Sollten Männer mehr Mitspracherecht bei der Entscheidung zur Abtreibung ihres leiblichen Kindes haben?

Das Ergebnis basiert auf 30 Abstimmungen

Nein, weil 67%
Ja, weil 20%
Andere Antwort 10%
Situationsbedingt 3%

20 Antworten

Nein, weil

Natürlich sollte man im Idealfall als Paar, bzw. als ungewollte werdende Eltern, miteinander über die Entscheidung reden und diese so treffen, dass beide damit im reinen sind.

Denn ich kann schon auch nachvollziehen, dass es für Männer nur schwer zu ertragen ist, wenn ihr Kind, auf das sie sich eigentlich freuen würden, von der Frau abgetrieben wird.

Andererseits kann ich auch nachvollziehen, dass es Männer als unfair empfinden, wenn sie ungewollt Vater werden und dann auch noch Unterhalt zahlen müssen.

ABER: Das Ding ist, es gibt halt nicht "ein bisschen schwanger". Und zwischen Abbruch und Nicht-Abbruch gibt es keinen Kompromiss.

Also muss man fragen, wer von der Entscheidung letztendlich schwerer betroffen ist, und diesem jenigen das letztliche Entscheidungsrecht überlassen. Und das ist nunmal die Frau, die schwanger ist, die neun Monate lang das Kind austragen muss und die alle körperlichen Folgen tragen muss (die im übrigen gravierend sein können), sowohl die Folgen einer Abtreibung als auch einer Schwangerschaft.

Und in der Regel ist es die Frau, die dann das Kind am Hals hat und finanzielle Einbußen (niedrigere Rente usw.) und Nachteile im Job hinnehmen muss.

Wenn die Frau eine Abtreibung möchte und der werdende Vater nicht - das ist wirklich ein schwieriger Fall. Hier im Forum habe ich schon Argumente gelesen wie "man kann ja vorher einen Vertrag aufsetzen, dass hinterher der Vater sich alleine um das Kind kümmern wird" - klar, das kann man machen. Frau müsste zwar Unterhalt zahlen, dazu ist sie rechtlich verpflichtet, aber sie könnte das Kind beim Vater aufwachsen lassen, wenn der das auch möchte. ABER: Eine Schwangerschaft ist auch gewollt schon eine ziemliche Anstrengung. Ich mag mir gar nicht vorstellen, wie schlimm das sein muss, wenn man eigentlich gar nicht schwanger sein will. Und dann kommt ja die Geburt noch obendrauf. Mit allen körperlichen Folgen, die diese so nach sich ziehen kann. Deswegen kann man auch keine Frau zum Austragen der Schwangerschaft zwingen.

Ein Mitspracherecht des werdenden Vaters kann es hier nicht geben, das liegt in der Natur der Sache. Denn wenn die Schwangere für ihre Entscheidung (egal, für welche) das "OK" des Erzeugers bräuchte, wäre es ja nicht mehr ihre Entscheidung, sondern die des werdenden Vaters. Also würde so die hauptsächlich betroffene Person entmündigt, wenn sie weder abtreiben noch das Kind austragen könnte, wenn ihr Partner dagegen ist.

Ganz so ungefährlich ist eine Geburt auch nicht.Immerhin liegt die Inzidenz, bei der Geburt zu versterben, in Deutschland bei 7. Und es trifft auch völlig gesunde, junge Frauen.

Oder anders: man kann das Risiko, an etwas zu versterben, in Mikromort angeben.

Etwa 30% aller Geburten in Deutschland sind Kaiserschnitte. Ein Kaiserschnitt hat etwa 170 Mikromort

Zum Vergleich: das Risiko einer gesunden 20-29jährigen, an COVID-19 zu sterben, liegt bei etwa 6 Mikromort.

Ist also doch nicht so ungefährlich, so eine Geburt. Sondern etwa 30mal gefährlicher als eine COVID-19-Erkrankung. (Ja, in höheren Altersgruppen steigt natürlich das Covid-Risiko - aber die werden auch nicht mehr schwanger).

Und außerdem ist natürlich nie ganz sicher, wer denn nun der Vater ist, zumindest bis zum Gentest. Also wer genau hätte dann ein Mitspracherecht? Alle in Frage kommenden?

