wie bewerbungsanschreiben wenn im 7.monat schwanger?

hallo. ich bin kurz nach meiner 2. ausbildung schwanger geworden ( war nicht geplant da eine 100%ige zeugungsunfähigkeit festgestellt wurde ). habe mich dennoch ganz fleißig beworben und anfänglich auch die ss verschwiegen und viele vorstellungsgespräche gehabt. in dem gespräch habe ich natürlich gesagt dass ich schwanger bin um ein mißtrauen oder probleme mit dem potentiellen arbeitgeber zu vermeiden. leider konnte bzw wollte mich aus diesem grund kein unternehmen anstellen aber habe gute chancen nach meinem mutterschutz dort anzufangen. allerdings besteht dass arbeitsamt auf weitere bewerbungen, was ich für völlig "bekloppt" halte, da mich NIEMAND einstellen wird und der riesen bauch nicht zu übersehen ist. in 8 wochen gehe ich auch in den mutterschutz und bis dahin arbeite ich weiterhin 20std./wöchentlich in meinem alten betrieb. nun gut, ich muss mich ja bewerben und weiß nun nicht wie ich die bewerbung formuliren kann, so dass ich gute chancen auf den job habe (wenigstens nach dem mutterschutz) oder ich noch die chance auf ein praktikum für die restlichen wochen habe? möchte aber meine schwangerschaft unbedingt in die bewerbung mit einbringen um mir zunkünftige "sinnloswege" zu ersparen und natürlich auch um einen vertrauenwürdigen und ehrlichen eindruck zu hinterlassen. vielleicht mag mir jemand ein paar vorschläge geben :-)

Bewerbung, Schwangerschaft, Arbeitsamt, Mutterschutz
Nachzahlung oder nicht? Bin ich im Recht?

Hi, ich hatte folgenden Emailverkehr mit meinem Arbeitgeber:

ICH: 15.01.2021

Sehr geehrte Frau …,

Aus der Mail vom 21.10.2015 von Frau… geht hervor, dass eine Höhergruppierung von Stufe 2 in Stufe 3 am 01.03.2016 erfolgte.

Demnach müsste ich mich seit 01.03.2020 in Stufe 4 befinden. Zu diesem Zeitpunkt befand ich mich noch in Mutterschutz (jedoch nicht in Elternzeit), der meines Wissens nach mit angerechnet wird.

Laut Lohnabrechnungen/Jahresabrechnung befinde ich mich jedoch immer noch in Stufe 3.

Das würde dann theoretisch eine rückwirkende Höherstufung bedeuten.

Liege ich mit meiner Rechnung richtig? 

Freundliche Grüße 

ANTWORT: 12.01.2022

Sehr geehrte Frau…

Wir haben ihren Fall geprüft und können Ihnen die erfreuliche Mitteilung machen, dass Sie seit März 2020 den Anspruch auf die Stufe 4 Ihrer Entgeltgruppe haben. Eine Nachzahlung hierfür erfolgt mit der nächsten Gehaltsabrechnung.

ICH: 31.01.2022

Sehr geehrte Frau …,

Sie schrieben, dass eine Nachzahlung mit der nächsten Gehaltsabrechnung erfolge.

Das Gehalt für Januar 2022 habe ich letzte Woche Donnerstag auch erhalten. Leider konnte ich jedoch keine Nachzahlung feststellen. Wann kann ich damit rechnen?

Mit freundlichen Grüßen.

ERST NACH MEINER EMAIL IN DER ICH NACHGEFRAGT HABE, KAM DIESE MAIL.
IST DAS RECHTENS?:

ANTWORT: 01.02.2022

Gem. § 20 MuSchG (Zuschuss zum Mutterschaftsgeld) besteht für die Zeit der Schutzfrist Anspruch auf einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld von Seiten des Arbeitgeber.

Als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld wird das durchschnittliche kalendertägliche Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist gezahlt.

Da Sie sich ab 02.02.2020 in Mutterschutz befanden, wurden die Monate November 2019 – Januar 2020 für die Berechnung des Zuschusses zu Grunde gelegt.

In dieser Zeit befanden Sie sich noch in der Stufe 3 Ihrer Entgeltgruppe. Daher erfolgt keine Nachzahlung.

