Vaterschaft anerkennen nach über 2 Jahren
Hallo,
als Vater ist jemand anderes eingetragen, nach einem Vaterschaftstest kam raus, dass ich der leibliche Vater bin. Wie kann ich mich als Vater eintragen lassen, wenn ein anderer schon als Vater hinterlegt ist?
6 Antworten
Da zu einem Kind nur 1 Vater im Geburtenbuch beurkundet werden kann, muss zunächst durch einen Beschluss des Amtsgerichts festgestellt werden, dass der jetzt eingetragene Vater nicht der Vater des Kindes ist. Sobald diese Änderung im Geburtseintrag vermerkt ist, kann deine Vaterschaft nachgetragen werden. Grundlage dafür ist entweder deine Vaterschaftsanerkennung oder wiederum ein Beschluss des Amtsgerichts. Fristen, welche dabei zu beachten wären, gibt es nicht, seien es 2 oder 20 Jahre nach der Geburt des Kindes, das ist völlig egal!
lenny2011, du hast recht! Ich muss zu meiner Schande gestehen, dass ich bezüglich der Fristen über das Ziel hinaus geschossen habe . . . . Sorry!
Hallo Frankfurt69,
da der rechtliche Vater in der Geburtsurkunde steht, und das wohl nur, weil er mit der Mutter des Kinds zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet war, muss dieser zunächst die Vaterschaft anfechten. Hat er seit mehr als zwei Jahren Kenntnis darüber, dass er nicht der biologische Vater des Kindes ist, wird er damit allerdings nicht erfolgreich sein. Die Frist ist dann verstrichen. Und wenn du dir mal den von peterobm weiter unten verlinkten Wikipedia-Eintrag genauestens durchliest, wirst du herauslesen können, dass du selber höchstwahrscheinlich überhaupt nicht anfechtungsberechtigt bist. Meines Erachtens hast du nur eine Chance, wenn du dem rechtlichen Vater klarmachst, dass er schleunigst und wohlüberlegt (d.h. mit einer erfahrenen anwaltlichen Vertretung) handeln muss. Wie steht er denn zu der ganzen Sache? Weitere Infos zum Thema Kuckuckskinder und -väter findest du im Kuckucksvaterblog unter www.kuckucksvater.wordpress.com Dort findest du auch Gleichgesinnte biologische Väter, die aus ähnlichen Gründen von ihren Kindern ferngehalten werden. Ich hoffe, dass dies bei dir nicht der Fall ist und alle das Bemühen zeigen dem Kind seine Identität zu sichern.
Das ist für dich von Belang, http://de.wikipedia.org/wiki/Vaterschaftsanfechtung ER ist nicht der leibliche Vater, sondern du, das geht nur über das Familiengericht. Man beachte die Fristen!!
Das muss, soweit ich weiß gerichtlich angeordnet werden. Ist die Mutter mit dem anderen verheiratet? Oder weigert sich der andere?
Gar nicht! Das ist jetzt zu spät!
Dann brauchst du wenigstens keinen Unterhalt zahlen!
Es sei denn, es gibt Umstände, die dir erst jetzt bekannt werden...
http://www.vaterschaft-anfechten.de/vaterschaftsanfechtung/fristen.php
@aetnastuermer
Deine Aussage ist falsch. Für die Vaterschaftsanfechtung besteht in Deutschland die Zweijahresfrist und nur Mutter, gesetzlicher Vater und das Kuckuckskind selbst sind anfechtungsberechtigt. Hingegen kann die Abstammungsklärung (VateschaftsFESTSTELLUNG) jederzeit ohne Fristen beantragt werden. Doch VateschaftsFESTSTELLUNG und VaterschaftsANFECHTUNG sind zweierlei Paar Schuhe.
https://kuckucksvater.wordpress.com/2014/07/07/gerichtliche-vaterschaftsfeststellung-recht-gesetz-von-roland-hoheisel-gruler/