Nein, weil

Ich habe jedes Verständnis dafür, dass sich ein Mann (ob er nun für das Austragen der Schwangerschaft oder für einen Schwangerschaftsabbruch plädiert) mies und außen vor gelassen fühlt.

Wir sind ein freies Land uns so hat jeder das Recht auf freie Meinungsäußerung.

So gesehen hat der Erzeuger ein "Mitspracherecht" und eine Kommunikation zwischen den Partnern, ob eine Schwangerschaft ausgetragen oder abgebrochen wird, ist durchaus wünschenswert.

Der beste Fall ist ein gemeinsam gefundener und getragener Entschluss.

Aber der Mann hat kein "Entscheidungsrecht" - das kommt allein der schwangeren Frau zu. Denn es ist nun mal die Frau, ohne deren Körper weder das eine noch das andere möglich ist.

Außerdem ist man vor der Geburt noch kein "Vater" und es ist doch gar nicht gesichert, dass derjenige, der "Vaterrechte" für sich in Anspruch nehmen will (oder eben auch nicht), auch wirklich der Erzeuger ist. Denn wie soll denn „allen Beteiligten klar sein, dass er der leibliche Vater des Kindes ist“?

Ein pränataler Vaterschaftstest ist in Deutschland gesetzlich verboten - siehe Gendiagnostikgesetz (GenDG) in § 15 Abs. 1 Satz 1. Die einzige Ausnahme von dieser Regel sind Fälle, bei denen die Schwangerschaft durch eine Straftat, wie zum Beispiel eine Vergewaltigung, verursacht worden ist (GenDG, § 17, Abs.6).

Auch ist eine schwangere Frau nicht verpflichtet, den vermeintlichen Erzeuger überhaupt über die Schwangerschaft in Kenntnis zu setzen.

Das Gesetz differenziert nicht zwischen ungewollter, gewollter und nur durch einen Elternteil gewollter Schwangerschaft. Die Figur einer „missbräuchlichen Schwangerschaft" existiert nach deutschem Recht nicht.

Dabei ist zu bedenken, dass auch bei Einsatz von Empfängnisverhütungsmitteln ein vollständiger Schutz vor einer Schwangerschaft niemals besteht.

Da der Kindesunterhalt und der für die Mutter anfallende Betreuungsunterhalt dem Kindeswohl dienen, macht die Art und Weise der Empfängnis auch keinen Unterschied für die Unterhaltsverpflichtung. Aus Sicht des Kindeswohls ist es irrelevant, ob ein oder beide Elternteile die Schwangerschaft wollten.

Rechtliche Möglichkeiten gibt das Gesetz dem Vater zu Lasten des Kindeswohles daher nicht.

Insbesondere wäre eine Vereinbarung über den Verzicht auf den künftigen Kindesunterhalt oder den Unterhalt der Mutter unwirksam (§ 1614 BGB bzw. § 1615l Abs. 3 i.V.m. § 1614 BGB).

Der Unterhaltsbedarf eines minderjährigen Kindes setzt sich aus dem Betreuungs- und dem Barunterhalt zusammen.

Der Betreuungsunterhalt wird durch die Pflege und Erziehung des Kindes erfüllt.

Natürlich kann auch der Vater den Betreuungsunterhalt leisten und die Mutter zahlt dann den Barunterhalt.

Alles Gute für dich!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin seit fast 40 Jahren Hebamme
Nein, weil

Nein.

Die Entscheidung kann ja nicht per Mehrheitsbeschluss gefasst werden. Gegen den Willen der Frau darf weder abgetrieben werden noch kann man sie zwingen, das Kind auszutragen. Der Vater kann versuchen, die Frau zu überzeugen - in dem Maße, in dem sie das will - aber am Ende ist sie es ganz unmittelbar, die die Schwangerschaft und die Geburt durchmacht oder eben nicht. Daher hat sie das alleinige Entscheidungsrecht. Wie sollte denn ein Verfahren sein, bei dem eine andere Entscheidung herauskommt als das, was die Frau will? In welcher Situation kann das gerechtfertigt sein?