Recht, Lohnabrechnung, Mutterschutz, Öffentlicher Dienst, Tarifrecht, Tarifvertrag, Verwaltung, Höhergruppierung, TVöD SuE
Keine Gehaltsabrechnung im Beschäftigungsverbot bekommen?

Hallo ihr Lieben,

Ich habe folgendes Problem. Ich bin zur Zeit Schwanger und kurz vor der Entbindung. Nun habe ich das Problem das mein Betrieb mir seit dem Beginn meines Beschäftigungsverbotes (Anfang Januar) keine Gehaltsabrechnung mehr zukommen lässt. Da ich beim Zahnarzt gearbeitet habe und ich hauptsächlich für die Stuhlassistenz eingestellt wurde, hat mich mein Chef trotzallem am Stuhl weiterhin arbeiten lassen und meine Mitarbeiterinnen mich zum Chef verdonnert der mich überhaupt nicht ab kann. Mir wurde das alles zu viel und zu stressig und ich habe dort genügend Stress verkraften müssen . Nun hat mich meine Frauenärztin ins Beschäftigungsverbot geschickt und ich habe dieses auch bei meinen Chefs eingereicht und auch meine Mitarbeiterinnen wussten das ich es vom Stress her nicht mehr aushielt.

Nun habe ich folgendes Problem:

Da ich wie gesagt auf den letzten Monat meiner Schwangerschaft zu komme, habe ich mich bei der Elternberatungsstelle informiert und die wollten sowohl meine Gehaltsabrechnungen von Mai bis zur Geburt haben, damit ich anspruch auf Elterngeld bekomme. Die Sache ist das ich seid Januar keine Gehaltsabrechnung mehr bekommen habe und das Verhältniss nun in der Praxis nicht mehr so berrauschend ist. Ich habe auch ziemlich Angst und ehrlich gesagt gerate ich auch panisch davor bei dem gedanken wieder dort antanzen zu müssen und da ich im Beschäftigungsverbot bin und nicht in der Praxis dachte ich leider gottes das ich keine Gehaltsabrechnung bekomme, da ich ja schon zuhause bin.

Ist das jetzt normal mit dern Gehaltsabrechnungen und was kann ich tun ?
ich weiß es klingt vielleicht völlig übertrieben aber wie gesagt habe ich panische Angst davor den beiden gegenüber zu treten weil die beiden sehr egoistisch sind und es ihnen egal ist ob ich das Kind gesund bekomme oder nicht
Bitte bitte hilft mir

Angst, Schwangerschaft, Abrechnung, Chef, Elterngeld, Gehaltsabrechnung, Mutterschutz, Ausbildung und Studium
Schwanger! Beschäftigungsverbot im Kindergarten?

Hallo ihr Lieben,

ich bin in der 5.SSW (4+6) und mache eine schulische Ausbildung zur Sozialassistentin (zwei Tage Schule, drei Tage Betrieb).

Ich habe gestern meiner Anleiterin und meiner Chefin von der Schwangerschaft erzählt & beide stellten mir sofort die Frage, ob ich überhaupt im KiGa arbeiten dürfte, wegen der Infektionsgefahr, gerade wegen der momentanen hohen Grippewelle.

Bevor ich erfahren habe, dass ich schwanger bin, war ich seit Oktober jeden Monat mindestens eine Woche krank! Mein Immunsystem ist also sowieso schon schwach. Ich hatte eine akute Mandelentzündung, mehrfach Erkältungen, Magen-Darm-Grippe und im Februar erst ganz schlimm Fieber mit Halluzinationen und Fieberkrämpfen, auf Medikamente reagierte ich mit Hautausschlag.

Eine Impfung hält ja rund 10 Jahre. Geimpft wurde ich allerdings das letzte Mal 2002. Wenn man krank oder schwanger ist, darf man ja leider nicht mehr geimpft werden. Ich hatte noch nie Röteln und gerade die können zu einer Fehlbildung, einer Frühgeburt oder einer Todgeburt des Ungeborenen führen.

Ich habe zwar am Montag einen Termin beim FA, mache mir jedoch jetzt schon tausend Gedanken.

Wie ist Eure Einschätzung: Glaubt ihr, dass ich ein Beschäftigungsverbot für Betriebe dieser Art bekomme?

LG :)

Schwangerschaft, Ausbildung, Gesetz, Beschäftigungsverbot, Erzieher, Kindergarten, Kindertagesstätte, Mutterschutz, Infektionsgefahr