Muss ich eine Vaterschaft anerkennen auch wenn ich nicht der leibliche Vater bin?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Sterni:

Vater eines Kindes ist der Mann,

1. der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist,

2. der die Vaterschaft anerkannt hat oder

3. dessen Vaterschaft nach § 1600 d oder § 182 Abs. 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit gerichtlich festgestellt ist (§ 1592 BGB).

Die Anfechtung bleibt dir unbenommen. Oder hat der wahre Erzeuger die Vaterschaft bereits anerkannt?.

Du mußt wissen, dass das während der Ehe geborene Kind vom Gesetz her automatisch dem mit der Mutterr verheirateten Mann zugeordnet wird.

sterni2609 
Fragesteller
 17.01.2017, 15:42

ja das hab ich befürchtet. Kann der wahre Erzeuger denn die Vaterschaft "ohne Weiteres" anerkennen? Und wenn ja wie?

Und bin ich nun verpflichtet diese Anerkennung auch zu unterschreiben?

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Gustavolo  17.01.2017, 16:02
@sterni2609

Sterni,

du bist nachweislich nicht der Vater, folglich ist auch nichts anerzuerkennen. Auf die Automatik hatte ich hingewiesen.

Letzte Anmerkung:

Lass dir vom zuständigen Standesbeamten das weitere Procedere erläutern - und zwar umgehend - mach ja keine Fehler.

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Menuett  17.01.2017, 16:16
@sterni2609

Mit der Anfechtung mußt Du nicht einverstanden sein.

Das wird auch gegen Deinen Willen per Test festgestellt.

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sterni2609 
Fragesteller
 17.01.2017, 17:34
@Menuett

ich glaube du hast etwas missverstanden minuett. warum sollte ich mit (welcher) anfechtug nicht einverstanden sein?

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Bis jetzt hast du alle möglichen Antworten erhalten, hier ganz kurz deine Situation:

Solange du verheiratet bist (Trennung spielt keine Rolle!) bist du nach dem Gesetz Vater des Kindes.

Der tatsächliche Vater des Kindes kann die Vaterschaft jetzt schon anerkennen (sog. Drittanerkennung), diesem Vorgang musst du zustimmen. Sobald ihr rechtskräftig geschieden seid, wird die Vaterschaft wirksam.

Sollte keine Scheidung beabsichtigt sein, musst du die Ehelichkeit des Kindes beim Amtsgericht anfechten (Erklärungsfrist beachten!). Erst wenn dieses Urteil rechtskräftig ist, kann der leibliche Vater die Vaterschaft wirksam anerkennen.

Wenn die Vaterschaft durch einen Test ausgeschlossen ist, dann musst du die selbstverständlich nicht anerkennen und könntest es auch nicht.

Das einzig mögliche wäre, das Kind zu adoptieren, aber wenn du nicht für ein fremdes Kind zahlen willst, dann kann sie dich nicht zwingen.

sterni2609 
Fragesteller
 17.01.2017, 15:08

hast du eine quelle zu einem gesetz dazu oder ist das nur eine logische
schlussfolgerung? Diese würde ja nicht automatisch geltendes Recht
bedeuten.

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valvaris  17.01.2017, 15:10
@sterni2609 § 1594 BGB Absatz 2

(2) Eine Anerkennung der Vaterschaft ist nicht wirksam, solange die Vaterschaft eines anderen Mannes besteht.

https://dejure.org/gesetze/BGB/1594.html

§ 1597 BGB Absatz 1



(1) Anerkennung und Zustimmung müssen öffentlich beurkundet werden.

Ergo: Gibts nen anderen Papa, keine Vaterschaft. Willst du selbst nicht, dann ebenfalls nicht.


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Menuett  17.01.2017, 16:12
@valvaris

Was völliger Unfug ist, da ein verheirateter Mann die Vaterschaft gar nicht anerkennen muß.

Die hat er automatisch und wenn er sie zwei Jahre lang nicht anficht, dann hat er sie für immer und kann sie nicht mehr anfechten.

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sterni2609 
Fragesteller
 17.01.2017, 17:36
@Menuett

Das stimmt nicht, die habe ich eben nicht automatisch. Meine Unterschrift auf der Geburtsurkunde bzw. dem Antrag auf deren Ausstellung ist unabdingbar. Die Frage ist, ob ich zu dieser Unterschrift gezwungen werden kann.

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Menuett  17.01.2017, 17:47
@sterni2609

Dumm nur, dass Geburtsurkunden gar nicht unterschrieben werden.