Federation003  14.10.2021, 17:23

Die Frau wusste, als sie mit dem Mann ins Bett gestiegen ist, dass ein Kind dabei herauskommen kann. Wenn sie keine Kinder will, oder mit diesem Mann keine will, hätte sie sich das mit den Geschlechtverkehr vorher anders überlegen sollen. Als Mensch muss man Verantwortung für seine Taten übernehmen.

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isebise50  14.10.2021, 17:55
@Federation003

Selbst wenn eine Frau ohne Kinderwunsch doppelt und dreifach verhütet, kann es schief gehen. Sollte diese Frau enthaltsam leben bis zum Tod?

Wenn Sex ausschließlich zur Fortpflanzung gut wäre, hätte sich die Natur etwas einfacheres ausgedacht.

Denn die Fortpflanzung von Menschen ist recht umständlich und obendrein ziemlich energieintensiv. Es wäre für die Evolution (die normalerweise auf straffe Organisation setzt) wesentlich billiger, zum Beispiel mittels ungeschlechtlicher Teilung, Abschnürung oder Knospung die Fortpflanzung und Erhaltung des Genpools der Menschen zu sichern.

Also muss doch noch was anderes dahinterstecken:

Sex macht Spaß, ist gesund und fördert die Paarbindung. Sexuelle Aktivität bringt dem Körper viele Vorteile, wie z.B. Bewegung, Steigerung der Herzgesundheit und Immunität und Senkung des Blutdrucks.

Sex ist verbunden mit verbessertem Schlaf, Intimität und Selbstwertgefühl, und es kann auch das Stressniveau senken und Schmerzen lindern. Ein gesundes Sexualleben ist ein wichtiger Teil eines gesunden Lebensstils.

“Verantwortung übernehmen“ kann auch schlichtweg bedeuten, sich nach reiflicher Überlegung für einen Schwangerschaftsabbruch zu entscheiden.

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Federation003  14.10.2021, 18:02
@isebise50

Aber was ist, wenn der Vater unbedingt das Kind will? Die Frau wusste, worauf sie sich einlässt, als sie mit dem Mann ins Bett gestiegen ist. Inwiefern ist es Gerecht, dass sie völlig Kosequenzfrei entscheiden kann, ihm das Kind zu nehmen, wenn sie vor dem Geschlechtsverkehr im Vollbesitzt ihrer geistigen Fähigkeiten war?

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isebise50  14.10.2021, 18:25
@Federation003

Die Frau ist doch kein Objekt zur Willenserfüllung des Mannes.

Die Schwangerschaft lässt sich nun mal nicht auf den Körper des Mannes übertragen und zwischen positivem Test und einem in den Armen des glücklichen Vaters liegenden Neugeborenen liegt eine Schwangerschaft mit allen möglichen Komplikationen, Risiken und Spätfolgen und eine ungewollte Geburt mit allen möglichen Komplikationen, Risiken und Spätfolgen - die eine Frau in der Regel für ein von ihr gewünschtes Kind jedoch gerne auf sich nimmt.

Wenn z.B. mein Vater eine neue Nieren benötigt und mein Mann/Partner zufällig ein passender Spender ist, kann ja auch nicht ich entscheiden, ob er denn eine Niere hergibt.

Nur mein Mann/Partner selbst kann das entscheiden.

Es geht ja schließlich um seinen Körper, die Operationsrisiken gefährden und die Einschränkungen in der Zukunft belasten ihn.

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Federation003  14.10.2021, 18:28
@isebise50

Ich würde dir zustimmen, wenn die Frau vorher nicht freiwillig mit dem Mann ins Bett gegangen wäre.

Aber bei beidseitigem Einverdtändniss finde ich nicht, dass eine Frau das Recht dazu haben sollte, allein zu entscheiden. Sie kann ja auch mit einem Mann rummachen, der keine Kinder will.

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isebise50  14.10.2021, 18:38
@Federation003

Wie soll denn deiner Meinung nach die Entscheidung „gerecht“ herbeigeführt werden, wenn nun mal bei 2 unterschiedlichen Meinungen bei 2 Personen immer eine Pattsituation entsteht?

Warum sollte der Mann mehr „Stimmanteile“ haben, als die Frau?

Befürwortest du Zwangsschwangerschaft und Zwangsgeburt?

