sozialstunden trotz mutterschutz?

9 Antworten

Setze dich mit den Gericht in Verbindung, deine sozialstunden musst du leisten, denn Schwangerschaft schützt nicht vor Strafe. Gegebenenfalls wirst du wo anders eingesetzt. Dass du normal nicht mehr arbeiten musst, kann am besonders lauten, körperlich schweren Arbeitsplatz, Dämpfen oder Gefahr für dich und dein Kind liegen.

Wenn das eine Auflage zur Einstellung eines Verfahrens ist solltest du sie dringend ableisten oder mit dem Gericht sprechen, ansonsten wird das Verfahren wieder aufgenommen und du wirst ggf. verurteilt.

Das kommt auf Deine Branche an und wo Du Deine Sozialstunden leisten sollst?

Angenommen Du bist im Krankenhaus beschäftigt und darfst als Krankenschwester (Spritzenvergabe...) Deine derzeitige Tätigkeit nicht ausführen und Dein Arbeitsgeber hat keine andere Stelle für Dich (Bürojob...) und sollst aber im z.B. Krankenhaus, Altenheim, Kindergarten... Deine Sozialstunden ableisten, dann musst Du Deinen Sachbearbeiter beim Gericht ansprechen.

Bei Sozialstunden die Du ableisten könntest wie z.B. in der Gartenpflege, bei einer gemeinnützigen Einrichtung aushelfen (Essensausgabe,....) u.s.w. wirst Du mit dem "Berufsverbot" kein Erlass oder einen Zeitaufschub bekommen, sondern wirst die machen müssen.

Dein Berufsverbot gilt nur für Deinen derzeitigen Beruf bzw. Deine Tätigkeit, die Du in Deiner Firma (ohne mögliche Versetzung) nicht ausüben darfst.

Also kein generelles Arbeitsverbot für andere Tätigkeiten außerhalb der Firma.

Also ich GLAUBE du musst trotzdem die Sozialstudien abarbeiten wenn es Schwangeren gerecht ist ODER du leistest sie nach der Schwangerschaft ab. Gemacht müssen sie trotzdem.

Vom Arbeitgeber in den vorzeitigen Mutterschutz/Beschäftigungsverbot geschickt zu werden hat eig was mit der arbeit zutun. Der Arbeitgeber kann dir keinen Schwangeren Gerechte Arbeit anbieten. Gesundheitlich geht es dir ja anscheinend gut - sonst hätt dich der Arzt vorzeitig in Mutterschutz/Beschäftigungsverbot geschickt. 

Am besten du informierst dich und rufst dort an was du am besten machst oder gemacht werden musst. 

Mutterschutz ist 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt. Das was du meinst ist ein Beschäftigungsverbot. Und das spricht der Arzt aus.

Bitte frage bei der zuständigen Stelle nach die werden es am besten wissen.

Lg

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SeBrTi  27.09.2016, 13:09

Kann auch von der Arbeitgeber ausgesprochen werden wenn Arbeitgeber keine schwangere gerechte arbeit anbieten kann. So ist es zumindest in Österreich so. Glaube aber nicht das es in D so viel anders ist. 

maddie93  27.09.2016, 15:59

Hier heißt es Beschäftigungsverbot. D.h andere Tätigkeiten darf man machen wenn sie schwangeren gerecht sind