Darf man dem leiblichen Vater das Sorgerecht wegnehmen und dem Stiefvater das Sorgerecht übertragen?

8 Antworten

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"Man" darf das nicht. Ein Familiengericht kann das schon. Die Frage ist, welche Gründe gibt es für den Wunsch.

"Ich habe jetzt einen neuen Freund" ist da keine Grundlage.

LG

Einfach so sicherlich nicht, zum einen braucht es triftige Gründe und zum anderen geht man dann vor das Familiengericht.

Nein so einfach geht das nicht. Man kann jemanden nur das Sorgerecht entziehen wenn der jenige das Kindeswohl gefährdet.

Das Sorgerecht kann bei vorliegen von wichtigen Gründen entzogen werden. Aber der Stiefvater bekommt nicht automatisch das Sorgerecht

Du darfst gar nichts. Damit muss sich das Jugendamt bzw. die Justiz befassen.