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Federation003  14.10.2021, 19:01
@isebise50

Der Mann hat nicht mehr Stimmanteile als eine Frau. Ich sehe hier nur eine maht. OR-Situation, nur wenn beide Eltern einer Abtreibung zustimmen, wird das Kind auch abgetrieben. Sollte einer von beiden zum Kind ja sagen, übernimmt dieser Jemand das komplette Sorgerecht für das Kind. Die Frau wird im Fall der Fälle für die fortgesetzte Schwangerschaft entschädigt.

So wären die Rechte von allen drei Beteiligten am Besten gewahrt. Der Mutter, dem Vater und dem ungeborenen Kind.

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dancefloor55  14.10.2021, 19:02
@Federation003
 Die Frau wusste, als sie mit dem Mann ins Bett gestiegen ist, dass ein Kind dabei herauskommen kann. Wenn sie keine Kinder will, oder mit diesem Mann keine will, hätte sie sich das mit den Geschlechtverkehr vorher anders überlegen solle

das gleiche gilt aber auch für den Mann. Wieso sollte die Verhütung nur Sache der Frau sein?

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Federation003  14.10.2021, 19:05
@dancefloor55

Ich verstehe nicht, wie du die Brücke zur Verhütung schlägst. Sowohl Frau als Mann sind für die Verhütung verantwortlich. Ich habe nicht gesagt, dass die Gegebene Situation nicht auch umgekehrt für einen Mann gilt.

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isebise50  14.10.2021, 19:15
@Federation003
Die Frau wird im Fall der Fälle für die fortgesetzte Schwangerschaft entschädigt.

Wie und wer soll denn die Frau für gesundheitliche und auch gegebenenfalls familiäre, gesellschaftliche und finanzielle Probleme entschädigen.

Und was ist im Worst Case?

In den vergangenen 25 Jahren hat sich die Müttersterblichkeit weltweit fast halbiert. Doch sterben noch immer jeden Tag ungefähr 800 Frauen an vermeidbaren Komplikationen im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt, 99 Prozent davon in Entwicklungsländern.

Dies bedeutet, dass weltweit jedes Jahr die Einwohner von Städten wie z.B. Karlsruhe, Mannheim oder Augsburg (zum größten Teil vermeidbar) sterben.

In den 48 am wenigsten entwickelten Ländern stirbt jede 260. Frau an den Folgen einer Schwangerschaft oder Geburt, in den Industriestaaten jede 6.600.

Darf die Familie der verstorbenen Frau dann wenigstens die Verurteilung des die Fortsetzung der Schwangerschaft erzwungenen Mannes fordern?

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Federation003  14.10.2021, 19:23
@isebise50

Im Falle einer Medizinischen indikation würde diese Regelung natürlich overruled werden. Ansonsten muss man halt sagen, es gibt ein gewisses Restrisiko. Das kann man nicht vermeiden, es ist meines Erachtens aber nicht Rechtens, wegen der geringen Wahrscheinlichkeit bei der Geburt zu sterben viele Tausend Babys vor der Geburt umzubringen. Da muss die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden.

Hier in Deutschland ist das Risiko an einer Schwangerschaft oder bei der Geburt zu sterben geringer, als die Wahrscheinlichkeit auf dem Weg zum Krankenhaus zu verunfallen.

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isebise50  14.10.2021, 19:33
@Federation003

Ich habe nirgendwo von einer medizinischen Indikation gesprochen.

Da muss die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden.

Richtig - und für viele Frauen ist zurecht das Hemd näher als die Bux und entscheiden ganz alleine für sich.

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Federation003  14.10.2021, 19:35
@isebise50

Dieser Kommentar ergibt jetzt keinen Sinn als Antwort auf meinen letzten Kommentar. Wirklich überhaupt keinen.

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Federation003  14.10.2021, 19:40
@isebise50

Also ich empfand diese Diskussion bisher als sehr zielführend. Man hat es selten, dass ein Diskussionsparter auf dieser Plattform nicht unverschämt wird.

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Elli113  14.10.2021, 21:57
@Federation003
Hier in Deutschland ist das Risiko an einer Schwangerschaft oder bei der Geburt zu sterben geringer, als die Wahrscheinlichkeit auf dem Weg zum Krankenhaus zu verunfallen

Immerhin liegt die Inzidenz, bei der Geburt zu versterben, in Deutschland bei 7. Und es trifft auch völlig gesunde, junge Frauen.

