Namensänderung des Kindes in der 2. Ehe?

4 Antworten

In der Bundesrepublik Deutschland ist das Namensrecht von dem Grundsatz der Namenskontinuität geprägt, weshalb eine Änderung des Familiennamens außer bei bei Eheschließung, Scheidung oder Adoption nur eingeschränkt möglich ist.

In § 3 Abs. 1 Namensänderungsgesetz steht, dass ein wichtiger Grund für die Namensänderung vorliegen muss. Dafür reicht es nicht aus, dass die Mutter bei einer erneuten Heirat einen anderen Nachnamen hat als das Kind.

Stimmt allerdings der leibliche Vater des Kindes zu, ist eine Namensänderung möglich. Ist das Kind bereits mindestens 5 Jahre alt, muss auch das Kind selbst zustimmen.

Ein Doppelname für das Kind bei Wiederheirat eines Elternteils (um etwa der Verbindung zur neuen Familie Ausdruck zu verleihen) ist in aller Regel ausgeschlossen. Ausnahmen sind zwar möglich, aber es bedarf dann einer triftigen und nachvollziehbaren Begründung hierfür.

https://www.scheidung-online.de/scheidungskinder/namensrecht-von-kindern/namensaenderung-des-kindes-bei-wiederheirat/

Alles Gute für dich!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin seit fast 40 Jahren Hebamme

Es ist wichtig nicht nur den Vater zu informieren sonder auch mal das Kind zu fragen. Immerhin ist es mit 9 alt genug das zu verstehen. Zudem muss das in der Schule, Krankenkasse usw. Geändert werden. Ansonsten ist ein riesen krach mit allen vorprogrammiert. Kann ich dir gleich sagen.

Es müssen schon alle Beteiligten (besonders das Kind) zustimmen