Erbrecht Stiefmutter und leiblicher Vater Pflichtteil für das Stiefkind und gemeinsame Kind

2 Antworten

Ich gehe von folgendem Sachverhalt aus (nach deiner leider ohne Punkt und Komma geschriebenen Frage):

Dein Ehemann hat zwei leibliche bzw. von ihm anerkannte Kinder mit in die Ehe gebracht. Ihr habt ferner ein gemeinsames Kind. Der Ehemann ist verstorben, ohne ein Testamenet zu hinterlassen.

Es gilt die gesetzliche Erbfolge, die bestimmt, dass dein Ehemann (unter der Voraussetzung, dass ihr keinen Ehegütervertrag geschlossen habt) von dir zu 1/2 und von den drei Kindern zu je 1/6 berbt wird. zum Nachlass gehört alles, was deinem Ehemann allein gehört hat sowie die Anteile an dem Vermögen, das er mit anderen, z.B. mit dir gemeinsam hat (z.B. Immobilie, die zuje 1/2 ihm und dir gehört). Nach § 1932 BGB hast du Anspruch auf die "zum ehelichen Haushalt gehörenden Gegenstände", soweit diese zur Führung eines "angemessenen Haushalts" notwendig sind. Diese (also z.B. die Wohnungseinrichtung) kannst du als sogen. "gesetzlicher Voraus" in dein Alleineigentum übernehmen; die Kinder müssen das hinnehmen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Verfasser erbrechtlicher Einführungsbücher

Ein verheirateter Vater stirbt, hinterlässt Ehefrau und leibliche bzw. adoptierte Kinder:

ohne Testament erbt die Ehefrau die Hälfte und die leiblichen/adoptierten Kinder die andere Hälfte zu gleichen Teilen.

Aufgeteilt wird alles was dem Vater alleine war, sowie die Hälfte dessen was den Eheleuten gemeinsam war, minus die anteiligen Schulden, minus die Beerdigung.

Ein Pflichtteil ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteil.

Ein Stiefkind ist nur erbberechtigt, wenn es adoptiert wurde oder in einem Testament bedacht.