Oder anders: man kann das Risiko, an etwas zu versterben, in Mikromort angeben.

Etwa 30% aller Geburten in Deutschland sind Kaiserschnitte. Ein Kaiserschnitt hat etwa 170 Mikromort.

Zum Vergleich: das Risiko einer gesunden 20-29jährigen, an COVID-19 zu sterben, liegt bei etwa 6 Mikromort.

Ist also doch nicht so ungefährlich, so eine Geburt. Sondern etwa 30mal gefährlicher als eine COVID-19-Erkrankung. (Ja, in höheren Altersgruppen steigt natürlich das Covid-Risiko - aber die werden auch nicht mehr schwanger).

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Federation003  14.10.2021, 22:03
@Elli113

Wenn man will, findet man immer Zahlen, mit denen man sich einen Umstand schönrechnen kann. Nur ist das halt immer ein Äpfel-Birnen-Vergleich.

Ich versuche jetzt auch mal einen Apfel-Birnen-Vergleich: Würdest du es für richtig halten, einen Menschen zu ermorden, weil du so einen anderen eventuell (!) vor Corona schützen kannst?

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Elli113  14.10.2021, 22:22
@Federation003

Ja, du hast recht. Dein Vergleich ist echt schlecht.

Ich will nichts schönrechnen, sondern nur auf die immer noch reale Gefahr hinzuweisen, die von Schwangerschaft und Geburt ausgeht und die gerne unterschätzt wird.

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Federation003  14.10.2021, 22:31
@Elli113

Du tust es ja auch nicht schönreden, sondern schönrechnen. Mein Vergleich war nicht besser als deiner. Ich habe bereits gesagt, dass es immer ein Restrisiko gibt, aber das gibt es halt immer und überall. Es gibt bei der Geburt das Risiko dass einer sterben kann. Aber das ist nur ein Risiko, bei einer Abtreibung hingegen stirbt garantiert jemand. Nur bist dieser Jemand halt nicht du.

Derjenige, der stirbt, ist jemand, der körperlich und geistig noch nicht weit genug entwickelt ist, um seine Meinung zu dem Vorgang zu äußern. Es sind die schwächsten Menschen in der Gesellschaft. Und der Zweck einer gerechten Demokratie ist es, die Schwächsten in der Gesellschaft zu schützen.

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Elli113  14.10.2021, 22:48
@Federation003
Bei einer Abtreibung hingegen stirbt garantiert jemand

Ansichtssache. Man beendet ein werdendes Leben. Heißt das, dass das werdende Leben stirbt? Kann ein Fötus sterben? Stirbt ein Tumor bei einer Chemotherapie?

Tumoren und Föten haben biologisch gesehen nämlich sehr viel gemeinsam. Beide sind eine sehr schnell wachsende Anzahl an Zellen, und beide hinterlassen ihre DNA im mütterlichen Blut. So kann man mittels eines Bluttests sowohl bestimmte Krebsarten erkennen als auch, ob der Fötus Trisomie21 hat.

Und der Zweck einer gerechten Demokratie ist es, die Schwächsten in der Gesellschaft zu schützen.

Das geschieht ja auch. Genau aus diesem Grund ist Abtreibung in Deutschland immer noch ein Straftatbestand und rechtswidrig, es sei denn, die Frau treibt aufgrund medizinischer oder kriminologischer Indikation ab.

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Federation003  14.10.2021, 22:54
@Elli113

Ja, es ist Ansichtssache. Ich sehe es so, weil ich es so für Gerecht und Richtig halte.

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Mewchen  16.10.2021, 09:22
@Federation003

Würde mich jetzt ernsthaft mal interessieren, wie du mich für meine traumatische Geburt und Schwangerschaft sowie die entstandenen Folgeschäden, mit denen ich jetzt noch 7 Monate danach zu kämpfen habe, entschädigen würdest? Gehen wir mal davon, die Rechtslage wäre so wie von dir gewünscht und meine letzte Schwangerschaft wäre durch dich zustande gekommen und ungeplant und ich wäre gezwungen worden, die Schwangerschaft auszutragen.
Was fändest du denn angemessen um mir meinen zerstörten Körper und meine Psyche geldlich aufzuwiegen? Lassen wir mal meine Psyche weg und gehen nur auf meine körperlichen Probleme ein. Was wäre denn angemessen, um mir die folgende Probleme finanziell aufzuwiegen:

  • Dauerhafte Inkontinenz
  • durch Notkaiserschnitt und Infektion der Wunden konnte ich mein Kind mehrere Wochen nicht tragen, kann bis heute keine längeren Strecken gehen und laufe nur noch gebückt. Mittlerweile habe ich entsprechende Haltungsschäden und trage ein Korsett um weitere Schäden zu vermeiden
  • Dank der Vollnarkose wäre ich während der OP fast verreckt, da meine Atmung zweimal ausgesetzt hat.
  • Mein gesamter Bauchraum ist tot, ich spüre rein gar nichts und erst knapp unterhalb der Rippen habe ich wieder Gefühl
  • die Schwangerschaft selbst war ein Alptraum: ich sage nur Hyperemesis gravidarum, ich war nur um übergeben, musste mehrmals in die Notaufnahme und habe extrem viel Gewicht verloren
  • Infolge des Kaiserschnitts hatte ich eine Lungenembolie und lag nochmals 3 Wochen im Krankenhaus

Was hältst du denn für angemessen? Würde mich echt mal interessieren.

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Federation003  16.10.2021, 12:33
@Mewchen

Ich bin sicher, dass es Fälle gibt, in denen für vergleichbare Folgen eine Entschädigung fällig war.

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Mewchen  17.10.2021, 21:32
@Federation003

Das ist jetzt nicht wirklich eine Antwort. Was wäre bitte eine angemessene Zahlung?

Wie es aktuell aussieht, entfällt für mich mein Gehalt der nächsten zwei Jahre. Das sind erstmal 150.000 netto. Die wären natürlich reines Minimum. Dann muss ich natürlich noch für die Schmerzen und Folgeschäden zusätzlich zu meinem Gehalt entschädigt werden plus die 10.000 für die kosmetischen OPs um mich wieder in meinen Urzustand zurück zu versetzen…

Der durchschnittlich verdienende Mann könnte das nicht bezahlen. Unter 300.000 wäre eine Entschädigung in meinem Fall nicht drin
Du würdest den Mann mit dieser Gesetzeslage an den Rand von Hartz 4 bringen außer natürlich er schwängert nur Hartz 4 Bezieherinnen

Die aktuelle Gesetzeslage schenkt den Männern genug. Kein Grund die Frau zum Inkubator zu degradieren.

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Federation003  17.10.2021, 22:42
@Mewchen

Ich kann dir diese Frage nicht beantworten. Aber es gibt Menschen, die das können.

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Nein, weil

Es ist Entscheidung der Frau ob sie eine Schwangerschaft austragen will oder nicht. Sie dazu zu zwingen sowas über sich ergehen zu lassen kommt in meinen Augen einer Vergewaltigung gleich und ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.

Wer mit jemand anderem schläft übernimmt die Verantwortung für das Baby, das eventuell daraus entstehen könnte und die damit verbundenen Konsequenzen. Wenn man(n) das nicht möchte, dann wäre Enthaltsamkeit auch eine Option.

HeinrikH  14.10.2021, 16:58
Wer mit jemand anderem schläft übernimmt die Verantwortung für das Baby, das eventuell daraus entstehen könnte und die damit verbundenen Konsequenzen. Wenn man(n) das nicht möchte, dann wäre Enthaltsamkeit auch eine Option.

Das Argument ergibt in dem Zusammenhang keinen Sinn. Demnach sollten Frauen dann ja nicht abtreiben dürfen.

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BeviBaby  14.10.2021, 17:02
@HeinrikH
Demnach sollten Frauen dann ja nicht abtreiben dürfen.

Das Argument ergibt sehr wohl Sinn. Allerdings nur, wenn man weiß, dass die Abtreibung als solche, die für die Frau halt eben die Konsequenz ist, wenn sie das Baby nicht haben will, keine Angenehme Sache ist und für viele eine große physische und psychische Belastung.

