Bleibt rechtliche Beziehung (Verschwägert) zur Stiefmutter nach Tod des Vaters?

1 Antwort

Was meinst du mit rechtlich?

Die Stiefmutter hat keine Rechte und Pflichten bezüglich ihres Stiefkindes. Wenn also der leibliche Vater stirbt, ist es nicht zwingend, dass die Stiefkinder bei dieser Stiefmutter bleiben. Dazu müsste es wohl ein Urteil vom Familiengericht geben.

FragenderJan100 
Fragesteller
 08.02.2020, 18:29

Es besteht zwischen dem Kind und der Stiefmutter - zu lebzeiten des leiblichen Vaters - ja die Schwägerschaft (siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Schw%C3%A4gerschaft) - dies ist ja laut BGB §1590 ein rechtliches Verhältnis. Wenn nun allerdings der leibliche Vater stirbt, löst dies dann die Schwägerschaft zwischen Kind und Stiefmutter auf und damit auch jegliches Rechtsverhältnis ?

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PaulPeter44  08.02.2020, 18:59
@FragenderJan100

Da du den Artikel schon zitierst, da steht doch drin, dass die Schwägerschaft durch eine Scheidung nicht erlöscht. Dann wird sie wohl auch durch den Tod des leiblichen Vaters nicht erlöschen. Trotzdem entstehen dadurch keine rechtlichen Verpflichtungen, dass das Stiefkind automatisch bei der Stiefmutter als erziehungsberechtigte Person bleibt.

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