ist die sache gegessen. also ohne einwilligung des vaters funktioniert nichts.

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in der geburtsurkunde des kindes steht sein geburtsname, geändert zu was auch immer dein neuer name sein wird. als vater des kindes steht der leibliche vater in der geburtsurkunde.

dieser hat anrecht auf gemeinsames sorgerecht und bekommt es wenn er es irgendwann mal einfordert von dir oder vom gericht. er hat umgangsrecht, welches er einfordert wenn er es irgendwann mal will. für den vater des kindes ändert sich also garnichts - auch nicht an seiner unterhaltspflicht.

dein verlobter heiratet dich und hat mit dem kind garnichts zu tun - weder bekommt er für dieses das sorgerecht, noch das umgangsrecht, noch ist er unterhaltspflichtig für dieses kind, noch wird er vater des kindes. das kind trägt einfach nur seinen namen, wenn du ihn einbenennen lässt beim jugendamt.

bedenke, dass dies unumkehrbar ist. lässt du dich also irgendwann scheiden, trägt das kind den namen weiter.

In der Geburtsurkunde stehen der Name des Kindes, der Mutter und des Vaters. Und nein, dein Verlobter wird nicht automatisch als Vater gelten, er ist es ja nicht und der leibliche Vater hat das Kind anerkannt. Damit hat es einen gesetzlichen Vater.

Das Kind kann aber trotzdem den Namen deines dann Ehemannes bekommen. Wendet euch an das Standesamt, das nennt sich Einbenennung und ist keine große Sache.

Das ist der zuständige Paragraf: https://dejure.org/gesetze/BGB/1618.html

DasNeueProfil  04.04.2018, 13:19

das nennt sich Einbenennung und ist keine große Sache.

Das ist insofern eine große Sache, dass so eine Einbenennung nicht rückgängig zu machen ist.

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In der Geburtsurkunde des Kindes wird auch nach deiner Heirat genau das stehen, was heute auch schon drin steht. Die wird nicht mehr geändert, nur weil du heiratest.