Dass Frauen andere Möglichkeiten haben als Männer 'die Konsequenzen zu tragen' und dementsprechend 'Verantwortung' für den Fehler zu übernehmen stimmt... daraus allerdings das Zwangsbestimmen über den Körper eines anderen zu fordern (was, nebenbei, auch im Rahmen einer Vergewaltigung so wäre) finde ich ziemlich daneben.

Also... sollte Vergewaltigung legalisiert werden? Ist ja im Endeffekt nichts anderes...

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HeinrikH  14.10.2021, 23:50
@BeviBaby

Wenn mehr Rechte für Männer für Dich in diesem Fall automatisch ein Bestimmungsrecht über die Frau bedeuten, denkst Du vielleicht einfach zu eindimensional

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Andere Antwort

Erstmal sollten Frauen überhaupt das Recht zur Abtreibung besitzen. Ist ja leider in Deutschland nur sehr stark eingeschränkt möglich.

Dann sollten allerdings auch Männer mehr Rechte diesbezüglich erhalten. Natürlich dürfen sie keine Entscheidungsgewalt über den Körper der Frau haben. Aber ich fände es sinnvoll, wenn sie die Möglichkeit hätten vor der Geburt die rechtliche Vaterschaft und die damit einhergehenden Pflichten abzulehnen. Schließlich kann es nicht sein, dass die gesamte Zukunft des Mannes von der Entscheidung der Frau abhängig ist und er sich dem Beugen muss.

Deamonia  14.10.2021, 17:00

Naja, aber der Unterhalt ist ja für das Kind, also eine dritte Person, und die hat sich nicht entschieden, geboren zu werden, und konnte natürlich ebensowenig gefragt werden.

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HeinrikH  14.10.2021, 20:55
@Deamonia

Richtig. Deshalb sollten eben auch die Personen für das Kind aufkommen, die diese Entscheidung für das Kind getroffen haben. Und das sind häufig beide Elternteile, manchmal aber eben auch nur die Mutter. Warum sollte ein Mann für ein Kind zahlen müssen, dessen Geburt er nie wollte?

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Deamonia  15.10.2021, 09:17
@HeinrikH

Weil dem Kind sobald es geboren ist rechtlich der Unterhalt beider Eltern zusteht, und es zurecht nicht möglich ist, das zwei Personen vertraglich Rechte dritter Personen derart massiv beschneiden. (Wichtig: Eine Person ist man erst ab Geburt)

Warum sollte es Rechtens oder gar gerecht sein, das eine Person bis zu 25 Jahre benachteiligt wird, dafür das eine ANDERE Person Sex hatte?

Ganz ehrlich? Wäre ich ein Mann, und würde keine Kinder wollen, hätte ich mich ratzfatz sterilisieren lassen. (Wenn man irgendwann mal Kinder will, halt Sperma einfrieren lassen, kostet 300€ im Jahr, also gerade mal lächerliche 25€ im Monat)

Dann kann man sicher sein, keine ungewollten Kinder zu zeugen.

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HeinrikH  15.10.2021, 10:24
@Deamonia
Warum sollte es Rechtens oder gar gerecht sein, das eine Person bis zu 25 Jahre benachteiligt wird, dafür das eine ANDERE Person Sex hatte?

Und da unterscheiden sich unsere Meinungen. Inwiefern ist der Vater Schuld, wenn die Mutter eigenmächtig entscheidet das von ihm ungewollte Kind zur Welt zu bringen?

Wie und durch wen das Kind gezeugt wurde ist in diesem Fall doch nicht relevant, sondern die Entscheidung der Mutter, das Kind zur Welt bringen zur wollen.

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Deamonia  15.10.2021, 11:14
@HeinrikH
Und da unterscheiden sich unsere Meinungen. Inwiefern ist der Vater Schuld, wenn die Mutter eigenmächtig entscheidet das von ihm ungewollte Kind zur Welt zu bringen?

Er hat keine "Schuld" im Sinne von "Schuldig" aber er hat dann eben eine Pflicht dem Kind gegenüber, die nichts mit der Mutter zu tun hat.

Außerdem gibt es (grob gesagt) eben zwei Arten von Frauen: Die einen, die problemlos mit Abtreibungen klar kommen, und die für die Abtreibung niemals in Frage käme. So eine Frau hat im Grunde keine echte Wahl, eine Abtreibung würde bedeuten, das sie sich ihr Leben ruiniert.

Ich selbst hab null Probleme abzutreiben, aber ich weis eben auch, das es Frauen gibt, die das aus Persönlichen, Psychischen oder auch religiösen Gründen niemals könnten. Natürlich gibt es manche Frauen, die es dennoch machen, und das sind dann genau DIE, die Psychische Probleme bekommen. (Ebenso verursacht eine ungewollte Mutterschaft massive Psychische Probleme.)

Wie und durch wen das Kind gezeugt wurde ist in diesem Fall doch nicht relevant, sondern die Entscheidung der Mutter, das Kind zur Welt bringen zur wollen.

Relevant ist überhaupt nur, ob ein Kind geboren wird, weil es ab dann beiden Eltern gegenüber Rechte hat, (egal was diese auch immer abgemacht haben, nichts schmälert dieses Recht)oder ob eben in den ersten Wochen abgetrieben wird, so das niemand mit neuen Rechten irgendwem gegenüber geboren.

Das sind 2 völlig verschiedene Situationen. In dem Moment wo ein Kind geboren wird, ist es völlig egal, was Vater oder Mutter "wollten" oder "entschieden haben", da zählen dann halt die Rechte des Kindes.

Ich kann übrigens wirklich verstehen, das das als Mann frustrierend sein muss, und ich bin auch ehrlich, ich bin froh eine Frau zu sein, und das wirklich selbst in der Hand zu haben, statt auf deiner Seite zu stehen. Aber da hatte ich eben einfach Glück im Geschlechter Lotto, dafür kann ich halt schlimmstenfalls an einer Schwangerschaft verrecken. Das Risiko habt ihr wiederum nicht. Ebenso gibt es immer wieder Frauen, die eine Schwangerschaft zu spät bemerken, und dann ebenso gegen ihren Willen Mutter werden müssen. Die sind dann auch zu Unterhalt verpflichtet, ob sie wollen oder nicht, und das zu Recht!

Die Natur ist halt selten 100% fair.

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Ursusmaritimus  14.10.2021, 17:00

Das wäre aber ein Zwang zur Abtreibung und das geht auch nicht, oder?

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BeviBaby  14.10.2021, 17:04
Schließlich kann es nicht sein, dass die gesamte Zukunft des Mannes von der Entscheidung der Frau abhängig ist und er sich dem Beugen muss.

Ich wiederhole mich... hätte er WIRKLICH keine Pflichten haben wollen, hätte er keinen Sex haben sollen.

Der Umstand, dass ein Typ nicht in der Lage war seine Triebe im Zaum zu halten kann und DARF nicht dazu führen, dass ein Kind, das es sich ja auch nicht ausgesucht hat geboren zu werden, das schlichte RECHT darauf verliert von BEIDEN Eltern finanziell versorgt zu werden.

Und wenn es seine Zukunft ruiniert... dann hatte er da mehr Mitbestimmung, als der Typ, der vorschriftsmäßig auf seinem Motorrad fuhr und von einem betrunkenen Autofahrer überfahren wurde und seitdem schwerstbehindert ist.
Zu fordern, dass unser Leben und unsere Zukunft nicht von irgendwelchen anderen bestimmt wird, ist in meinen Augen ziemlich naiv.

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Federation003  14.10.2021, 17:45
@BeviBaby

Für dich ist jeder Mann ein Triebtäter, nicht wahr? Wenn du gar nicht versuchst, die Argumentation der Gegenseite nachzuvollziehen, sondern einfach so auf deiner Meinung beharrst, bist du es nicht wert, sich mit dir zu unterhalten.

Es gibt auch Männer die sich freuen, wenn sie Vater werden, und für die dann eine Welt zusammenbricht, wenn die Frau das Kind einfach so wegmachen lässt. Und er kann absolut nichts dagegen machen.

Ist das Gerecht? Ich finde nicht.

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HeinrikH  14.10.2021, 20:52
@BeviBaby
Ich wiederhole mich... hätte er WIRKLICH keine Pflichten haben wollen, hätte er keinen Sex haben sollen.

Du bist also für Abtreibungen, für Frauen. Aber wenn es um Männer geht, hätten sie halt einfach keinen Sex haben sollen? Sexualität ist ein menschliches Grundbedürfnis.

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