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sterni2609 
Fragesteller
 17.01.2017, 18:15
@Menuett

Habe ich auch nie behauptet. Das KH bzw. die Hebamme stellt ein Formular aus. Nur nachdem dieses beim Standesamt vorgelegt wird, wird eine Geburtsurkunde erstellt. Dieses Formular muss von den Eltern unterschrieben werden. Sonst könnte sich ja morgen jeder eine Geburtsurkunde für irgend jemanden beim Standesamt holen

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Menuett  17.01.2017, 16:11

Ich halte dagegen. Er kann die Vaterschaft gar nicht anerkennen. Die Vaterschaft ist bereits ab Geburt anerkannt, da er mit der Mutter verheiratet ist.

§ 1592 Bürgerliches Gesetzbuch
Vaterschaft

Vater eines Kindes ist der Mann,

1. der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist

2. der die Vaterschaft anerkannt hat oder

3. dessen Vaterschaft nach § 1600d oder § 182

Abs. 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den

Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit gerichtlich

festgestellt ist.

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valvaris  17.01.2017, 16:13
@Menuett

Da die Vaterschaft aber per Test nachweislich nicht besteht, ist das irrelevant. Um ganz sicher zu gehen, kann er noch auf dem Standesamt die Vaterschaft austragen lassen. Oder heißt das aberkennen ?

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Menuett  17.01.2017, 17:46
@valvaris

Nein, der Test ist völlig irrelevant.

Es bedarf eines Gerichtsprozesses um die Vaterschaft loszuwerden.

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valvaris  17.01.2017, 17:53
@Menuett

Ah okay - danke dann bin ich wieder ein stück schlauer... Deutschland ist schon lustig. Da zahlt einer für ein Kuckuckskind, obwohl klar ist, dass er nicht der Vater is und die Mutter freut sich.

Das mit dem Verheiratet wusste ich, aber da hab ich das mit dem "geschieden sind wir noch nicht" glatt vergessen.

Ich bin eben kein Voljurist sondern nur ein fortgeschrittener Klugscheiß.r ^^

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Du mußt gar nichts anerkennen, du bist automatisch der eingetragene Vater, weil ihr noch verheiratet sein.

Du kannst jetzt die Vaterschaft anfechten.

sterni2609 
Fragesteller
 17.01.2017, 17:41

falsch. automatisch passiert nichts. meine unterschrift ist definitiv erforderlich. solange diese nicht vorliegt, bin ich nicht der eingetragene vater.

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sterni2609 
Fragesteller
 17.01.2017, 17:50
@Menuett

du behauptest einfach etwas ohne es zu belegen. Menuett halt dich bitte mit deinen aussagen zurück. Ich war selbst heute beim Standesamt vorstellig. Ohne meine Unterschrift auf dem entsprechenden Papier, bekommt das Kind keine Geburtsurkunde. Ohne Geburtsurkunde, gibt es auch keinen eingetragenen Vater. Meine Frage ist auch eine ganz andere, zu der du offenbar keine Antwort verfassen und begründen kannst,.

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Menuett  17.01.2017, 18:09
@Menuett

Ich habe übrigens 4 Kinder. Und jedes habe ich ohne meinen Ehemann alleine bereits in der Klinik angemeldet.

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Natürlich musst du die Vaterschaft nicht anerkennen, wenn du nicht der Vater bist.

sterni2609 
Fragesteller
 17.01.2017, 15:08

hast du eine quelle zu einem gesetz dazu oder ist das nur eine logische schlussfolgerung? Diese würde ja nicht automatisch geltendes Recht bedeuten.

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Menuett  17.01.2017, 16:08

Das Gegenteil ist der Fall.

§ 1592 Bürgerliches Gesetzbuch
Vaterschaft

Vater eines Kindes ist der Mann,

1. der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist,

2. der die Vaterschaft anerkannt hat oder

3. dessen Vaterschaft nach § 1600d oder § 182

Abs. 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den

Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit gerichtlich

festgestellt ist.

Diskuende.

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sterni2609 
Fragesteller
 17.01.2017, 17:38
@Menuett

nein. nicht "diskuend" aus deiner eigenen antwort ergeben sich mehrere möglichkeiten, die mich nicht zum vater machen. z.B.  Punkt 2 oder 3 (so es der tatsächliche vater anerkennt)

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Menuett  17.01.2017, 17:45
@sterni2609

Nein.

Punkt 2 und Punkt 3 treten ja nur dann ein, wenn Punkt 1, die Ehe, nicht gegeben ist.

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sterni2609 
Fragesteller
 17.01.2017, 17:54
@Menuett

Falsch, der Gesetztestext bietet mehrere Optionen. Es ist nicht so, dass eine Antwort eine andere ungültig macht.

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Menuett  17.01.2017, 18:25
@sterni2609

Das sind alle "oder" Optionen.

Du bist Ehemann

oder

Du hast die Vaterschaft anerkannt

oder

es wurde nach 1800 eine Vaterschaft gestellt.

Zwei Optionen sind nicht drin.

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