vaterschaft verweigern, Vaterschaftstest

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Bei einem positivem Vaterschaftstest (Vaterschaftsfeststellung) mußt Du mit Kosten von weit über 1.000 Euro rechnen. 3.000 Euro sind eine realistische Größe. Die Anwaltskosten des Kindes, die Anwaltskosten der Mutter, die Anwaltskosten von Dir, die Gerichtskosten, Sachverständigenkosten und der Test selbst sind dann von Dir zu bezahlen. Der vom Gericht veranlaßte Test ist - warum auch immer - um ein vielfaches teurer als ein privat veranlaßter. Eventuell können dann noch Gebühren des Jugendamtes auf Dich zukommen.

Im Falle das Du nicht der Vater bist, wird die Mutter keinerlei Kosten zu tragen haben, da das Jugendamt die Vaterschaftsfestellung veranlaßt hat und Ihre Anwaltskosten über Prozesskostenbeihilfe geleistet werden. Kann Sie innerhalb von 3 oder 5 Jahren (weiß ich nicht mehr genau) diese nicht zurückzahlen, weil sie z.B. immer noch von Hartz IV lebt, dann verfallen die Schulden einfach. Das Beste zum Schluß: Deine Anwaltskosten trägst Du auch in diesem Falle, obwohl Du nichts verbrochen hast, selbst!

Mein Tipp: Selber einen legalen Vaterschaftstest im Internet bestellen. Proben beim Arzt mit einem Zeugen (kann auch der Arzt selbst oder jemand vom Jugendamt sein) mit Foto und Fingerabdruck und Kopie des Ausweises des Kindes und Dir entnehmen und vom Arzt versiegeln und versenden lassen. Dann kannst Du Dir sicher sein, dass es Dein Kind ist oder nicht und dass der Test auch vor Gericht bestand hat. Auf keinen Fall die Vaterschaft ohne Vaterschaftstest anerkennen, da allein in Deutschland jährlich ca. 70.000- 140.000 Kuckuckskinder untergeschoben werden. Mehr dazu hier: http://kuckucksvater.wordpress.com/2011/02/28/wieviele-kuckuckskinder-werden-jahrlich-in-deutschland-geboren/

du wenn du der vater bist, wenn nicht halt andere.

Wenn sie sagt, dass Du der Vater bist und Du es verneinst und die Vaterschaft daher nicht anerkennst, dann würdest Du den "verordneten" Test in dem Fall allein zahlen, wenn sich über diesen herausstellt, dass Du tatsächlich der Vater bist.

nevianjey 
Fragesteller
 25.08.2012, 10:19

weist du wie hoch die kosten sein könnten ????

MissMarplesGown  25.08.2012, 10:45
@nevianjey

Nein, aktuell leider nicht! Aber das müsste sich über Google herausfinden lassen. Ich kann mir auch vorstellen, dass das Jugendamt hier Auskunft über die aktuellen Kosten geben kann, da sie ständig mit solchen Dingen händeln.

bist du der vater, zahlst du dann die kosten,

bist du nicht der vater, zahlt erst mal das Jugendamt und dann evtl. der wirklich ermittelte Vater.

Ein Tip: Es hat zwar vor Gericht keine Rechtswirkamkeit, aber, wenn du dem Kind mit einem Wattebausch speichel entnimmst, du dir dann auch, kannst du das in ein labor schicken. (Findest du im Net reichlich davon) Kostet ca. 100 - 200 euro (glaube ich) und du kannst dann einen Test machen. Ist der Test positiv, kannst du anerkennen ist der test negativ, gehst du mit dem Test zum J-Amt, zeigst den und sagst, daß du weißt, dass der vor Gericht zwar nicht anerkannt wird, aber du wolltest gewissheit und hast ebenfalls getestet.

Natürlich mit Originalbericht aus dem Labor. Mach für dich vorher ne Kopie.

Oder erkundige dich, was der über das Jugendamt kostet, vielleicht ist der ja billiger als im neutralen Labor und du lässt es drauf ankommen.

datazoan  25.08.2012, 10:07

Damit aber immer schön aufpassen das man sich nicht im illegalen bereich bewegt . BITTE NUR MIT EINWILLIGUNG DER MUTTER

nevianjey 
Fragesteller
 25.08.2012, 10:10
@datazoan

ja schon richtig..... nur wenn sie das nicht mit bekommt wenn du ne speichelprobe nimmst, weist das dann nur du..... aber ich sprech das ab... kein ding

nevianjey 
Fragesteller
 25.08.2012, 10:09

ja...... so ähnlich hab ich mir das auch gedacht...... dann noch was anderes, nehmen wir an ich nehme die vaterschaft an.... mache dann im anschluss einen vaterschaftstest, komm ich da ohne weiteres raus aus der vaterschaft ???

datazoan  25.08.2012, 10:11
@nevianjey

Wenn du nachweisen kannst das du nicht der Vater bist, dann kommst du da mit einem gerichtlichen verfahren wieder raus. aber das ist halt alles mit kosten verbunden die du ja tragen musst. Außerdem hast du "nur" 2 Jahre zeit diese Vaterschaft anzufechten

nevianjey 
Fragesteller
 25.08.2012, 10:18
@datazoan

das krich ich hin :)

hansscheinvater  25.08.2012, 20:21
@nevianjey

Auf gar keinen Fall einfach so anerkennen, wie lenny2011 schon weiter oben geraten hat! Eine Vaterschaftsanfechtung zu einem späteren Zeitpunkt ist ein reines Glücksspiel, das hatte noch keiner von uns, die wir das durchhaben, zu jeder Zeit und zu 100% im Griff! Es gibt sogar nachgewiesen Zeugungsunfähige, die weiter rechtliche Väter bleiben mussten... Also, wenn auch nur der geringste Zweifel besteht: erst testen!

hansscheinvater  25.08.2012, 20:14

Wer "heimlich" testet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 5000 € bestraft werden kann. Das Letzte was man also tun sollte, ist zu einer Behörde zu rennen und mit dem Testergebnis "auftrumpfen". Schlauer: Ergebnis für sich behalten und dann je nachdem wie dieses ausfällt, reagieren! Den Trumpf der Gewissheit also mit dem gleichen Kalkül ausspielen, wie das die Gegenseite wohl tut...

Naja also das Gutachten an sich zahlt der Staat, aber ihr zahlt schön einen Teil mit undzwar beide weil dadurch der Streitwert höher wird. Daran werden die Kosten für Anwaltsschreiben ect. berechnet. Ein Verfahren kommt natürlich auf euch zu wenn das Jugendamt einen Vaterschaftstest anordet bzw vorschlägt. Anordnen kann den nur das Familiengericht. Aber warum willst du den denn nicht machen? willst du nicht wissen ob du Vater bist oder nicht...