Muss Vater 1999 in Geburtsurkunde erwaehnt sein?

11 Antworten

Der Name des Vaters gehört immer auf die Geburtsurkunde - sofern er denn bekannt ist.

Ja, Du kannst eine Geburtsurkunde per Post bestellen, dazu brauchst Du deine Mutter nicht. Kostenpunkt ca. 10€.

Das geht meist sogar per Internet.

Und ja, beim Einwohnermeldeamt vom letzten bekannten Wohnort kannst Du anfragen nach der neuen Adresse usw.

und mir hat jemand gesagt, dass bis zum Jahre 2002 der Vater definitiv
in der Geburtsurkunde genannt werden musste. Stimmt das denn? 

Nein, im Gegenteil. Früher (so vor reichlich 100 Jahren) war es sogar so, daß bei ledigen Müttern statt des Kindesvaters die Eltern der Mutter in der Geburtsurkunde eingetragen wurden.

Seit es das deutschlandweite Personenstandsgesetz gibt (1.1.1876), wird bei einer nichtehelichen (früher unehelichen) Geburt der Vater eingetragen, wenn dieser die Vaterschaft anerkannt hat oder dazu rechtskräftig verurteilt wurde. Allerdings waren die rechtlichen Auswirkungen nicht so gravierend wie heute nach dem Inkrafttreten des Nichtehelichengesetzes am 1.7.1970, welches rückwirkend für Kinder galt, die nach dem 30.6.1949 geboren wurden.

Wenn dein Vater die Vaterschaft anerkannt hat oder dazu verurteilt wurde, steht er in deinem Geburtseintrag von 1999. Du kannst, spätestens wenn du volljährig bist, beim Standesamt Einsicht in deinen Geburtseintrag verlangen. Darin steht u. a. auch die damalige Wohnanschrift des Vaters.

Enthält auch das Standesamt keine Angaben über deinen Vater, wende dich an das für deinen Geburtsort zuständige Jugendamt. Es gibt Fälle, bei denen versäumt wurde, die Vaterschaft dem Standesamt zu melden.

Wenn überhaupt keine Vaterschaft festgestellt wurde, hast du nicht einmal das Recht, die Akten im Jugendamt einzusehen, damit die Persönlichkeit der darin eventuell (zu Unrecht) genannten möglichen Väter geschützt bleibt.

Hast du mal deine Verwandten, Oma, Opa, Freunde deiner Mutter gefragt? Vielleicht bekommst du einen Namen heraus nach dem du im Netz suchen kannst.

Bei der Vatersuche kannst du dich auch, sofern du mindestens 18 Jahre
alt bist, an das Jugendamt deiner Stadt wenden.

Evtl. haben die einen
Unterhaltstitel - sprich, ein Urteil eines Amtsgerichtes über die
Unterhaltszahlung - vorliegen, aus dem die Daten deines Vaters
hervorgehen. Vielleicht musste das Jugendamt auch Unterhalt voraus zahlen
und hat sich dieses Geld von deinem Vater zurückgeholt.

Menuett  13.07.2017, 13:31

Wie kommt ihr denn alle darauf, das man damit erst mit 18 zum Jugendamt gehen kann?

Kinder haben ein gesetzlich festgelegtes Recht, den Vater zu kennen.

Da können sich Kinder lange vor dem 18. Geburtstag hinwenden.

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Hetzmichnet  13.07.2017, 20:01
@Menuett

Und Mütter haben ein festgelegtes Recht den Namen des Vaters nicht nennen zu müssen.

Für die Herausgabe des Namens vom leiblichen Vater, dürfen Kinder schon vor dem 18. Lebensjahr gegen die Mutter Klage einreichen.

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mein jüngster sohn ist 2000 geboren und ich war mit seinem vater auch nicht verheiratet, aber der name des vaters ist auch nicht in der geburtsurkunde erwähnt....ich glaube, das wird nur bei verheirateten elternpaaren gemacht


neununddrei  12.07.2017, 17:49

Nein es wird auch bei unverheirateten gemacht. ich bin auch unverheiratet und der Vater steht drin, der war auch mit bei, das Antragssache der Mutter

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sandra01  12.07.2017, 17:53
@neununddrei

das ist mir neu, ich wurde damals nur gefragt, ob ich mit dem vater verheitatet wäre und als ich verneinte, sagte man mir, wir können die vaterschafterklärung beim jugendamt beantragen, aber nichts in der geburtsurkunde

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Menuett  12.07.2017, 18:00
@sandra01

Das ist richtig. Der Vater muß offiziell per Jugendamt oder Gericht, die Vaterschaft anerkennen - danach wird er eingetragen.

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Menuett  12.07.2017, 17:59

Wenn der Vater die Vaterschaft offiziell anerkannt hat, dann steht er immer mit drin. Das ist ein Muss.

Vielleicht solltest Du mal eine neue Urkunde bestellen...

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sandra01  12.07.2017, 18:05
@Menuett

jetzt muss ich mich entschuldigen ;/ ich habe mir eben nochmal meine unterlagen und die geburtsurkunden meines sohnes angesehen - die, auf der der vater nicht eingetragen ist, ist noch ne kopie, die ich mal brauchte....auf der neuen ist dr vater eingetragen und die wurde nach der vaterschaftsanerkennung ausgestellt....sorry ;)

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