Können volljährige Kinder den Namen der neu verheirateten Eltern annehmen?

3 Antworten

Da die Namensänderung legal ist, würde es in diesem Fall auch möglich sein. Und minderjährige Kinder nehmen nicht immer den Namen des neuen Vaters an. Auch hier kann das Kind bzw. die Mutter bzw. der neue Vater entscheiden.

Ja, das volljährige Kind kann selbst eine Anschlusserklärung aufgrund § 45 PStG abgeben - muss es aber nicht und behält dann seinen Namen.

Alles Gute für dich!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin seit fast 40 Jahren Hebamme

Klar, mein jüngster Cousin hat auch es so gemacht nachdem seine Mutter einen anderen Mann geheiratet hat.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung